Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.04.2009 - 19 CE 09.761   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,56841
VGH Bayern, 01.04.2009 - 19 CE 09.761 (https://dejure.org/2009,56841)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.04.2009 - 19 CE 09.761 (https://dejure.org/2009,56841)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. April 2009 - 19 CE 09.761 (https://dejure.org/2009,56841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,56841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Duldungsbegehren nach negativ abgeschlossenem Asylverfahren; HIV-Infektion; Behandlungsbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2009 - 19 CE 09.761
    Nach § 42 S. 1 AsylVfG kann im ausländerrechtlichen Verfahren nicht von den im Asylverfahren getroffenen ausländerrechtlichen Entscheidungen abgewichen werden (vgl. hierzu auch BVerwG vom 27.6.2000 BVerwGE 126, 192).
  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 19 C 09.1597

    Ausländerrecht; Streitwert bei Duldung/Nebenbestimmung zur Duldung

    Rn. 5 Wird zwar für die Erteilung von Aufenthaltstiteln i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 2 AufenthG die Anwendung des Auffangstreitwerts bejaht (OVG NW, B. v. 10.12.2007 - 17 E 883/07), so verneint der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sowohl in dem genannten Beschluss vom 29. Januar 2007 (24 C 06.2854) wie auch der erkennende Senat (B. v. 25.2.2009 - 19 CE 09.213 - und 1.04.2009 - 19 CE 09.761) die Anwendbarkeit des § 52 Abs. 2 GKG sowohl für den Fall der Anfechtung einer Duldung als auch den der Anfechtung einer Nebenbestimmung zu einer Duldung und geht von einem Streitwert von 2.500,-- EUR aus.
  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 19 C 09.1529

    Ausländerrecht; Streitwert bei Duldung/Nebenbestimmung zur Duldung

    Rn. 5 Wird zwar für die Erteilung von Aufenthaltstiteln i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 2 AufenthG die Anwendung des Auffangstreitwerts bejaht (OVG NW, B. v. 10.12.2007 - 17 E 883/07), so verneint der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sowohl in dem genannten Beschluss vom 29. Januar 2007 (24 C 06.2854) wie auch der erkennende Senat (B. v. 25.2.2009 - 19 CE 09.213 - und 1.04.2009 - 19 CE 09.761) die Anwendbarkeit des § 52 Abs. 2 GKG sowohl für den Fall der Anfechtung einer Duldung als auch den der Anfechtung einer Nebenbestimmung zu einer Duldung und geht von einem Streitwert von 2.500,-- EUR aus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht