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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.07.2011 - 19 B 10.2547   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,65848
VGH Bayern, 25.07.2011 - 19 B 10.2547 (https://dejure.org/2011,65848)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.07.2011 - 19 B 10.2547 (https://dejure.org/2011,65848)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 19 B 10.2547 (https://dejure.org/2011,65848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erlöschen des Aufenthaltsrechts (verneint); Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2011 - 19 B 10.2547
    Rn. 59 a) Bei der richterrechtlichen Ausformung der assoziationsrechtlichen Stellung und ihrer Verlustgründe wirken die für Unionsbürger geltenden Regelungen als Orientierungsrahmen ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.4.2009, 1 C 6/08 RdNr. 27) und gewinnen damit entscheidungserhebliches Gewicht.

    Als allgemeine Richtschnur hat daher zu gelten, ob die Zeitspanne, die der Betroffene außerhalb des Bundesgebietes verbracht hat, geeignet ist, seine Integration in der Bundesrepublik Deutschland grundlegend in Frage zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.4.2009, 1 C 6/08, RdNr. 28; BayVGH vom 15.10.2009, 19 C 09.2194 u.a. ).

    Die Rechtsstellung der durch den Assoziationsratsbeschluss Begünstigten wird dabei allerdings im Hinblick auf den in Art. 16 Abs. 4 der Richtlinie 2004/38/EG festgelegten zeitlichen Rahmen durch das Besserstellungsverbot des Art. 59 ZP nach oben hin begrenzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.4.2009, 1 C 6/08 - RdNr. 27).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2011 - 19 B 10.2547
    Rn. 60 Auf türkische Staatsangehörige, die über den Rechtsstatus des ARB 1/80 verfügen, sind die Rechte von Unionsbürgern "soweit wie möglich" zu übertragen (vgl. EuGH, Urteil vom 10.2.2000, C-340/97 "Nazli", NVwZ 2000, 1029 [1031] m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 3.8.2004, 1 C 29/02 -, NVwZ 2005, 224 [225]).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2011 - 19 B 10.2547
    Rn. 60 Auf türkische Staatsangehörige, die über den Rechtsstatus des ARB 1/80 verfügen, sind die Rechte von Unionsbürgern "soweit wie möglich" zu übertragen (vgl. EuGH, Urteil vom 10.2.2000, C-340/97 "Nazli", NVwZ 2000, 1029 [1031] m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 3.8.2004, 1 C 29/02 -, NVwZ 2005, 224 [225]).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2011 - 19 B 10.2547
    In Anlehnung an die EuGH-Rechtsprechung zur EG-Freizügigkeit (EuGH vom 26.2.1991, C 292/89 "Antonissen") ist anzunehmen, dass ein Arbeitnehmer im Allgemeinen befugt ist, bis zu sechs Monate lang eine neue Arbeitsstelle zu suchen.
  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88

    Verlassen des Bundesgebietes - Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2011 - 19 B 10.2547
    Ob er dies ist, beurteilt sich nicht (allein) nach dem Willen des Ausländers, sondern aufgrund einer Würdigung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles (BVerwG vom 30.12.1988 - 1 B 135/88 ; OVG Hamburg vom 6.1.2005 - 1 BS 513/04 ).
  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2011 - 19 B 10.2547
    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des EuGH (EuGH vom 23.1.1997, C 171/95" "Tetik") steht eine freiwillig herbeigeführte Arbeitslosigkeit der weiteren Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt dann nicht entgegen, wenn sich der Arbeitnehmer ernsthaft um eine neue Arbeit bemüht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2003 - 18 B 978/03

    Erlöschen einer unbefristet erteilten Aufenthaltsgenehmigung und …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2011 - 19 B 10.2547
    Dazu zählt auch die Dauer der Abwesenheit (OVG Münster vom 25.8.2003 - 18 B 978/03 ).
  • BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 148.81

    Anforderungen an das Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis - Zulässigkeit und …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2011 - 19 B 10.2547
    Rn. 34 Die Voraussetzung für ein Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis ist im Übrigen nicht nur erfüllt, wenn der seiner Natur nach nicht vorübergehende Grund bereits zum Zeitpunkt der Ausreise vorliegt, sondern auch dann, wenn er erst während des Aufenthaltes des Ausländers im Ausland eintritt (BVerwG vom 28.4.1982 - 1 B 148/81).
  • OVG Hamburg, 06.01.2005 - 1 Bs 513/04

    Aufenthaltsrecht nach Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2011 - 19 B 10.2547
    Ob er dies ist, beurteilt sich nicht (allein) nach dem Willen des Ausländers, sondern aufgrund einer Würdigung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles (BVerwG vom 30.12.1988 - 1 B 135/88 ; OVG Hamburg vom 6.1.2005 - 1 BS 513/04 ).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2020 - 13 ME 348/19

    Abwesenheit; Abwesenheitshöchstdauer; Anwesenheit; Aufenthalt; …

    Eine Ausreise aus einem vorübergehenden Grund liegt auch bei sonstigen besonderen Anlässen vor, die regelmäßig zeitlich begrenzt sind; hierzu zählen etwa ein Hausbau, eine umfangreiche Nachlassregulierung, die Erledigung von Geschäften sowie die Durchführung einer Heilbehandlung (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 25.07.2011 - 19 B 10.2547 -, juris Rn. 33 a.E. m.w.N.).

