Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CS 08.733 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausländerrecht; rechtmäßige Ausweisung (Scheinehe); kein eigenständiges Aufenthaltsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 15.10.2008 - M 25 S 08.2961
Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Dabei genügt es, wenn die Ausweisungsverfügung bei der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO anzustellenden summarischen Prüfung als rechtmäßig anzusehen ist (st. Rspr. des BayVGH, vgl. B. v. 22. Juli 2008 - 19 CS 08.733 Rz 5, B. v. 16. August 2007 - 19 CS 07.689 - Rz 37 u. B. v. 8. Dezember 2006 - 24 CS 06.2260 - Rz 16; OVG SA, B. v. 11. Oktober 2007 - 2 M 206/07 - Rz 4 m.w. N.).Zudem hat der Antragsteller den Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG erfüllt, da seine vorsätzlichen unrichtigen Angaben keinen geringfügigen Rechtsverstoß darstellen (vgl. BayVGH, B. v. 22. Juli 2008 - 19 CS 08.733 Rz 5 u. B. v. 7. Februar 2008 - 19 ZB 07.107 Rz 3).
- VG München, 13.11.2008 - M 25 S 08.2520
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; …
Er hat den Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG erfüllt, indem er mehrere vorsätzliche Straftaten begangen (vgl. BayVGH, B. v. 22. Juli 2008 - 19 CS 08.733 Rz 5 u. B. v. 7. Februar 2008 - 19 ZB 07.107 Rz 3) und damit auch nicht nur vereinzelt gegen Rechtsvorschriften verstoßen hat.
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