Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.08.2009 - 19 C 09.1529 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausländerrecht; Streitwert bei Duldung/Nebenbestimmung zur Duldung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.2007 - 13 S 1445/07
Streitwert bei Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2009 - 19 C 09.1529
Geht es dabei lediglich um eine dem Aufenthaltstitel beigefügte Nebenbestimmung, so ist nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte keine andere Streitwertfestsetzung gerechtfertigt (vgl. OVG NRW, B. v. 10.12.2007 - 17 E 883/07; VGH BW, B. v. 3.8.2007 - 13 S 1445/07; BayVGH, B. v. 29.1.2007 - 24 C 06.2854).Trotz dieses Unterschiedes bejaht der VGH BW (B. v. 22.3.2007 - 13 S 2404/06) aufgrund der faktischen Bedeutung der Sache für den jeweiligen Kläger, bei der es um die für ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland letztlich entscheidende Frage gehe, ob sie abgeschoben werden könnten, ebenso auch für eine der Duldung beigefügte Nebenbestimmung einer auflösenden Bedingung die Anwendbarkeit des Auffangstreitwerts (…VGH BW, a.a.O., juris TZ 4; ebenso VGH BW, B. v. 3.8.2007 - 13 S 1445/07 - juris TZ 5).
- VGH Bayern, 29.01.2007 - 24 C 06.2854
Streitwertbeschwerde, Nebenbestimmung zur Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2009 - 19 C 09.1529
Geht es dabei lediglich um eine dem Aufenthaltstitel beigefügte Nebenbestimmung, so ist nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte keine andere Streitwertfestsetzung gerechtfertigt (vgl. OVG NRW, B. v. 10.12.2007 - 17 E 883/07; VGH BW, B. v. 3.8.2007 - 13 S 1445/07; BayVGH, B. v. 29.1.2007 - 24 C 06.2854).Rn. 5 Wird zwar für die Erteilung von Aufenthaltstiteln i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 2 AufenthG die Anwendung des Auffangstreitwerts bejaht (OVG NW, B. v. 10.12.2007 - 17 E 883/07), so verneint der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sowohl in dem genannten Beschluss vom 29. Januar 2007 (24 C 06.2854) wie auch der erkennende Senat (B. v. 25.2.2009 - 19 CE 09.213 - und 1.04.2009 - 19 CE 09.761) die Anwendbarkeit des § 52 Abs. 2 GKG sowohl für den Fall der Anfechtung einer Duldung als auch den der Anfechtung einer Nebenbestimmung zu einer Duldung und geht von einem Streitwert von 2.500,-- EUR aus.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2007 - 17 E 883/07
D (A), Kosten, Kostenrecht, Streitwert, Wohnsitzauflage, Aufenthaltserlaubnis, …
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2009 - 19 C 09.1529
Geht es dabei lediglich um eine dem Aufenthaltstitel beigefügte Nebenbestimmung, so ist nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte keine andere Streitwertfestsetzung gerechtfertigt (vgl. OVG NRW, B. v. 10.12.2007 - 17 E 883/07; VGH BW, B. v. 3.8.2007 - 13 S 1445/07; BayVGH, B. v. 29.1.2007 - 24 C 06.2854).Rn. 5 Wird zwar für die Erteilung von Aufenthaltstiteln i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 2 AufenthG die Anwendung des Auffangstreitwerts bejaht (OVG NW, B. v. 10.12.2007 - 17 E 883/07), so verneint der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sowohl in dem genannten Beschluss vom 29. Januar 2007 (24 C 06.2854) wie auch der erkennende Senat (B. v. 25.2.2009 - 19 CE 09.213 - und 1.04.2009 - 19 CE 09.761) die Anwendbarkeit des § 52 Abs. 2 GKG sowohl für den Fall der Anfechtung einer Duldung als auch den der Anfechtung einer Nebenbestimmung zu einer Duldung und geht von einem Streitwert von 2.500,-- EUR aus.
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2007 - 13 S 2404/06
Streitwert bei Klage auf Duldung
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2009 - 19 C 09.1529
Trotz dieses Unterschiedes bejaht der VGH BW (B. v. 22.3.2007 - 13 S 2404/06) aufgrund der faktischen Bedeutung der Sache für den jeweiligen Kläger, bei der es um die für ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland letztlich entscheidende Frage gehe, ob sie abgeschoben werden könnten, ebenso auch für eine der Duldung beigefügte Nebenbestimmung einer auflösenden Bedingung die Anwendbarkeit des Auffangstreitwerts (…VGH BW, a.a.O., juris TZ 4; ebenso VGH BW, B. v. 3.8.2007 - 13 S 1445/07 - juris TZ 5). - VGH Bayern, 25.02.2009 - 19 CE 09.213
Antrag auf Aussetzung der Abschiebung (Duldung); Beschwerde; Unzulässigkeit wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2009 - 19 C 09.1529
Rn. 5 Wird zwar für die Erteilung von Aufenthaltstiteln i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 2 AufenthG die Anwendung des Auffangstreitwerts bejaht (OVG NW, B. v. 10.12.2007 - 17 E 883/07), so verneint der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sowohl in dem genannten Beschluss vom 29. Januar 2007 (24 C 06.2854) wie auch der erkennende Senat (B. v. 25.2.2009 - 19 CE 09.213 - und 1.04.2009 - 19 CE 09.761) die Anwendbarkeit des § 52 Abs. 2 GKG sowohl für den Fall der Anfechtung einer Duldung als auch den der Anfechtung einer Nebenbestimmung zu einer Duldung und geht von einem Streitwert von 2.500,-- EUR aus. - VGH Bayern, 01.04.2009 - 19 CE 09.761
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Duldungsbegehren nach negativ …
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2009 - 19 C 09.1529
Rn. 5 Wird zwar für die Erteilung von Aufenthaltstiteln i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 2 AufenthG die Anwendung des Auffangstreitwerts bejaht (OVG NW, B. v. 10.12.2007 - 17 E 883/07), so verneint der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sowohl in dem genannten Beschluss vom 29. Januar 2007 (24 C 06.2854) wie auch der erkennende Senat (B. v. 25.2.2009 - 19 CE 09.213 - und 1.04.2009 - 19 CE 09.761) die Anwendbarkeit des § 52 Abs. 2 GKG sowohl für den Fall der Anfechtung einer Duldung als auch den der Anfechtung einer Nebenbestimmung zu einer Duldung und geht von einem Streitwert von 2.500,-- EUR aus.
- VG Aachen, 29.09.2021 - 8 L 305/21
Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Rechtsschutzbedürfnis; …
Rn. 135 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Dezember 2005 - 19 E 944/05 -, juris, Rn. 6 ff. und vom 10. Dezember 2007 - 17 E 883/07 -, juris, Rn. 3 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 19 C 09.1529 -, juris, Rn. 4.
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