Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.12.2024 - 19 B 24.666 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 25 Abs. 2 S. 1, § ... 51 Abs. 7, § 60 Abs. 1, 2; RL 2011/95/EU Art. 20; AsylG § 73c; VwGO § 113 Abs. 5 S. 1; Europäisches Übereinkommens über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge Art. 2
Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Verantwortungsübergang auf die Bundesrepublik Deutschland - Informationsverbund Asyl und Migration
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Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen äthiopischen Staatsangehörigen; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem anderen Mitgliedstaat
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Verantwortungsübergang auf die Bundesrepublik Deutschland
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 13.11.2023 - RO 9 K 23.541
- VGH Bayern, 18.04.2024 - 19 ZB 23.2287
- VGH Bayern, 10.12.2024 - 19 B 24.666
- BVerwG, 24.03.2026 - 1 C 6.25
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 41.20
Rechtsfolgen einer unterlassenen persönlichen Anhörung im behördlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2024 - 19 B 24.666
Dem entspricht ihre Ausgestaltung als ein im Wesentlichen nationaler, nicht hingegen in allen Konventionsstaaten wirksamer internationaler Flüchtlingsstatus (…BVerwG, U.v. 29.4.1971 - 1 C 42.67 - juris Rn. 15;… U.v. 17.6.2014 - 10 C 7.13 - juris Rn. 29; U.v. 30.3.2021 - 1 C 41.20 - juris Rn. 32).Eine solche Bindungswirkung ergibt sich auch nicht aus dem Unionsrecht (…BVerwG, U.v. 17.6.2014 - 10 C 7.13 - juris Rn. 29; U.v. 30.3.2021 - 1 C 41.20 - juris Rn. 32;… Dörig in Hailbronner/Thym, EU Immigration and Asylum Law, 2. Ed. 2016, Art. 1 RL 2011/95/EU Rn. 2).
Die Bundesrepublik Deutschland hat aber von der nach Völker- und Unionsrecht fortbestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch eine nationale Regelung den Anerkennungsentscheidungen anderer Staaten in begrenztem Umfang Rechtswirkungen auch im eigenen Land beizumessen (vgl. § 60 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 AufenthG;… BVerwG, U.v. 17.6.2014 - 10 C 7.13 - juris Rn. 29; U.v. 30.3.2021 - 1 C 41.20 - juris Rn. 32).
Mit dem Übergang der Verantwortung für die Ausstellung des Reiseausweises geht nämlich auch die Verantwortung für den Flüchtling selbst von dem Staat, der diesem die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, auf den Staat, in dem sich der Flüchtling rechtmäßig niedergelassen hat, dergestalt über, dass die statusrechtliche Zuerkennungsentscheidung jenes Staates auch in diesem Staat Geltung beansprucht (BT-Drs. 13/4948 S. 11; BVerwG, U.v. 30.3.2021 - 1 C 41.20 - juris Rn. 32).
Rn. 23 Soweit der Beklagte zudem der Auffassung ist, das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner (späteren) Entscheidung vom 30. März 2021 (Az. 1 C 41.20 - juris Rn. 32) ausdrücklich bestätigt, dass auch nach dem Übergang der Verantwortung für den Flüchtling nach dem Europäischen Übereinkommen nur ein Anspruch auf Erteilung einer Duldung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 AufenthG bestehe, kann der Senat dies der zitierten Textstelle nicht entnehmen.
- BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2024 - 19 B 24.666
Dem entspricht ihre Ausgestaltung als ein im Wesentlichen nationaler, nicht hingegen in allen Konventionsstaaten wirksamer internationaler Flüchtlingsstatus (…BVerwG, U.v. 29.4.1971 - 1 C 42.67 - juris Rn. 15; U.v. 17.6.2014 - 10 C 7.13 - juris Rn. 29;… U.v. 30.3.2021 - 1 C 41.20 - juris Rn. 32).Eine solche Bindungswirkung ergibt sich auch nicht aus dem Unionsrecht (BVerwG, U.v. 17.6.2014 - 10 C 7.13 - juris Rn. 29;… U.v. 30.3.2021 - 1 C 41.20 - juris Rn. 32;… Dörig in Hailbronner/Thym, EU Immigration and Asylum Law, 2. Ed. 2016, Art. 1 RL 2011/95/EU Rn. 2).
Die Bundesrepublik Deutschland hat aber von der nach Völker- und Unionsrecht fortbestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch eine nationale Regelung den Anerkennungsentscheidungen anderer Staaten in begrenztem Umfang Rechtswirkungen auch im eigenen Land beizumessen (vgl. § 60 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 AufenthG; BVerwG, U.v. 17.6.2014 - 10 C 7.13 - juris Rn. 29;… U.v. 30.3.2021 - 1 C 41.20 - juris Rn. 32).
