Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.11.2010 - 19 CS 10.2209 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachzug einer pflegebedürftigen Mutter zu ihrem Sohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 11 ME 197/06
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bezüglich des …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 19 CS 10.2209
Allerdings kommt in Betracht, dass auch diese Belange zurückzutreten haben, wenn eine andere zumutbare Lösung nicht gefunden werden kann (sinngemäß ebenso die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des OVG Niedersachsen vom 2.11.2006 InfAuslR 2007, 67 sowie OVG Sachsen vom 5.6.2010 Az. 3 B 515/09, Juris-RdNr. 7).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es nicht darauf an, ob die Lebenshilfe auch von anderen Personen oder Pflegediensten geleistet werden könnte; das Wesen der Familie als Beistandsgemeinschaft wird durch die persönliche direkte Lebenshilfe der Angehörigen geprägt (BVerfG vom 14.12.1989 FamRZ 1990, 263; OVG Niedersachsen vom 2.11.2006 a.a.O.; OVG Saarland vom 15.3.2006 Az. 2 W 1/06; Sächsisches OVG vom 15.6.2010 Az. 3 B 515/09).
Jedoch tritt (wie bereits ausgeführt) dieses gewichtige Allgemeininteresse - ebenso wie das Allgemeininteresse an einem im Visumverfahren geklärten Zuzug - dann zurück, wenn alle anderen Lösungen - gemessen an den verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen - unzumutbar sind (in diesem Sinne BVerwG vom 4.6.1997 BVerwGE 105, 35 bereits zu § 7 Abs. 2 AusIG; Sächsisches OVG vom 15.6.2010 a.a.O. Juris-RdNrn. 7 ff. und Niedersächsisches OVG vom 2.11.2006 a.a.O. Juris-RdNrn. 16 ff.).
- OVG Sachsen, 15.06.2010 - 3 B 515/09
Pflegebdürftigkeit der Mutter eines volljährigen Ausländers als Härtefall
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 19 CS 10.2209
Allerdings kommt in Betracht, dass auch diese Belange zurückzutreten haben, wenn eine andere zumutbare Lösung nicht gefunden werden kann (sinngemäß ebenso die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des OVG Niedersachsen vom 2.11.2006 InfAuslR 2007, 67 sowie OVG Sachsen vom 5.6.2010 Az. 3 B 515/09, Juris-RdNr. 7).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es nicht darauf an, ob die Lebenshilfe auch von anderen Personen oder Pflegediensten geleistet werden könnte; das Wesen der Familie als Beistandsgemeinschaft wird durch die persönliche direkte Lebenshilfe der Angehörigen geprägt (BVerfG vom 14.12.1989 FamRZ 1990, 263;… OVG Niedersachsen vom 2.11.2006 a.a.O.; OVG Saarland vom 15.3.2006 Az. 2 W 1/06; Sächsisches OVG vom 15.6.2010 Az. 3 B 515/09).
Jedoch tritt (wie bereits ausgeführt) dieses gewichtige Allgemeininteresse - ebenso wie das Allgemeininteresse an einem im Visumverfahren geklärten Zuzug - dann zurück, wenn alle anderen Lösungen - gemessen an den verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen - unzumutbar sind (in diesem Sinne BVerwG vom 4.6.1997 BVerwGE 105, 35 bereits zu § 7 Abs. 2 AusIG; Sächsisches OVG vom 15.6.2010 a.a.O. Juris-RdNrn. 7 ff. und Niedersächsisches OVG vom 2.11.2006 a.a.O. Juris-RdNrn. 16 ff.).
- BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 19 CS 10.2209
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es dagegen nicht darauf an, ob die von dem betreffenden Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen geleistet werden könnte (vgl. etwa Beschluss vom 1.8.1996 InfAuslR 1996, 341), denn das Wesen der Familie als Beistandsgemeinschaft wird durch die persönliche und direkte Lebenshilfe der Angehörigen geprägt (Beschluss vom 14.12.1989 FamRZ 1990, 363).Im Zentrum des Beistandes stehen die alltäglichen Versorgungsaufgaben und die Lebenshilfe im geistig-seelischen Bereich (vgl. zu diesen Gesichtspunkten BVerfG vom 1.8.1996 a.a.O.).
- BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95
Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 19 CS 10.2209
Jedoch tritt (wie bereits ausgeführt) dieses gewichtige Allgemeininteresse - ebenso wie das Allgemeininteresse an einem im Visumverfahren geklärten Zuzug - dann zurück, wenn alle anderen Lösungen - gemessen an den verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen - unzumutbar sind (in diesem Sinne BVerwG vom 4.6.1997 BVerwGE 105, 35 bereits zu § 7 Abs. 2 AusIG;… Sächsisches OVG vom 15.6.2010 a.a.O. Juris-RdNrn. 7 ff. und Niedersächsisches OVG vom 2.11.2006 a.a.O. Juris-RdNrn. 16 ff.). - BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88
Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 19 CS 10.2209
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es dagegen nicht darauf an, ob die von dem betreffenden Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen geleistet werden könnte (vgl. etwa Beschluss vom 1.8.1996 InfAuslR 1996, 341), denn das Wesen der Familie als Beistandsgemeinschaft wird durch die persönliche und direkte Lebenshilfe der Angehörigen geprägt (Beschluss vom 14.12.1989 FamRZ 1990, 363). - OVG Saarland, 15.03.2006 - 2 W 1/06
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 19 CS 10.2209
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es nicht darauf an, ob die Lebenshilfe auch von anderen Personen oder Pflegediensten geleistet werden könnte; das Wesen der Familie als Beistandsgemeinschaft wird durch die persönliche direkte Lebenshilfe der Angehörigen geprägt (BVerfG vom 14.12.1989 FamRZ 1990, 263;… OVG Niedersachsen vom 2.11.2006 a.a.O.; OVG Saarland vom 15.3.2006 Az. 2 W 1/06; Sächsisches OVG vom 15.6.2010 Az. 3 B 515/09).
- VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Familiennachzug bei Pflegebedürftigkeit; …
Da die Klägerin mit dem Nachzug bezweckt, von ihrer Tochter gepflegt zu werden, können sie nicht darauf verwiesen werden, dass die notwendigen Hilfeleistungen auch von anderen Personen oder Sozialdiensten erbracht werden könnten (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 24. Februar 1999 - 17 A 139/97 -, juris, Rdnr. 16; VG Berlin, Urteil vom 27. November 2009 - VG 29 K 33.09 V - VGH München, Beschluss vom 29. November 2010 - 19 CS 10.2209 - juris, Rdnr. 7;… Hailbronner, Ausländerrecht, 57. Akt., § 36 AufenthG, Rdnr. 31;… Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, 63. Lfg., § 36 AufenthG, Rdnr. 28 f.; a.A. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. Dezember 2011 - OVG 3 B 17.19 -, juris, Rdnr. 29). - VG Berlin, 09.01.2012 - 35 K 249.10
Nachzug zu volljährigen Kindern wegen Pflegebedürftigkeit
Das setzt grundsätzlich voraus, dass das betreffende Familienmitglied kein eigenständiges Leben mehr führen und die von ihm benötigte, tatsächlich und regelmäßig zu erbringende wesentliche familiäre Lebenshilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. März 2010 - BVerwG 1 C 7/10 -, Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 29. November 2010 - VGH 19 CS 10.2209 -, Rn. 4; VG Berlin…, Urteil vom 16. November 2009 - 10 V 7.08 -, Rn. 17;… alle zit. nach juris, Rn. 4; ferner OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 30. März 2007, a.a.O.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 19. Mai 2010, a.a.O.).Das Wesen der Familie als Beistandsgemeinschaft wird durch die persönliche und direkte Lebenshilfe der Angehörigen geprägt (vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 29. November 2010, a.a.O., Rn. 7; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 2. November 2006, a.a.O., Rn. 6; jeweils m.w.Nachw.).
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