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| VGH Bayern, 25.11.2009 - 19 CS 09.2696 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anforderungen an das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft bei berufsbedingter Trennung von der (angeblichen) Ehewohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 24.01.2002 - 3 B 603/00
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung des Antrages auf Verlängerung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2009 - 19 CS 09.2696
Die eheliche Lebensgemeinschaft ist deshalb - jedenfalls in der Regel - durch eine gemeinsame Lebensführung gekennzeichnet, auch wenn sie nicht zwingend in einer dauerhaften häuslichen Gemeinschaft bestehen muss, wie dies sich insbesondere bei plausiblen längeren berufsbedingten getrennten Wohnverhältnissen ergeben kann (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 13.8.2001 - 4 B 261/01.Z -, AuAS 2001, 218 [219]; OVG Sachsen, Beschluss vom 24.1.2002 - 3 B 603/00 -, InfAuslR 2002, 297 [298]).Denn die Ausgestaltung der Lebensgemeinschaft gehört zu der nach Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Privatsphäre der Eheleute, aufgrund derer diese in freier Gestaltung darüber befinden, in welcher Art und Weise sie die Lebensgemeinschaft verwirklichen wollen (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 24.1.2002 - 3 B 603/00 -, InfAuslR 2002, 297 [298] m.w.N.).
Leben die Eheleute räumlich getrennt, bedarf es jedoch erkennbarer Anhaltspunkte dafür, dass diese gewählte Ausgestaltung der Beziehung mit den für eine familiäre Lebensgemeinschaft notwendigen Voraussetzungen eines intensiven persönlichen Kontakts und der zwischen den Eheleuten bestehenden Verbundenheit vereinbar ist (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 24.1.2002 - 3 B 603/03 -, InfAuslR 2002, 297 [298]).
Konkrete Anhaltspunkte hierfür können bei beruflicher Abwesenheit von der Ehewohnung in häufigen und regelmäßigen (Wochenend-)Besuchen durch Rückkehr in die gemeinsame Ehewohnung, zusammen verbrachten Ferien, gemeinsam wahrgenommenen Kontakten zu Freunden und Bekannten oder in gegenseitigen Beistandsleistungen zu sehen sein (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 13.8.2001 - 4 B 261/01.Z -, AuAS 2001, 218 [219]; OVG Sachsen, Beschluss vom 24.1.2002 - 3 B 603/00 -, InfAuslR 2002, 297 [298]).
- OVG Brandenburg, 13.08.2001 - 4 B 261/01
Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ; Gewährung einstweiligen …
Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2009 - 19 CS 09.2696
Gerechtfertigt ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur dann, wenn Ausländer und Ehegatte erkennbar in einer dauerhaften, durch enge persönliche Verbundenheit und gegenseitigen Beistand geprägten Beziehung zusammenleben oder zumindest zusammenleben wollen (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 13.8.2001 - 4 B 261/01.Z -, AuAS 2001, 218).Die eheliche Lebensgemeinschaft ist deshalb - jedenfalls in der Regel - durch eine gemeinsame Lebensführung gekennzeichnet, auch wenn sie nicht zwingend in einer dauerhaften häuslichen Gemeinschaft bestehen muss, wie dies sich insbesondere bei plausiblen längeren berufsbedingten getrennten Wohnverhältnissen ergeben kann (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 13.8.2001 - 4 B 261/01.Z -, AuAS 2001, 218 [219]; OVG Sachsen, Beschluss vom 24.1.2002 - 3 B 603/00 -, InfAuslR 2002, 297 [298]).
Die eheliche Lebensgemeinschaft muss nach außen erkennbar in Erscheinung treten und ihre Ausgestaltung muss den Schluss einer tatsächlich bestehenden ehelichen Verbundenheit rechtfertigen (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 13.8.2001 - 4 B 261/01.Z -, AuAS 2001, 218 [219]).
Konkrete Anhaltspunkte hierfür können bei beruflicher Abwesenheit von der Ehewohnung in häufigen und regelmäßigen (Wochenend-)Besuchen durch Rückkehr in die gemeinsame Ehewohnung, zusammen verbrachten Ferien, gemeinsam wahrgenommenen Kontakten zu Freunden und Bekannten oder in gegenseitigen Beistandsleistungen zu sehen sein (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 13.8.2001 - 4 B 261/01.Z -, AuAS 2001, 218 [219]; OVG Sachsen, Beschluss vom 24.1.2002 - 3 B 603/00 -, InfAuslR 2002, 297 [298]).
- OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 8 ME 144/10
Abschiebung eines zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung …
Eheleute leben dann in einer familiären Lebensgemeinschaft zusammen, wenn sie nach außen erkennbar eine auf Dauer angelegte, durch enge persönliche Verbundenheit, intensive Kontakte und gegenseitigen Beistand geprägte Beziehung führen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1997 - 1 C 19/96 -, BVerwGE 106, 13, 18; Bayerischer VGH, Beschl. v. 25.11.2009 - 19 CS 09.2696 -, juris Rn. 5; Sächsisches OVG, Beschl. v. 24.1.2002 - 3 B 603/00 -, InfAuslR 2002, 297, 298;… GK-AufenthG, Stand: August 2010, § 27 Rn. 64 jeweils m.w.N.).Eine familiäre Lebensgemeinschaft setzt daher nicht zwingend eine häusliche Gemeinschaft voraus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, InfAuslR 2009, 150, 151;… BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 25.11.2009, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.6.2000 - 3 M 35/00 -, InfAuslR 2001, 128, 130;… GK-AufenthG, a.a.O., Rn. 68 ff.), auch wenn der Grundtypus der familiären Lebensgemeinschaft die häusliche Lebensgemeinschaft ist, in der sich die persönliche Verbundenheit der Eheleute nach außen erkennbar zeigt.
- OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 11 LA 477/09
Rücknahme einer durch Ehe mit einer Deutschen erteilten Aufenthaltserlaubnis …
Sie dokumentiert sich nach außen im Regelfall in einer gemeinsamen Lebensführung, also in dem erkennbaren Bemühen, die alltäglichen Dinge des Lebens miteinander in organisatorischer, emotionaler und geistiger Verbundenheit zu bewältigen (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.11.2009 - 19 CS 09.2696 -, juris, m. w. N.). - VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1680
Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; Ehebestandszeit; eheliche Lebensgemeinschaft; …
Dementsprechend rechtfertigen etwaige berufsbedingte, auch längerfristige räumliche Trennungen von Ehepartnern nicht zwangsläufig die Annahme einer Aufgabe der ehelichen Lebensgemeinschaft (BayVGH vom 25.11.2009 Az. 19 CS 09.2696 RdNr. 5 m.w.N.).
- VG München, 11.01.2011 - M 10 S 10.6000
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Bestehen einer ehelichen …
Es obliegt dem Antragsteller, darzulegen, dass trotz des Fehlens einer häuslichen Gemeinschaft eine eheliche Lebensgemeinschaft vorliegt (BayVGH vom 20.8.2003 NVwZ-RR 2004, 150; vom 25.11.2009 Az. 19 CS 09.2696). - VG Saarlouis, 04.04.2011 - 10 L 167/11
Eheliche Lebensgemeinschaft bei berufsbedingter räumlicher Trennung der Eheleute; …
Rn. 8 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.08.2010, 2 B 235/10; ferner BayVGH, Beschluss vom 25.11.2009, 19 CS 09.2696, zitiert nach juris. - VG München, 17.11.2011 - M 12 K 11.2937
Aufenthaltstitel; Rücknahme; eheliche Lebensgemeinschaft
Die eheliche Lebensgemeinschaft muss nach außen erkennbar in Erscheinung treten und ihre Ausgestaltung muss den Schluss einer tatsächlich bestehenden ehelichen Verbundenheit rechtfertigen (BayVGH vom 25.11.2009 - 19 CS 09.2696 ; BayVGH vom 20.8.2003 - 10 ZB 03.1598 ; HessVGH vom 16.1.2007 - 7 TG 2879/06 ). - VG München, 15.02.2012 - M 24 S 11.6014
Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten bei Scheinehe
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 AufenthG ist vielmehr nur dann gerechtfertigt, wenn Ausländer und Ehegatte erkennbar in einer dauerhaften, durch enge persönliche Verbundenheit und gegenseitigen Beistand geprägten Beziehung zusammenleben oder zumindest zusammenleben wollen (vgl. zum Erfordernis einer "gemeinsamen Lebensführung" BayVGH vom 25.11.2009, Az. 19 CS 09.2696, juris RdNr. 5 m.w.N.). - VG München, 14.01.2010 - M 10 K 09.3306
Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten; Bestehen der ehelichen …
Rn. 28 Die eheliche Lebensgemeinschaft ist in der Regel durch eine gemeinsame Lebensführung gekennzeichnet, die nach außen erkennbar in Erscheinung treten und in ihrer Ausgestaltung den Schluss einer tatsächlich bestehenden ehelichen Verbundenheit rechtfertigen muss (BayVGH, Beschluss v. 25. November 2009, Az.: 19 CS 09.2696; vgl. auch OVG Sachsen, Beschluss v. 24.1.2002, Az.: 3 B 603/00 = InfAuslR 2002, 297, juris-Dok.
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