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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.07.2006 - 19 B 04.3424   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,41934
VGH Bayern, 19.07.2006 - 19 B 04.3424 (https://dejure.org/2006,41934)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.07.2006 - 19 B 04.3424 (https://dejure.org/2006,41934)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 19 B 04.3424 (https://dejure.org/2006,41934)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 02.02.2011 - 19 ZB 09.2094

    Agrarinvestitionsförderprogramm - AFP

    Rn. 5 Entsprechend der Systematik der ANBest-P (vgl. insbesondere Nr. 8.2.3) handelt es sich bei Nr. 2.1 ANBest-P um eine auflösende Bedingung (vgl. BayVGH, Urteil vom 19.7.2006 - 19 B 04.3424; VGH BW, Urteil vom 29.7.2008 - 9 S 2810/06; OVG LSA, Urteil vom 16.11.2000 - 1 L 51/00; OVG NRW Beschluss vom 28.1.2002 - 4 A 4927/99).

    Diese können, da es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 19.7.2006 - 19 B 04.3424) handelt, nicht angerechnet werden.

    Es handelt sich eben nicht um eine "Höchstbetragsförderung", wie die Klägerin meint, sondern lediglich um eine - dem jeweiligen Fördersatz entsprechende anteilige - Fehlbedarfsfinanzierung (vgl. hierzu bereits BayVGH, Urteil vom 19.7.2006 - 19 B 04.3424).

    Projektbezogene Vorsteuer-Erstattungen sind grundsätzlich als neu hinzukommende Deckungsmittel in die Finanzierung einzustellen (vgl. bereits BayVGH, Urteil vom 19.7.2006 - 19 B 04.3424).

    Entscheidend ist allein, ob die Vorsteuer-Erstattungen entsprechend der Rechtsprechung des BayVGH (vgl. Urteil vom 19.7.2006 - 19 B 04.3424) berücksichtigt wurden oder nicht.

  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 19 B 08.1181

    Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 19.6.2006 - 19 B 04.3424) vertrete auch die Ansicht, dass bei Hinzutreten neuer Deckungsmittel "grundsätzlich" gemindert werde, was bedeute, dass die Verhältnismäßigkeit zu prüfen sei.

    Rn. 35 1.2 Hat der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit einer steuerlichen Option gemäß § 24 Abs. 4 Satz 1 UStG gewählt, so dass seine Umsätze nicht nach den Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteuert werden, sondern nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, so handelt es sich bei dem dabei erlangten Vorsteuerabzug für die Investitionskosten der Baumaßnahme um das Hinzutreten neuer Deckungsmittel im Sinne der ANBest-P, um die sich der Zuwendungsbedarf grundsätzlich mindert (ständige Rechtsprechung des 19. Senats seit U.v. 19.7.2006 - 19 B 04.3424).

    Rn. 41 Während in dem, dem Urteil des Senats vom 19. Juli 2006 - 19 B 04.3424 - zu Grunde liegenden Fall, wo dem Antragsteller Zuwendungen bis zur Höhe des gesamten ursprünglichen Finanzierungsbedarfs gewährt wurden und als neue Deckungsmittel hinzutretende Umsatzsteuererstattungen für Investitionskosten der Baumaßnahme nicht angegeben und dementsprechend nicht berücksichtigt wurden, ist im vorliegenden Fall der Optionserlös aufgrund der Investition für den Stallbau durchaus angegeben und bereits vom ursprünglichen Finanzierungsbedarf abgezogen worden, so dass eine Zuwendung in Form einer Zinsverbilligung für Kapitalmarktdarlehen von vorneherein entsprechend verringert war und deshalb kein Raum für eine nochmalige Kürzung der Zinsverbilligung für Kapitalmarktdarlehen bestand.

  • VG Würzburg, 10.06.2009 - W 6 K 07.1139

    Agrarinvestitionsförderprogramm - AFP

    Zudem sei nach dem Urteil des BayVGH vom 19. Juli 2006, Az: 19 B 04.3424 die gesamte Umsatzsteuererstattung, also nicht lediglich ein etwaiger "Vorteil" aus der Ausübung einer Umsatzsteueroption, als Hinzutreten neuer Deckungsmittel i.S. von Nr. 2.1, 1.2 ANBest-P einzustufen.

