Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.05.2013 - 19 B 12.2539 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Befristung der Wirkungen der Ausweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2013 - 19 B 12.2539
Rn. 19 Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 ) hat - infolge der Änderung von § 11 AufenthG durch das Richtlinienumsetzungsgesetz 2011 - ein Ausländer einen Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde mit Erlass einer Ausweisung zugleich deren in § 11 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AufenthG genannte Wirkungen befristet.Hat eine Ausländerbehörde eine zu lange Frist festgesetzt oder fehlt eine behördliche Befristungsentscheidung - wie hier - hat es über die konkrete Dauer einer angemessenen Frist selbst zu befinden und die Ausländerbehörde zu einer entsprechenden Befristung zu verpflichten (vgl. im Einzelnen BVerwG, U.v. 10.7.2012 a.a.O. m.w.N.).
Die Abwägung ist nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts zu überprüfen bzw. bei fehlender behördlicher Befristungsentscheidung - wie hier - durch eine eigene Abwägung als Grundlage des Verpflichtungsausspruches zu ersetzen (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 m.w.N.).
Bei bedrohten Rechtsgütern mit einer hervorgehobenen Bedeutung gelten für die im Rahmen tatrichterlicher Prognose festzustellende Wiederholungsgefahr eher geringere Anforderungen (vgl. BVerwG Urteil vom 2.9.2009 1 C 2.09 , BVerwG Urteil vom 3.8.2004 1 C 30.02 , BVerwG Urteil vom 10.7.2012 1 C 19/11 ).
An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG Urteil vom 10.7.2012 a.a.O. m.w.Rsprnachw.).
- BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06
Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug, …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2013 - 19 B 12.2539
Anhaltspunkte und weitere Gesichtspunkte dafür, dass das Kindeswohl die Anwesenheit des Klägers im Bundesgebiet zwingend erfordert (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 4.9.2007 1 C 43.06 ), sind nicht ersichtlich.Rn. 42 Auch gegenwärtig sind Anhaltspunkte dafür, dass das Kindeswohl die Anwesenheit des Klägers im Bundesgebiet zwingend erfordert (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 4.9.2007 - 1 C 43.06 ) nicht ersichtlich.
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2013 - 19 B 12.2539
Auch sein spezifischer Erziehungsbeitrag, der nicht durch die Betreuung der Kinder durch die Mutter entbehrlich wird (BVerfG Beschluss vom 8.12.2005 2 BvR 1001/04), ist entgegen der Auffassung des Klägers durchaus gesehen worden.
- BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05
Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2013 - 19 B 12.2539
Rn. 40 Bei den aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, ist maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und zu untersuchen, ob die Entscheidung tatsächliche Auswirkungen auf das Kind, auf dessen persönliche Verbundenheit mit dem ausländischen Elternteil, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist, entfaltet (BVerfG Beschluss vom 23.1.2006 2 BvR 1935/05 ). - BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02
Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2013 - 19 B 12.2539
Bei bedrohten Rechtsgütern mit einer hervorgehobenen Bedeutung gelten für die im Rahmen tatrichterlicher Prognose festzustellende Wiederholungsgefahr eher geringere Anforderungen (vgl. BVerwG Urteil vom 2.9.2009 1 C 2.09 , BVerwG Urteil vom 3.8.2004 1 C 30.02 , BVerwG Urteil vom 10.7.2012 1 C 19/11 ). - BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02
Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2013 - 19 B 12.2539
Rn. 21 Angesichts des Gebots einer Einzelfallentscheidung in § 11 Abs. 1 Satz 4 AufenthG bzw. der Regelung in Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Rückführungsrichtlinie verbietet sich nach Auffassung des Senats, wie bereits aufgrund entsprechender unionsrechtlicher Vorgaben bei der Ausweisung selbst (vgl. EuGH, U.v. 29.4.2004 - C 482.01 - Orfanopolous und Oliveri ; BVerwG, U.v. 3.8.2004 - 1 C 29.02 ), auch hinsichtlich der Bemessung der Frist für die Dauer der Wirkungen der Ausweisung die schematische Anwendung entsprechender Raster. - BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2013 - 19 B 12.2539