Rn. 19 Zwar besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine neuerliche Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (vgl. § 60 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 AufenthG) oder eine hieran anknüpfende Erteilung eines Aufenthaltstitels in Deutschland (BVerwG, U.v. 17.6.2014 - 10 C 7.13 - juris Rn. 29).
- BVerwG, 02.08.2017 - 1 C 2.17
Vorlage zur Vorabentscheidung
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2024 - 19 B 24.666
Rn. 17 2. Die Klägerin hat jedoch einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG bei unionsrechtskonformer Auslegung der Norm (zur unionsrechtlichen Auslegung des § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG BVerwG, B.v. 2.8.2017 - 1 C 2.17 - juris Rn. 25;… VG Schleswig, U.v. 3.6.2020 - 11 A 45/19 - juris Rn. 30;… zur erweiternden Auslegung VG Gießen, U.v. 19.8.2021 - 6 K 5451/18.GI.A - juris Rn. 27;… zur analogen Auslegung VG Wiesbaden, U.v. 15.10.2021 - 4 K 810/21.WI - juris Rn. 29;… wohl auch OVG RhPf, B.v. 18.8.2022 - 13 A 10044/21.OVG - juris Rn. 20;… zur unmittelbaren Anwendung VG Hannover, U.v. 1.3.2022 - 5 A 1392/21 - juris Rn. 26; a.A. Ziffer III.3.3.Da auf einen in einem anderen Mitgliedstaat anerkannten Flüchtling Art. 2 des - von Deutschland ratifizierten (BGBl. 1994 II 2645) - Europäischen Übereinkommens über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge vom 16. Oktober 1980 Anwendung findet, ist dies spätestens dann der Fall, wenn die Verantwortung für einen Flüchtling nach Ablauf von zwei Jahren des tatsächlichen und dauernden Aufenthalts im Bundesgebiet auf Deutschland übergeht (BVerwG, B.v. 2.8.2017 - 1 C 2.17 - juris Rn. 24).
Rn. 20 Unter "in den vollen Genuss der mit der Flüchtlingsanerkennung verbundenen Rechte" (BVerwG, B.v. 2.8.2017 - 1 C 2.17 - juris Rn. 24) kann nach Auffassung des Senats nur der automatische Zugang zu allen einem anerkannten Flüchtling in Art. 20 ff. RL 2011/95/EU gewährten Rechten, folglich auch die Ausstellung eines Aufenthaltstitels i.S.d. Art. 24 Abs. 1 UAbs. 1 RL 2011/95/EU, der mindestens drei Jahre gültig und verlängerbar sein muss, verstanden werden.
- VG Wiesbaden, 15.10.2021 - 4 K 810/21
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in einem anderen …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2024 - 19 B 24.666
Rn. 17 2. Die Klägerin hat jedoch einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG bei unionsrechtskonformer Auslegung der Norm (…zur unionsrechtlichen Auslegung des § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG BVerwG, B.v. 2.8.2017 - 1 C 2.17 - juris Rn. 25;… VG Schleswig, U.v. 3.6.2020 - 11 A 45/19 - juris Rn. 30;… zur erweiternden Auslegung VG Gießen, U.v. 19.8.2021 - 6 K 5451/18.GI.A - juris Rn. 27; zur analogen Auslegung VG Wiesbaden, U.v. 15.10.2021 - 4 K 810/21.WI - juris Rn. 29;… wohl auch OVG RhPf, B.v. 18.8.2022 - 13 A 10044/21.OVG - juris Rn. 20;… zur unmittelbaren Anwendung VG Hannover, U.v. 1.3.2022 - 5 A 1392/21 - juris Rn. 26; a.A. Ziffer III.3.3.Der Gesetzgeber ist insoweit offenbar davon ausgegangen, dass der Flüchtling in dem Zweitstaat nach dem Verantwortungsübergang die vollen Rechte als Flüchtling erlangt, die ihm nach der Genfer Flüchtlingskonvention und - im Falle der Weiterwanderung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union - nach der Qualifikationsrichtlinie zustehen (vgl. VG Wiesbaden, U.v. 15.10.2021 - 4 K 810/21.WI - juris Rn. 34).
