Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2009 - 19 B 533/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
AufenthG § 6 Abs. 4 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 6 Abs. 4 S. 1; AufenthV § 16
Einstellung eines Verfahrens und Kostenentscheidung nach Billigkeitserwägungen aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen bzgl. eines Aufenthaltstitels - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung eines Verfahrens und Kostenentscheidung nach Billigkeitserwägungen aufgrundübereinstimmender Erledigungserklärungen bzgl. eines Aufenthaltstitels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 02.03.2009 - 5 L 1372/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2009 - 19 B 533/09
Papierfundstellen
- DVBl 2009, 1060
Wird zitiert von ... (4)
- VG Aachen, 09.03.2016 - 4 K 2056/14
Brasilianischer Staatsangehöriger; vollziehbar ausreisepflichtig; …
Rn. 30 Vgl. ebenso: OVG Saarland, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 2 B 385/09 -, juris, Rn. 14; VG Saarland, Beschluss vom 1. Juni 2009 - 10 L 268/09 -, juris, Rn. 5; ähnlich: OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 19 B 533/09 -, juris, Rn. 4.; für eine Pflicht zur unverzüglichen Einholung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise: Funke-Kaiser, in: Gemeinschaftskommentar zum AufenthG (GK-AufenthG), Band 1, Stand: Dezember 2015, § 4, Rn. 44 ff. - OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 7 A 11006/18
(Eine Verbalnote erlaubt keinen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland ohne …
Andererseits ist aus den verwendeten Begriffen (Einreise, Einreisesichtvermerk) abzuleiten, dass sich die Verbalnote ausschließlich mit der Frage befasst, ob und wann für die Einreise nach Deutschland kein Sichtvermerk mehr benötigt wird (vgl. OVG NW, Beschluss vom 19. Mai 2019 - 19 B 533/09 -, juris, Rn. 4). - VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21 Nach ihrem Wortlaut befreit die Verbalnote lediglich vom Erfordernis der Einholung eines Sichtvermerks vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2009 - 19 B 533/09 -, juris, Rn. 4), auch wenn ein längerer Aufenthalt im Bundesgebiet als drei Monate beabsichtigt ist.
- OVG Sachsen, 11.11.2011 - 3 A 862/10
Zum Vorliegen einer Scheinehe (im Einzelfall hier verneint)
Danach bedürfen sie auch dann keines Sichtvermerks für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, "wenn sie sich länger als drei Monate im deutschen Hoheitsgebiet aufhalten" (vgl. hierzu auch OVG Saarland, Beschl. v. 17. Juli 2009 - 2 B 385/09 -, juris Rn. 14, und OVG NW, Beschl. v. 19. Mai 2009 - 19 B 533/09 -, juris).
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