    Bei der Finanzierung nach dem AFP i.V.m. den ANBest-P handelt es sich um eine sog. Fehlbedarfsfinanzierung, d.h. der Staats schießt - unter bestimmten Bedingungen und in vorgegebenen Grenzen - nur das zu, was der Landwirt selbst nicht aufbringen kann (BayVGH, U.v. 19.07.2006, 19 B 04.3424).

    Entgegen der Ansicht des Klägerbevollmächtigten handelt es sich bei dieser Regelung nach der Systematik der ANBest-P (vgl. Nr. 8.2.3 der ANBest-P), der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshof (z.B. U.v. 19.07.2006, 19 B 04.3424) und anderer Obergerichte (VGH BW, U.v. 29.07.2008, 9 S 2810/06; OVG LSA, U.v. 16.11.2000, 1 L 51/00; OVG NRW, B.v. 28.01.2002, 4 A 4927/99) um eine auflösende Bedingung.

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 ZB 08.1597

    Agrarinvestitionsförderprogramm; Bau einer Kartoffellagerhalle; Vorsteuer auf …

    Rn. 3 Das Zulassungsvorbringen begründet keine ernstlichen Zweifel an der vom Verwaltungsgericht (in Anlehnung an die Entscheidung des Senats vom 19.7.2006 Az 19 B 04.3424) vertretenen Auffassung, angesichts der Vorsteuererstattung seien für den geförderten Bau einer Kartoffellagerhalle Kapitalmarktdarlehen in entsprechend verminderten Umfang erforderlich gewesen, so dass die bewilligte Zinsverbilligung zu Recht in Anwendung der Regelung in Nr. 2.1 ANBest-P gemindert worden sei.

    Rn. 7 Der Senat hat durch seinen Hinweis auf den Liquiditätsvorteil infolge der Vorsteuererstattung (Urteil vom 19.7.2006 Az. 19 B 04.3424, UA S. 10) nicht "einen wirtschaftlichen Nachteil aus der Option … einfach weggewischt".

  • VG München, 07.05.2019 - M 31 K 16.3314

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufsbescheids betreffend einer Zuwendung (hier bzgl. …

    Dies bedeutet, dass die Förderstelle - unter bestimmten Bedingungen und in vorgegebenen Grenzen - nur das zuschießt, was der zu Fördernde selbst nicht aufbringen kann (BayVGH, U.v. 19.7.2006 - 19 B 04.3424 - juris).
  • VG München, 10.03.2011 - M 12 K 10.5292

    Agrarinvestitionsförderprogramm; Rücknahme; Leistungsfähigkeit

    Mithin handelte es sich um eine Kombination aus Fehlbedarfsfinanzierung, bei welcher der Staat - unter bestimmten Bedingungen und in vorgegebenen Grenzen - nur das zuschießt, was der Landwirt selbst nicht aufbringen kann (BayVGH vom 19.7.2006 - 19 B 04.3424 ) und Anteilsfinanzierung.
  • VG Augsburg, 06.05.2008 - Au 3 K 07.1770

    Vertagungsantrag; Krankheit; Glaubhaftmachung; Investitionsförderung; …

    In seinem Urteil vom 19. Juli 2006 (19 B 04.3424 zu Au 3 K 04.866) kommt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jedoch zur gegenteiligen Auffassung.
  • VG München, 20.05.2009 - M 18 K 07.1440

    Projektförderung nach dem AFP; Option zur Regelbesteuerung

    Rn. 18 Dabei ist im Ausgangspunkt die vom Beklagten vertretene Auffassung zutreffend, dass die dem Kläger zugeflossenen Steuererstattungen aufgrund der steuerlichen Option gem. § 24 Abs. 4 Satz 1 UStG im Hinblick auf die im Zusammenhang mit der geförderten Baumaßnahme getätigten Investitionen grundsätzlich einzusetzende Deckungsmittel im Sinne der Nr. 2.1; 1.2 ANBest-P sind, die bei der hier vorliegenden Fehlbedarfsfinanzierung den Förderumfang für die Zinsverbilligung für Kapitalmarktdarlehen entsprechend mindern (vgl. BayVGH v. 19.7.2006, 19 B 04.3424).
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