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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CS 16.2006   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,27884
VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CS 16.2006 (https://dejure.org/2017,27884)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.07.2017 - 19 CS 16.2006 (https://dejure.org/2017,27884)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2017 - 19 CS 16.2006 (https://dejure.org/2017,27884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken an einer Hochschule bei Überschreitung der Regelstudienzeiten; Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken an einer Hochschule bei Überschreitung der Regelstudienzeiten; Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2014 - 2 M 109/14

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Medizinstudium

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CS 16.2006
    Der Zeitraum bis zum voraussichtlichen Abschluss des Studiums ist regelmäßig dann nicht mehr angemessen im Sinne des § 16 Abs. 1 S. 5 Halbs. 2 AufenthG, wenn zu diesem Zeitpunkt die Regelstudienzeit erheblich überschritten ist (vgl. OVG LSA, B.v. 5.11.2014 - 2 M 109/14 - juris).
  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 CS 09.1812

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingten …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CS 16.2006
    Nach Nr. 16.2.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz (…AVwVAufenthG - vom 26.10.2009, GMBl 2009, S. 877), bei denen es sich um ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften handelt, die nach den Grundsätzen der Selbstbindung der Verwaltung i.V.m. dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) Außenwirkung entfalten (vgl. BayVGH, B. v. 15.9.2009 - 19 CS 09.1812 bis 1814 - juris), wird der Inhalt des Aufenthaltszwecks grundsätzlich durch die Fachrichtung (Studiengang und ggf. Studienfächer) bestimmt.
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2017 - 13 ME 167/17

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Studiums; Erreichung des …

    Die insoweit gebotene prognostische Beurteilung hat anhand aller Umstände des konkreten Einzelfalles zu erfolgen; besondere Schwierigkeiten für Ausländer in einem Studium in Deutschland sind angemessen zu berücksichtigen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 24.7.2017 - 19 CS 16.2006 -, juris Rn. 10; Nr. 16.3.8 AVwV AufenthG).
  • OVG Sachsen, 16.09.2020 - 3 B 184/20

    Berücksichtigungsfähigkeit neuen Vorbringens im Beschwerdeverfahren; …

    Dabei kann die durchschnittliche Studiendauer an der betreffenden Hochschule in dem jeweiligen Studiengang zugrunde gelegt werden; soweit diese um drei Semester überschritten ist, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein ordnungsgemäßer Abschluss nicht mehr erwartet werden kann (…OVG Lüneburg, Beschl. v. 7. April 2006 - 9 ME 257/05 - , juris Rn. 2 m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 21. Januar 2011, a. a. O. Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 24. Juli 2017 - 19 CS 16.2006 -, juris Rn. 10).

    Ergibt sich, dass das Studium nicht mehr innerhalb einer Frist von zehn Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann, darf die beantragte Verlängerung in der Regel abgelehnt werden (vgl. hierzu Nr. 16.2.5. sowie 16.1.1.8 Satz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum AufenthG sowie BayVGH, Beschl. v. 24. Juli 2017, a. a. O., Rn. 10).

  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 19 CS 18.2641

    Erfolglose Beschwerde im Eilverfahren gegen die Verlängerung der …

    Der Zeitraum bis zum voraussichtlichen Abschluss des Studiums ist regelmäßig dann nicht mehr angemessen im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 2 AufenthG, wenn zu diesem Zeitpunkt die Regelstudienzeit erheblich überschritten ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 19 CS 16.2006 - juris Rn. 10; OVG LSA, B.v. 5.11.2014 - 2 M 109/14 - juris).
  • VG München, 10.12.2020 - M 24 K 19.3017

    Angemessener Zeitraum zur Erreichung des Studienziels bei einer psychischen …

    In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass ein angemessener Zeitraum dann nicht mehr gegeben ist, wenn unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen und des dafür aufgewendeten Zeitbedarfs das angestrebte Ausbildungsziel innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer von 10 Jahren nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 24.07.2017 - 19 CS 16.2006 juris Rn 10).
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