- EuGH, 13.11.2019 - C-540/17
Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2024 - 19 B 24.666
Rn. 22 Soweit der Beklagte die Auffassung vertritt, der EuGH habe in seinem Beschluss vom 13. November 2019 (C-540/17 und C-541/17 - juris Rn. 42) die deutsche Rechtslage nicht beanstandet, wonach im Normalfall (keine ernsthafte Gefahr, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Erststaat ausgesetzt zu werden), ein erneutes Asylverfahren unzulässig sei und ohne erneutes Asylverfahren die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft und die Gewährung der damit verbundenen Rechte nicht vorgesehen sei, kann dieser nicht gefolgt werden. - BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2024 - 19 B 24.666
Eine völkerrechtliche Bindung eines Vertragsstaats an die Anerkennungsentscheidung eines anderen Konventionsstaates sieht die Genfer Flüchtlingskonvention nicht vor (BVerfG, B.v. 14.11.1979 - 1 BvR 654/79 - juris Rn. 22). - VG Schleswig, 03.06.2020 - 11 A 45/19
Übergang der Verantwortung, Flüchtlingsanerkennung, Aufenthaltstitel, …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2024 - 19 B 24.666
Rn. 17 2. Die Klägerin hat jedoch einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG bei unionsrechtskonformer Auslegung der Norm (zur unionsrechtlichen Auslegung des § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG BVerwG, B.v. 2.8.2017 - 1 C 2.17 - juris Rn. 25; VG Schleswig, U.v. 3.6.2020 - 11 A 45/19 - juris Rn. 30; zur erweiternden Auslegung VG Gießen, U.v. 19.8.2021 - 6 K 5451/18.GI.A - juris Rn. 27; zur analogen Auslegung VG Wiesbaden, U.v. 15.10.2021 - 4 K 810/21.WI - juris Rn. 29; wohl auch OVG RhPf, B.v. 18.8.2022 - 13 A 10044/21.OVG - juris Rn. 20; zur unmittelbaren Anwendung VG Hannover, U.v. 1.3.2022 - 5 A 1392/21 - juris Rn. 26; a.A. Ziffer III.3.3. - VG Düsseldorf, 26.05.2020 - 22 K 17460/17
Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2024 - 19 B 24.666
Rn. 25 Auch aus dem Erläuternden Bericht zum Europäischen Übereinkommen über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge, wonach aus Art. 5 des Übereinkommens, auch wenn sich dieser lediglich auf den Übergang der Verantwortung für die Ausstellung eines Reiseausweises beziehe, "implizit [folgt], dass der Zweitstaat dem Flüchtling nach dem Übergang die Rechte und Vorteile gewähren muss, die sich aus der Genfer Konvention ergeben" (…BT-Drs. 12/6852 S. 21 Rn. 31), ergibt sich dieses Verständnis (vgl. auch VG Düsseldorf, U.v. 26.5.2020 - 22 K 17460/17.A - juris Rn. 158 ff.). - OLG Hamm, 19.05.2022 - 2 Ausl 180/20
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2024 - 19 B 24.666
Vielmehr ist der dortige Flüchtling im Besitz eines von den italienischen Behörden ausgestellten und bis zum 25. Juni 2030 gültigen Flüchtlingsausweises (OLG Hamm, B.v. 19.5.2022 - III-2 Ausl 180/20 - juris Rn. 1). - VG Gießen, 19.08.2021 - 6 K 5451/18
Unzulässiger Asylantrag bei Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2024 - 19 B 24.666
Rn. 17 2. Die Klägerin hat jedoch einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG bei unionsrechtskonformer Auslegung der Norm (zur unionsrechtlichen Auslegung des § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG BVerwG, B.v. 2.8.2017 - 1 C 2.17 - juris Rn. 25; VG Schleswig, U.v. 3.6.2020 - 11 A 45/19 - juris Rn. 30; zur erweiternden Auslegung VG Gießen, U.v. 19.8.2021 - 6 K 5451/18.GI.A - juris Rn. 27; zur analogen Auslegung VG Wiesbaden, U.v. 15.10.2021 - 4 K 810/21.WI - juris Rn. 29; wohl auch OVG RhPf, B.v. 18.8.2022 - 13 A 10044/21.OVG - juris Rn. 20; zur unmittelbaren Anwendung VG Hannover, U.v. 1.3.2022 - 5 A 1392/21 - juris Rn. 26; a.A. Ziffer III.3.3. - BVerwG, 29.04.1971 - I C 42.67
Teilhabe des Ehegatten am Flüchtlingsstatus des anderen - Gewährung von Asylrecht …
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 13 A 10044/21
Asylrecht -Europäisches Übereinkommen über den Übergang der Verantwortung für …
- VG Hannover, 01.03.2022 - 5 A 1392/21
Aufenthaltserlaubnis; Flüchtlingsanerkennung in Italien; Reiseausweis; Übergang …
- OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LC 234/23
Aufenthaltserlaubnis; EATRR; europarechtskonforme Auslegung; Flüchtling; …
