Aufenthaltsverordnung
| Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 2 - 43) |
| Abschnitt 2 - Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels (§§ 15- 30) |
| Unterabschnitt 1 - Allgemeine Regelungen (§§ 15 - 17a) |
Die Inhaber der in Anlage A zu dieser Verordnung genannten Dokumente sind für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet, auch bei Überschreitung der zeitlichen Grenze eines Kurzaufenthalts, vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, soweit völkerrechtliche Verpflichtungen, insbesondere aus einem Sichtvermerksabkommen, die vor dem 1. September 1993 gegenüber den in Anlage A aufgeführten Staaten eingegangen wurden, dem Erfordernis des Aufenthaltstitels oder dieser zeitlichen Begrenzung entgegenstehen.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) vom 20.12.2008
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2009 | Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) | 20.12.2008 |
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Rechtsprechung zu § 16 AufenthV
13 Entscheidungen zu § 16 AufenthV in unserer Datenbank:
- VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
- VG Aachen, 09.03.2016 - 4 K 2056/14
Brasilianischer Staatsangehöriger; vollziehbar ausreisepflichtig; ...
- AG Frankfurt/Oder, 06.05.2021 - 412 Cs 124/20
- OVG Bremen, 09.03.2020 - 2 B 318/19
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Verfügung des Migrationsamtes bezüglich der ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 7 A 11006/18
(Eine Verbalnote erlaubt keinen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland ohne ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2009 - 19 B 533/09
Einstellung eines Verfahrens und Kostenentscheidung nach Billigkeitserwägungen ...
- VGH Bayern, 05.08.2014 - 10 BV 13.2020
Zum Begriff des "freien Dienstleistungsverkehrs" der Stillhalteklausel des Art. ...
- OVG Sachsen, 11.11.2011 - 3 A 862/10
Zum Vorliegen einer Scheinehe (im Einzelfall hier verneint)
- LG Hof, 20.04.2017 - 5 KLs 354 Js 1442/16
Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern
Zum selben Verfahren:
- BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17
Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Doppelverwertungsverbot); Aufenthalt ...
- BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17
Querverweise
Auf § 16 AufenthV verweisen folgende Vorschriften:
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Gebühren
- § 47 (Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen)
- Verfahrensvorschriften
- Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige Dokumente
- § 59 (Muster der Aufenthaltstitel)