Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Baden-Württemberg
Feststellungsinteresse und Aktivlegitimation bei WEG-Gartenumgestaltung
Verfahrensgang
- AG Böblingen, 01.02.2018 - 23 C 1445/17
- LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
- BGH, 13.11.2020 - V ZR 133/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (51)
- BGH, 17.11.2016 - V ZR 86/16
Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsmittelführers; Bemessung des …
Auszug aus LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
Rn. 78 Hierbei weist die Kammer darauf hin, dass der gemäß § 49a GKG bestimmte Streitwert, bei dem auch andere Kriterien Berücksichtigung finden als bei der Bemessung der Beschwer, in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer entspricht (BGH, Beschluss vom 09. Februar 2012 - V ZB 211/11; Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16) und die Höhe der Beschwer vom jeweiligen Rechtsmittelgericht als Zielgericht festzusetzen ist.Wird - wie hier - mit der gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten Klage die Beseitigung einer baulichen Veränderung verlangt, bemisst sich der Streitwert nach dem (hälftigen) klägerischen Interesse an der Beseitigung und dem (hälftigen) Interesse des Beklagen, keinen Rückbau vornehmen zu müssen (BGH, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 3 W 80/15 ).
Die genannten Interessen der Parteien sind hierbei auch nicht zwingend identisch, da diese eine unterschiedliche Zielrichtung haben (BGH, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16 m.w.N.), insofern ist das jeweilige wirtschaftliche Interesse maßgeblich, das das Gericht ggf. schätzen muss.
- BGH, 22.01.2016 - V ZR 116/15
Wohnungseigentümergemeinschaft: Gerichtliche Geltendmachung von durch Beschluss …
Auszug aus LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
Dies gilt nicht nur, wenn sich die Ansprüche gegen einen anderen Wohnungseigentümer richten (vgl. BGH, Urteil vom 07. Februar 2014 - V ZR 25/13; Urteil vom 04. Juli 2014 - V ZR 183/13; Urteil vom 05. Dezember 2014 - V ZR 5/14; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14), sondern auch dann, wenn Anspruchsgegner ein außerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft stehender Dritter ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 194/14; Urteil vom 22. Januar 2016 - V ZR 116/15).Rn. 32 Hieraus folgt, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Wege der Klage Unterlassungsansprüche gemäß § 1004 Abs. 1 BGB nur dann selbst geltend machen kann, wenn die Ansprüche (durch sog. Ansichziehen) von den Wohnungseigentümern durch einen Beschluss vergemeinschaftet worden sind (sog. "gekorene Ausübungsbefugnis" nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 22. Januar 2016 - V ZR 116/15 m.w.N.).
Rn. 34 Sofern der Kläger die Auffassung vertritt, dass dies zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht (mehr) möglich wäre, geht dies fehl, da selbst in der Revisionsinstanz eine Vergemeinschaftung noch vorgenommen werden kann, mit der Folge, dass die Gemeinschaft aktivlegitimiert ist, sofern die Gemeinschaft einen Beschluss gefasst hat, in dem die Prozessführung ausdrücklich genehmigt wird (hierzu: BGH, Urteil vom 22. Januar 2016 - V ZR 116/15 zu einer Beschlussfassung am 14.01.2016 bei Berufungsurteil vom 26.05.2015); für eine Vergemeinschaftung noch in der Berufungsinstanz gilt Selbiges, da diese überdies auch noch eine zweite Tatsacheninstanz darstellt, weshalb Bedenken hinsichtlich einer Vergemeinschaftung nicht bestehen.
- BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14
Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses …
Auszug aus LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
Rn. 81 In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten bestimmt sich der Wert nach § 3 ZPO, wobei alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Umfang der Sache und ihre Bedeutung für den Rechtsmittelkläger zu berücksichtigen sind (BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 8/14).Mangels genügender Anhaltspunkte für ein höheres oder geringeres Interesse ist in Anlehnung an § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG von dem sich aus dieser Vorschrift ergebenden Wert i.H.v. 5.000,00 EUR auszugehen, den der Gesetzgeber für eine durchschnittliche nichtvermögensrechtliche Streitigkeit vorgegeben hat (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09; Beschluss vom 05. November 2013 - II ZR 220/11; Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 8/14).
- OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93
Eigenmächtige Entfernung der Bepflanzung der einem Wohnungseigentümer zur …
Auszug aus LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
In diesen Fällen richtet liegt eine bauliche Veränderung i.S.v.§ 22 WEG vor (OLG Schleswig WuM 2007, 587; OLG Hamm ZMR 1996, 218; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1167).Die Qualifikation als bauliche Veränderung hängt hierbei von den Umständen des Einzelfalles ab und unterliegt der tatrichterlichen Würdigung (OLG München ZWE 2006, 496), wobei eine bauliche Veränderung dann anzunehmen ist, wenn die vorherige Gestaltung des gemeinschaftlichen Grundstücks so nachhaltig beeinflusst wird, dass ihre Beseitigung/ Veränderung den Charakter der Außenanlage deutlich verändert (OLG Köln NZM 1999, 623; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 376; LG Berlin ZWE 2016, 467; LG Hamburg ZWE 2014, 45; AG Braunschweig ZWE 2014, 283).
- OLG Köln, 29.01.1999 - 16 Wx 208/98
Bauliche Veränderung durch Fällen von Bäumen
Auszug aus LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
Die Qualifikation als bauliche Veränderung hängt hierbei von den Umständen des Einzelfalles ab und unterliegt der tatrichterlichen Würdigung (OLG München ZWE 2006, 496), wobei eine bauliche Veränderung dann anzunehmen ist, wenn die vorherige Gestaltung des gemeinschaftlichen Grundstücks so nachhaltig beeinflusst wird, dass ihre Beseitigung/ Veränderung den Charakter der Außenanlage deutlich verändert (OLG Köln NZM 1999, 623; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 376; LG Berlin ZWE 2016, 467; LG Hamburg ZWE 2014, 45; AG Braunschweig ZWE 2014, 283).Ausgehend von diesen Grundsätzen wurde eine bauliche Veränderung daher bei dem dauerhaften, deutlichen Rückschnitt einer Hecke (BayObLG ZWE 2005, 118) bejaht; ebenso wenn ein Beet angelegt (BayObLG NJW-RR 1996, 1165; KG NJW-RR 1994, 526) oder neu eingefasst (KG NJW-RR 1993, 526) wurde, Gartenzwerge (in einem großen Maß) aufgestellt werden (OLG Hamburg NJW 1988, 2652; AG Essen NZM 2000, 309), bei der Errichtung einer Gabionenwand (LG Frankfurt a. M. ZWE 2014, 221), bei dem radikalen Rückschnitt einer Hecke (OLG München NJW-RR 2006, 88; OLG Köln NZM 1999, 623; OLG Karlsruhe DWE 1994, 20), bei der Umwandlung eines bepflanzten Gartens in einen sog. "Marmorgarten" (OLG Hamburg ZWE 2002, 136), beim (umfangreichen) Aufstellen von Pflanztrögen (BayObLG WuM 1993, 207) oder beim Entfernen und anschließenden Teeren einer Rasenfläche (BayObLG WE 1987, 51).
- OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 301/04
Wohnungseigentumsgesetz : Wirkung einer wegen Versäumung der Anfechtungsfrist …
Auszug aus LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
Rn. 36 Wird eine Anfechtungsklage als unbegründet abgewiesen, kann nach Eintritt der Rechtskraft von den Parteien und den Beigeladenen nach § 48 Abs. 4 WEG nicht mehr geltend gemacht werden, der angefochtene Beschluss sei nichtig (so bereits zum alten Recht: BayObLG, Beschluss vom 28. Juni 2002 - 2Z BR 41/02; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 10. Mai 2005 - 3 Wx 301/04).Dies folgt daraus, dass durch eine Entscheidung, durch die ein im Wege der Anfechtung geltend gemachter Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen als unbegründet abgewiesen wird, zugleich festgestellt wird, dass hinsichtlich des angegriffenen und überprüften Beschlusses auch keine Nichtigkeitsgründe vorliegen (BayObLG, Beschluß vom 31. Januar 1980 - BReg. 2 Z 24/79; Vorlagebeschluss vom 10. Juli 2003 - 2Z BR 99/02; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 01. Oktober 2004 - 3 W 179/04; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 10. Mai 2005 - 3 Wx 301/04).