Es wäre aber inkonsistent, einerseits das Recht zur Beendigung des Flüchtlingsstatus nach Übergang der Verantwortung dem Zweitstaat zu übertragen, andererseits aber die Verleihung der aus dem Status fließenden Rechte dem anerkennenden Erststaat zu belassen (…vgl. VG Wiesbaden, Urt. v. 15.10.2021 - 4 K 810/21.WI -, juris Rn. 33;… VG Gießen, Urt. v. 19.8.2020 - 6 K 9437/17.GI.A -, juris Rn. 25;… so im Ergebnis auch Bayerischer VGH, Urt. v. 21.1.2025 - 19 B 24.1120 -, und Urt. v. 10.12.2024 - 19 B 24.666 - jeweils juris Rn. 24;… vgl. hierzu auch VG Hannover, Urt. v. 1.3.2022 - 5 A 1392/21 -, juris Rn. 26 ff.;… VG Düsseldorf, Urt. v. 26.5.2020 - 22 K 17460/17.A -, juris Rn. 164 m.w.N;… Fränkel, in Hofmann, Ausländerrecht, 3. Aufl. 2023, § 25 Rn. 17;… Wittmann, in GK-AufenthG, § 25 Rn. 41 (Stand: Juli 2022)).Da nicht anzunehmen ist, dass der Gesetzgeber den Flüchtling ohne Rechte lassen wollte, ist der Gesetzgeber auch hier offenbar davon ausgegangen, dass der Flüchtling in dem Zweitstaat nach dem Verantwortungsübergang die vollen Rechte als Flüchtling erlangt, die ihm nach der Genfer Flüchtlingskonvention und - im Falle der Weiterwanderung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union - auch nach der Qualifikationsrichtlinie zustehen (…vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 21.1.2025 - 19 B 24.1120 -, und Urt. v. 10.12.2024 - 19 B 24.666 - jeweils juris Rn. 26;… VG Wiesbaden, Urt. v. 15.10.2021 - 4 K 810/21.WI -, juris Rn. 34).
- VG Würzburg, 13.03.2026 - W 7 E 26.647
Abschiebung, Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis verneint, Duldungsgründe verneint, …
Ergänzend verwies er auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Dezember 2024 (BayVGH, U.v. 10.12.2024 - 19 B 24.666 - beckonline).So geht mit dem Übergang der Verantwortung für die Ausstellung des Reiseausweises nach Art. 2 EATRR auch die Verantwortung für den Flüchtling selbst von dem Staat, der diesem die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, auf den Staat, in dem sich der Flüchtling rechtmäßig niedergelassen hat, dergestalt über, dass die statusrechtliche Zuerkennungsentscheidung jenes Staates auch in diesem Staat Geltung beansprucht (vgl. BayVGH, U.v. 10.12.2024 - 19 B 24.666 - beckonline, Ls. 2; BT-Drs. 13/4948, 11;… BVerwG, U.v. 30.3.2021 - 1 C 41.20 - beckonline Rn. 32).
Unter "in den vollen Genuss der mit der Flüchtlingsanerkennung verbundenen Rechte" (…BVerwG, B.v. 2.8.2017 - 1 C 2.17 - beckonline Rn. 18) ist nach Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der automatische Zugang zu allen einem anerkannten Flüchtling in Art. 20 ff. Anerkennungs-RL gewährten Rechten zu verstehen, folglich auch die Ausstellung eines Aufenthaltstitels i.S.d. Art. 24 Abs. 1 UAbs. 1 Anerkennungs-RL (BayVGH, U.v. 10.12.2024 - 19 B 24.666 - beckonline Rn. 20).
- VG Ansbach, 17.07.2025 - AN 17 S 25.50421
Anerkannter Flüchtling in Griechenland kein der Abschiebungsandrohung nach …
Die ausländerrechtliche Fragestellung, ob dem Antragsteller wegen seiner Anerkennung als Flüchtling in Griechenland und seines zwischenzeitlich zweijährigen Aufenthalts in Deutschland ein Aufenthaltstitel in Deutschland nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG i.V.m. Art. 2 EÜÜVF zusteht (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 10.12.2024 - 19 B 24.666 - juris; OVG Lüneburg, U.v. 5.6.2025 - 13 LC 234/23 - juris), stellt jedoch keinen Belang dar, der vom Bundesamt im Rahmen der asylrechtlichen Abschiebungsandrohung zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen wäre. - VG Aachen, 13.05.2025 - 5 K 2229/23
Desertion; Regimesturz; Flüchtlingsschutz Dänemark; Bindungswirkung; …
Rn. 106 Vgl. hierzu ausführlich: BayVGH, Urteile vom 21. Januar 2025 - 19 B 24.1120 und vom 10. Dezember 2024 - 19 B 24.666 - jeweils juris. - VG Berlin, 10.06.2025 - 38 K 431.23 Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Republik Albanien völkerrechtlich nicht verpflichtet war, die Schutzgewähr durch die Bundesrepublik Deutschland nachzuzeichnen (siehe BayVGH, Urteil vom 10. Dezember 2024 - 19 B 24.666 -, juris Rn. 18;… Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, § 51 AufenthG Rn. 38; jeweils m.w.N. aus der Rspr. des BVerwG und des BVerfG).
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