Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1233 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einstweiliger Rechtsschutz; nachträgliche Befristung eines Aufenthaltstitels; besonderes Interesse am Sofortvollzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- VGH Hessen, 12.03.1997 - 13 TG 1591/96
Begründung des Sofortvollzuges der zeitlichen Beschränkung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1233
a) Die Vollziehung einer von der Ausländerbehörde nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG verfügten zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltsgenehmigung ist allerdings nicht schon deshalb notwendig eilbedürftig, weil grundsätzlich ein besonderes öffentliches Interesse daran bestünde, Ausländer, die offensichtlich die Voraussetzungen eines Aufenthaltstitels nicht mehr erfüllen, alsbald zur Ausreise zu verpflichten (vgl. HessVGH, B.v. 12.3.1997 - 13 TG 1591/96 -, AuAS 1997, 134 [135]; OVG Hamburg, B.v. 1.3.1995 - OVG Bs V 327/94 -, InfAuslR 1995, 314 [315]).Ebenso wenig genügt die Befürchtung, die nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis könne sich aufgrund der langen Dauer des Klageverfahrens erledigen und die Maßnahme ohne die Anordnung des Sofortvollzuges praktisch leerlaufen (vgl. HessVGH, B.v. 12.3.1997 - 13 TG 1591/96 -, AuAS 1997, 134 [136]).
Ein überwiegendes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug einer zeitlichen Befristung muss sich vielmehr aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergeben und über das allgemeine Regelungsinteresse, das für den Erlass der betreffenden Maßnahme erforderlich ist, im Sinne eines unabweisbaren und vor allem auch unverzüglichen Handlungsbedarfs hinausgehen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, B.v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62; HessVGH, B.v. 12.3.1997 - 13 TG 1591/96 -, AuAS 1997, 134).
- BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1233
Ein überwiegendes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug einer zeitlichen Befristung muss sich vielmehr aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergeben und über das allgemeine Regelungsinteresse, das für den Erlass der betreffenden Maßnahme erforderlich ist, im Sinne eines unabweisbaren und vor allem auch unverzüglichen Handlungsbedarfs hinausgehen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, B.v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62; HessVGH, B.v. 12.3.1997 - 13 TG 1591/96 -, AuAS 1997, 134). - VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96
Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1233
Die aufgrund summarischer Prüfung gewonnene Erkenntnis, dass eine nachträgliche zeitliche Befristung offensichtlich rechtmäßig ist, vermag als solche ein besonderes Vollzugsinteresse nicht zu begründen (vgl. VGH BW, B.v. 13.3.1997 - 13 S 1132/96 -, VBl BW 1997, 390 [391]). - OVG Hamburg, 01.03.1995 - Bs V 327/94
Aufenthalterlaubnis; Beschränkung; Vollziehungsinteresse; Anordnung des …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1233
a) Die Vollziehung einer von der Ausländerbehörde nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG verfügten zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltsgenehmigung ist allerdings nicht schon deshalb notwendig eilbedürftig, weil grundsätzlich ein besonderes öffentliches Interesse daran bestünde, Ausländer, die offensichtlich die Voraussetzungen eines Aufenthaltstitels nicht mehr erfüllen, alsbald zur Ausreise zu verpflichten (vgl. HessVGH, B.v. 12.3.1997 - 13 TG 1591/96 -, AuAS 1997, 134 [135]; OVG Hamburg, B.v. 1.3.1995 - OVG Bs V 327/94 -, InfAuslR 1995, 314 [315]).
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16
Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer …
Vorliegend fehlt es indes an belastbaren Anhaltspunkten für das Bestehen einer Scheinehe und allein der etwaige Eindruck einer Scheinehe genügte nicht, um damit ein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse zu begründen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 19 CS 08.1233 -, juris, Rn. 5).Auch wenn bei einer nachträglichen Befristungsentscheidung systembedingt die Dauer eines etwaig in Anspruch genommenen Rechtsschutzverfahrens dazu führen kann, dass sich das Ziel einer früheren Aufenthaltsbeendigung (faktisch) erledigt, ist bei einer Entscheidung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG die Notwendigkeit des Sofortvollzugs nicht indiziert (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 12. März 1997 - 13 TG 1591/96 -, juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 19 CS 08.1233 -, juris, Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 17).
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13
Nachträgliche Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes; …
Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62;… Beschlüsse des Senats vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O., und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193; OVG Bremen, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 B 44/10 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2009 - 18 B 421/09 - juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 06.06.2008 - 19 CS 08.1233 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 30.07.2007 - 9 TG 1360/07 - AuAS 2007, 254; zum Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis: Beschluss des Senats vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - VBlBW 2005, 360) setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis - bzw. die Annahme des Überwiegens des öffentlichen Interesses im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in einem entsprechenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - vielmehr voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht. - OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14
Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer …
Rn. 4 Das Verwaltungsgericht hat indes nicht hinreichend berücksichtigt, dass für die Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird, ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit erforderlich ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris Rn. 20;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.4.2013 - 11 S 581/13 -, juris Rn. 18;… OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2010 - 1 B 44/10 -, juris Rn. 12;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.5.2009 - 18 B 421/09 -, juris Rn. 8 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 6.6.2008 - 19 CS 08.1233 -, juris Rn. 4 f.;… Hessischer VGH, Beschl. v. 30.7.2007 - 9 TG 1360/07 -, juris Rn. 3 f.). - VGH Bayern, 01.02.2019 - 10 C 19.202
Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis
Ausgehend von den Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31. Mai/1. Juni 2012 und am 18. Juli 2013 beschlossenen Änderungen (Streitwertkatalog), welche für Aufenthaltstitel als Streitwert den Auffangwert pro Person (vgl. Nr. 8.1) vorsehen, sowie unter Berücksichtigung dessen, dass bei nachträglicher Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis der Senat ebenfalls von einem Streitwert in Höhe von 5.000,- EUR ausgeht (…stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2016 - 10 ZB 14.2877 - juris Rn. 18;… B.v. 26.7.2010 - 10 ZB 10.75 - juris Rn. 17; s. auch BayVGH, B.v. 6.6.2008 - 19 CS 08.1233 - juris Rn. 8;… VGH BW, U.v. 26.2.2014 - 11 S 2534/13 - juris Rn. 37;… B.v. 29.4.2013 - 11 S 481/13 - juris Rn. 23), hat das Verwaltungsgericht folgerichtig gem. Nr. 1.1.1 Streitwertkatalog einen Streitwert von 10.000,- EUR je Kläger angesetzt (vgl. auch, BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 10 ZB 17.1993 - juris). - VG Gelsenkirchen, 06.12.2024 - 16 L 893/24
Nachträgliche Befristung der Gültigkeitsdauer einer Aufenthaltserlaubnis, …
Rn. 15 2008 - 19 CS 08.1233 - OVG Bremen, Beschluss vom 23. April 2010 -.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".