    Die Erledigung von Geschäften stellt anerkanntermaßen einen nur vorübergehenden Abwesenheitszweck dar (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 25.07.2011, a.a.O., Rn. 33 a.E.).

  • VG Bayreuth, 08.05.2012 - B 1 K 10.631

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nicht (allein) nach dem Willen des Ausländers, sondern aufgrund einer Würdigung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles (BVerwG vom 30.12.1988 Az. 1 B 135/88; BayVGH vom 25.7.2011 Az. 19 B 10.2547; OVG Hamburg vom 6.1.2005 Az. 1 BS 513/04).

    Rn. 36 Nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes ist der Grund der Ausreise nicht nur vorübergehender Natur, wenn der Ausländer zwar irgendwann in das Bundesgebiet zurückzukehren wünscht, sein Aufenthalt im Ausland aber auf unabsehbare Zeit angelegt ist (BVerwG a.a.O., BayVGH vom 25.7.2011 a.a.O.).

    Dabei ist nicht nach den Gründen zu differenzieren (BayVGH vom 25.7.2011 a.a.O.).

  • VG Augsburg, 27.09.2011 - Au 1 K 11.1064

    Herabstufung einer Ist-Ausweisung zur Regelausweisung; Ausnahmefall wegen …

    Denn die assoziationsrechtliche Stellung erlischt jedenfalls bei einer Abwesenheit von länger als zwei aufeinander folgenden Jahren (BayVGH vom 25.7.2011, Az.: 19 B 10.2547 RdNr. 59).

    Als allgemeine Richtschnur gilt dabei, ob die Zeitspanne, die der Betroffene außerhalb des Bundesgebiets verbracht hat, geeignet ist, seine Integration in der Bundesrepublik Deutschland grundlegend in Frage zu stellen (BayVGH vom 25.7.2011, a.a.O., RdNr. 60).

    Assoziationsberechtigte Türken können dabei nicht besser gestellt werden als Unionsbürger, so dass diese Grenze auch für sie zu gelten hat (BayVGH vom 25.7.2011, a.a.O., RdNr. 60).

  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345

    Behördliche Feststellung des Erlöschens eines unbefristeten Aufenthaltstitels

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung entscheidend auf den Zweck der Ausreise und des Aufenthalts des Klägers in der Türkei abgestellt (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 10 ZB 12.2741 - juris Rn. 8 ff.; U.v. 25.7.2011 - 19 B 10.2547 - juris Rn. 33 jeweils m.w.N.) und zutreffend anhand objektiver Umstände bestimmt, dass es sich dabei nicht nur um einen vorübergehenden Grund gehandelt hat.
  • VGH Bayern, 04.01.2016 - 10 ZB 13.2431

    Erlöschen eines assotiationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung entscheidend auf den Zweck der Ausreise und des Aufenthalts des Klägers in der Türkei abgestellt (…vgl. z. B. BVerwG, U. v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16;… BayVGH, B. v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9; U. v. 25.7.2011 - 19 B 10.2547 - juris Rn. 33 jeweils m. w. N.) und zutreffend anhand objektiver Umstände bestimmt, dass es sich dabei unabhängig davon, ob sich der Kläger (auch) seine Rentenversicherungsbeiträge hat ausbezahlen lassen, nicht nur um einen vorübergehenden Grund gehandelt hat.
  • VGH Bayern, 30.11.2018 - 10 ZB 18.1906

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis wegen Ablauf der Wiedereinreisefrist

    Rn. 10 3. Greifen demnach die auf den Erlöschenstatbestand gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG bezogenen Rügen des Klägers nicht durch, kommt es nicht mehr entscheidungserheblich darauf an, ob die bezüglich des vom Erstgericht daneben angenommenen Erlöschenstatbestands gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG geltend gemachten Zulassungsgründe - Gehörsrüge, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit sowie Abweichung von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 25.7.2011 - 19 B 10.2547 - juris) - für sich betrachtet vorliegen würden.
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2024 - 13 ME 137/24

    Androhung der Abschiebungeines minderjährigen Ausländers in die Türkei oder einen …

    Eine Ausreise aus einem vorübergehenden Grund liegt auch bei sonstigen besonderen Anlässen vor, die regelmäßig zeitlich begrenzt sind; hierzu zählen etwa ein Hausbau, eine umfangreiche Nachlassregulierung, die Erledigung von Geschäften sowie die Durchführung einer Heilbehandlung (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 25.07.2011 - 19 B 10.2547 -, juris Rn. 33 a.E. m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 10 K 347/15
    In Übereinstimmung mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung ist entscheidend auf den Zweck der Ausreise und des Aufenthalts der Kläger in der Ukraine abzustellen (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 15.11 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 18. Februar 2015 - 10 ZB 14.345 -, vom 17. Dezember 2013 - 10 ZB 12.2741 - sowie Urteil vom 25. Juli 2011 - 19 B 10.2547 -, sämtlich zitiert nach Juris) und anhand objektiver Umstände zu bestimmen, dass es sich dabei nicht nur um einen vorübergehenden Grund gehandelt hat.
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