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| VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20 |
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§ 48 VwVfG, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 BauGB, § 172 Abs 4 S 3 Nr 1 BauGB, § 172 Abs 4 S 1 BauGB
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer fingierten erhaltungsrechtlichen Genehmigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 01.03.2021 - 19 L 507.20
- VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2021 - 2 S 7.21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11
Bezirk Pankow muss Genehmigung zum nachträglichen Einbau von zusätzlichen …
Auszug aus VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20
Inhaltliche Zielsetzung der Vorschrift ist es, zu vermeiden, dass in Milieuschutzgebieten ein bauordnungsrechtlicher "Substandard" festgeschrieben wird (vgl. ebd. und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 32).Bestimmend sind insbesondere der technische Fortschritt und gesellschaftliche Entwicklungen, wie z.B. die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O., Rn. 33).
Rn. 29 (a) Die Kammer geht mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O., Rn. 31 ff.) davon aus, dass sich aus den bauordnungsrechtlichen Regelungen ergibt, dass ein - wie hier - fünfgeschossiges Gebäude mit einem Aufzug auszustatten ist, und dass dies einen Genehmigungsanspruch indiziert.
Wie ausgeführt, ist für die Frage der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen unerheblich, dass § 39 BauO Bln grundsätzlich - wie die ganz überwiegende Zahl der Regelungen der Bauordnung - Neubauten betrifft (vgl. oben und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O., Rn. 31).
Rn. 30 Der Herstellung eines bauordnungsrechtlichen Mindeststandards entspricht die Errichtung eines Aufzugs auch dann, wenn sie nicht vollständig die bauordnungsrechtlichen Detailanforderungen an das "Wie" der Errichtung erfüllt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O., Rn. 40).
Dies hat zur Folge, dass bei überdurchschnittlicher Verdrängungsgefahr ausnahmsweise kein Anspruch auf Genehmigung eines Aufzugs mit Haltestellen in allen Geschossen bestehen kann, wenn der Einbau des Aufzugs aufgrund seiner Vorbildwirkung geeignet ist, diese Entwicklung zu verstärken (vgl. zu alledem OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O., Rn. 36).
- BVerwG, 17.12.2004 - 4 B 85.04
Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; besondere städtebauliche Gründe; …
Auszug aus VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20
Lediglich Änderungen, die von vornherein nicht geeignet sind, das Schutzziel der Erhaltungsverordnung zu gefährden, unterfallen nicht dem Genehmigungsvorbehalt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - BVerwG 4 B 85.04 -, NVwZ 2005, 445 ; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. März 2014, a.a.O.).Zudem enthält § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB nicht nur eine Bezugnahme auf tatsächliche Verhältnisse ("durchschnittlich"), sondern zugleich mit der Bezugnahme auf die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen ein wertendes Element (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2004, - BVerwG 4 B 85/04 -, juris Rn. 10).
Dabei sind weder nur bauordnungsrechtliche Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes noch bauordnungsrechtliche Nachrüstpflichten maßgeblich, sondern auch die für Neubauten geltenden Anforderungen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2004, a.a.O., Rn. 10).
Rn. 31 (b) Umschreiben die geltenden bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen wie ausgeführt einen Standard, bei dem grundsätzlich eine Indizwirkung für die Erteilung der Genehmigung nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB besteht, führt dies jedoch nicht zwangsläufig zu einem Anspruch auf Genehmigungserteilung (vgl. für den Fall eines Aufzugs bereits BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2004, a.a.O., Rn. 10).
- BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97
Bauplanungsrecht - Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung, Versagung des Einbaus …
Auszug aus VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20
Rn. 35 Der Versagungsgrund aus § 172 Abs. 4 Satz 1 BauGB liegt vor, wenn ein Vorhaben geeignet ist, die Gefahr der Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung hervorzurufen, und wenn eine solche Verdrängung aus den besonderen städtebaulichen Gründen nachteilige Folgen haben würde (vgl. dazu sowie zum Folgenden BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2/97 -, NVwZ 1998, 503).Dabei kann bei Modernisierungsmaßnahmen, die über den im Erhaltungsgebiet üblichen Ausstattungsstandard hinausgehen und die zu einer nicht nur geringfügigen Mieterhöhung führen können, allgemein von einer Verdrängungsgefahr ausgegangen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 C 2/97 -, juris Rn. 19 ff.).
Damit das Ermessen der Behörde eröffnet ist, bedarf es jedoch einer atypischen Fallgestaltung im Einzelfall (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2/97 - VG Berlin, Urteil vom 8. September 2015 - VG 19 K 125.15 -, beide in juris).
- BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11
Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid; …
Auszug aus VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20
Von der vollständigen Kenntnis der für die Rücknahme des Verwaltungsaktes notwendigen Sachkenntnis kann dann ausgegangen werden, wenn die Behörde ohne weitere Sachaufklärung objektiv in der Lage ist, unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessens über die Rücknahme oder den Widerruf zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - BVerwG GrSen 1.84 und 2.84 -, BVerwGE 70, 356 ; Urteil vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 C 13.11 -, BVerwGE 143, 230).Die Jahresfrist ist dementsprechend keine Bearbeitungsfrist, sondern eine Entscheidungsfrist (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 C 13.11 -, juris Rn. 27).