Bei bedrohten Rechtsgütern mit einer hervorgehobenen Bedeutung gelten für die im Rahmen tatrichterlicher Prognose festzustellende Wiederholungsgefahr eher geringere Anforderungen (vgl. BVerwG Urteil vom 2.9.2009 1 C 2.09 , BVerwG Urteil vom 3.8.2004 1 C 30.02 , BVerwG Urteil vom 10.7.2012 1 C 19/11 ). - BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10
Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2013 - 19 B 12.2539
Eine Ausweisung aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist auch insoweit nicht generell ausgeschlossen; das zwischen dem Ausländer und seinen minderjährigen deutschen Kindern bestehende Familienleben bzw. das Kindeswohl haben nicht ausnahmslos Vorrang vor dem öffentlichen Vollzugsinteresse (vgl. BVerwG Urteil vom 10.2.2011 1 B 22/10 Rn. 4). - BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86
Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2013 - 19 B 12.2539
Rn. 25 Der versuchte Totschlag mit Körperverletzung bildet einen Ausweisungsanlass von besonderem Gewicht; dies ergibt sich insbesondere aus der Art und Schwere der Straftat (vgl. BVerwGE 81, 155). - VGH Bayern, 07.02.2012 - 10 C 11.2677
Ausweisung; Heroinhandel; Wiederholungsgefahr; Kind mit deutscher …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2013 - 19 B 12.2539
Die vom Kläger angeführten Schutzvorschriften schließen eine Ausweisung eines Ausländers nicht generell unter Beachtung der insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien (BVerwG U. v. 22.10.2009 1 C 2608 ) aus, sondern gebieten lediglich, dass anhand einer einzelfallbezogenen Würdigung die für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und die gegenläufigen Interessen des Ausländers gegeneinander abgewogen werden (vgl. BayVGH vom 21.9.2011 - 10 ZB 11.1339 ; BayVGH vom 7.2.2012 - 10 C 11.2677 ). - VG Düsseldorf, 26.11.2012 - 27 K 5505/11
Ausweisung
- VG München, 24.01.2014 - M 9 K 13.4325
Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Wiederholungsgefahr; Drogenabhängigkeit
In der Regel ist, insbesondere bei jüngeren Menschen, ein Zeitraum von maximal 10 Jahren der Zeithorizont, für den eine Prognose realistischerweise noch gestellt werden kann (vgl. zur Bemessung der Frist BayVGH U.v. 2.5.2013 - 19 B 12.2539 - juris Rn. 20 ff.). - VG München, 18.07.2013 - M 12 K 13.988
Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Drogenhandel; Ermessen
In der Regel ist, insbesondere bei jüngeren Menschen, ein Zeitraum von maximal 10 Jahren der Zeithorizont, für den eine Prognose realistischerweise noch gestellt werden kann (…vgl. zur Bemessung der Frist: BVerwG, a.a.O., Rdnr. 14; OVG Lüneburg v. 22.4.2013, 2 LB 365/12 und v. 25.6.2013, 8 PA 98/13; BayVGH v. 2.5.2013, 19 B 12.2539, alle ). - VG München, 30.09.2014 - M 12 K 13.5254
Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; Verurteilung wegen gefährlicher …
In der Regel ist, insbesondere bei jüngeren Menschen, ein Zeitraum von maximal 10 Jahren der Zeithorizont, für den eine Prognose realistischerweise noch gestellt werden kann (…vgl. zur Bemessung der Frist: BVerwG, a.a.O., Rdnr. 14; OVG Lüneburg v. 22.04.2013, 2 LB 365/12 und v. 25.06.2013, 8 PA 98/13; BayVGH v. 02.05.2013, 19 B 12.2539, alle juris). - VG München, 18.03.2014 - M 4 K 11.3763
Ausländerrecht
Die Abwägung ist nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vorzunehmen und von den Verwaltungsgerichten zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung des Gerichts vollumfänglich zu überprüfen (zum ganzen: BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13/12 - InfAuslR 2013, 334; BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 14/12 - InfAuslR 2013, 141; BVerwG, U.v. 10.7.2012 -1 C 19/11 - BVerwGE 143, 277; BayVGH, U.v. 2.5.2013 - 19 B 12.2539 - juris). - VG München, 18.07.2013 - M 24 K 12.3980
Ist-Ausweisung; Herabstufung zur Regelausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; …
Hat eine Ausländerbehörde eine zu lange Frist festgesetzt oder fehlt eine behördliche Befristungsentscheidung, hat das Gericht über die konkrete Dauer einer angemessenen Frist selbst zu befinden und die Ausländerbehörde gegebenenfalls zu einer entsprechenden Befristung zu verpflichten (…BVerwG, U.v. 10.7.2012, 1 C 19.11, juris Rn. 40; BayVGH, U. v. 2.5.2013, 19 B 12.2539, juris Rn. 19).
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