- VG Berlin, 08.09.2015 - 19 K 125.15
Erteilung einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung zum Zwecke der …
Auszug aus VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20
Für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "zeitgemäßer Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung" ist hinsichtlich der tatsächlichen Verhältnisse ("durchschnittlich") ein bundesweiter Vergleichsmaßstab heranzuziehen und nicht nur auf das konkrete Milieuschutzgebiet abzustellen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2004 - OVG 2 B 3.02 -, zitiert nach juris; VG Berlin, Urteil vom 8. September 2015 - VG 19 K 125.15 -).Damit das Ermessen der Behörde eröffnet ist, bedarf es jedoch einer atypischen Fallgestaltung im Einzelfall (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2/97 - VG Berlin, Urteil vom 8. September 2015 - VG 19 K 125.15 -, beide in juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 2 B 7.12
Einbau einer Gaube in ein in einem Erhaltungsgebiet gelegenen Gebäude; Gaube als …
Auszug aus VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20
Dies ist nach der Rechtsprechung ausreichend, weil die weitere Konkretisierung erst auf der zweiten Stufe des Verfahrens erfolgt, auf der über die Zulässigkeit etwaiger Veränderungen entschieden wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2013 - BVerwG 4 N 2.13 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2014 - OVG 2 B 7.12 - Hamburgisches OVG, Urteil vom 9. Juli 2014 - OVG 2 E 3/13.N -, alle zitiert nach juris).Lediglich Änderungen, die von vornherein nicht geeignet sind, das Schutzziel der Erhaltungsverordnung zu gefährden, unterfallen nicht dem Genehmigungsvorbehalt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - BVerwG 4 B 85.04 -, NVwZ 2005, 445 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2014, a.a.O.).
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20
Von der vollständigen Kenntnis der für die Rücknahme des Verwaltungsaktes notwendigen Sachkenntnis kann dann ausgegangen werden, wenn die Behörde ohne weitere Sachaufklärung objektiv in der Lage ist, unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessens über die Rücknahme oder den Widerruf zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - BVerwG GrSen 1.84 und 2.84 -, BVerwGE 70, 356 ; Urteil vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 C 13.11 -, BVerwGE 143, 230). - BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17
Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen, …
Auszug aus VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20
Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (stRspr BVerwG, vgl. u.a. Urteil vom 23. Januar 2019 - BVerwG 10 C 5/17 -, juris). - BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00
Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4 …
Auszug aus VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20
Maßgeblich ist die Kenntnis des zuständigen Amtswalters; dass die erheblichen Tatsachen aktenkundig sind, genügt nicht (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2001 - BVerwG 8 C 8.00 -, juris). - OVG Berlin, 10.06.2004 - 2 B 3.02
Mietobergrenzen im "Milieuschutzgebiet" unzulässig
Auszug aus VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20
Für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "zeitgemäßer Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung" ist hinsichtlich der tatsächlichen Verhältnisse ("durchschnittlich") ein bundesweiter Vergleichsmaßstab heranzuziehen und nicht nur auf das konkrete Milieuschutzgebiet abzustellen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2004 - OVG 2 B 3.02 -, zitiert nach juris; VG Berlin, Urteil vom 8. September 2015 - VG 19 K 125.15 -). - VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3087
Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09
Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain
- OVG Hamburg, 09.07.2014 - 2 E 3/13
Wirksamkeit einer Sozialen Erhaltungsverordnung - unerwünschte Veränderung der …
- VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3084
Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem …
- VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3090
Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem …
- VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3088
Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener …
- VG Berlin, 18.12.2020 - 19 K 33.20
Erhaltungsrechtliche Genehmigung zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
- VG Berlin, 14.08.2020 - 19 K 492.19
Erhaltungsrechtliche Genehmigung für Umbaumaßnahmen in Wohnungen
- VG Köln, 30.03.2014 - 2 K 5848/14
Einstellung des in der Hauptsache erledigten Verfahrens bzgl. Befristung der …
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 865/23
Aufhebung der Ausübung eines allgemeinen Vorkaufsrechts für zwei in einem …
Denn auch wenn die in § 22 Abs. 5 Satz 3 BauGB vorgesehenen "Zwischenbescheide" nach allgemeinem Begriffsverständnis als belastende Verwaltungsakte verstanden werden können, die den Eintritt der Fiktionswirkung des § 22 Abs. 5 Satz 4 BauGB herausschieben, sind sie als behördliche Verfahrenshandlungen im Sinne des § 44a Satz 1 VwGO keiner selbstständigen Anfechtung zugänglich (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 5.3.2021 - 19 L 507/20 -, juris Rn. 21;… Grziwotz, in: BeckOK BauGB, § 22 BauGB Rn. 38;… Söfker/Meurers, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB § 22 Rn. 54b sowie BGH, Beschl. v. 12.2.1963 - V BLw 29/62 -, BeckRS 1963, 31187343 zu § 6 Abs. 1 Satz 2 GrdstVG und VG Karlsruhe, Beschl. v. 14.5.2018 - 3 K 471/18 -, juris Rn. 57 zu § 15 Abs. 1 Satz 3 PBefG).
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- VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2021 - 2 S 7.21
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