- LG Stuttgart, 23.04.2020 - 19 S 23/20
Wohnungseigentum: Gültigkeit eines Vergemeinschaftungsbeschlusses; …
Auszug aus LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Beklagten wurde durch Beschluss des Landgericht Stuttgart vom 18.05.2019, 19 S 23/20, zurückgewiesen.Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Beklagten wurde durch Beschluss des Landgericht Stuttgart vom 18.05.2019, 19 S 23/20, - ebenfalls mangels Begründetheit - zurückgewiesen; mangels Zulassung der Revision ist die Zurückweisung rechtskräftig.
- BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14
Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer …
Auszug aus LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
Dies gilt nicht nur, wenn sich die Ansprüche gegen einen anderen Wohnungseigentümer richten (vgl. BGH, Urteil vom 07. Februar 2014 - V ZR 25/13; Urteil vom 04. Juli 2014 - V ZR 183/13; Urteil vom 05. Dezember 2014 - V ZR 5/14; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14), sondern auch dann, wenn Anspruchsgegner ein außerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft stehender Dritter ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 194/14; Urteil vom 22. Januar 2016 - V ZR 116/15).Einzelne Wohnungseigentümer, die mit dem beschlossenen Vorgehen nicht einverstanden sind, können einen solchen Beschluss zur Vergemeinschaftung mit der Anfechtungsklage überprüfen lassen (BGH, Urteil vom 05. Dezember 2014 - V ZR 5/14; Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 45/17).
- BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des …
Auszug aus LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
Rn. 56 Hierbei gilt, dass jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern - nicht hingegen vom Verband Wohnungseigentümergemeinschaft - nach § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG eine Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustandes verlangen kann (st. Rspr.: BGH NJW-RR 2017, 1042; NJW 2016, 473; NJW 2015, 2027; KG ZMR 2003, 375; BayObLG ZMR 2002, 685; LG München I ZMR 2010, 67). - BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses …
Auszug aus LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
Die übliche Gartenpflege, d.h. die für den Erhalt der Pflanzen notwendige Bewässerung, der übliche Baumschnitt, das Auslichten von Bäumen, die Erneuerung abgestorbener Pflanzen sowie das Rasenmähen und Heckenschneiden (BGH NJW 2015, 549) ist Gebrauch bzw. Instandhaltung und damit ebenfalls keine bauliche Veränderung (BayObLG ZMR 1989, 192; LG Hamburg NZM 2011, 589). - BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13
Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines …
- BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16
Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines …
- LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13
Wohnungseigentumssache: Ungültigerklärung eines Mehrheitsbeschlusses über eine …
- OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07
Beseitigung von Bäumen und Neubepflanzung im Garten einer …
- BGH, 14.06.2010 - II ZB 20/09
Berufungsverwerfungsbeschluss: Anforderungen an die Begründung bei Verwerfung …
- LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09
Bei Regelung in der Teilungserklärung zur Schlüsselaufbewahrung in einem …
- BGH, 13.03.2013 - XII ZR 8/13
Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Eigene Entscheidung des …
- OLG München, 12.09.2005 - 34 Wx 54/05
Heckenrückschnitt als bauliche Veränderung
- BGH, 09.02.2012 - V ZB 211/11
Wohnungseigentumsverfahren: Abgrenzung von Streitwert und Beschwerdewert; …
- LG Hamburg, 01.03.2017 - 318 S 62/16
Wohnungseigentumssache: Nicht hinnehmbarer Nachteil durch Austausch einer …
- BGH, 13.10.2004 - XII ZR 110/02
Festsetzung der Beschwer im Berufungsurteil
- BAG, 11.08.2011 - 9 AZN 806/11
Wiedereinsetzung - Rechtsirrtum des Prozessbevollmächtigten
- LG Frankfurt/Main, 18.12.2013 - 13 S 82/12
Beseitigung einer Gabionenwand auf Gartenfläche im Sondernutzungsrecht
- KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93
Beschränkung der Sondernutzungsrechte an Gartenflächen - Eigenmächtige Errichtung …
- BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 142/00
Ermessensspielraum der Hausverwaltung bei der Gartenpflege
- OLG Hamburg, 13.02.2001 - 2 Wx 45/99
Durchgehende Verlegung von Terrassenplatten aus Marmor
- BayObLG, 02.05.1996 - 2Z BR 24/96
Entfernung von Bäumen als Instandhaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums
- LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/08
Anspruch des Wohnungseigentümers auf Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen: …
- KG, 18.09.2002 - 24 W 89/01
Verjährung des Herausgabeanspruches betreffend Sondereigentum
- OLG Stuttgart, 14.12.2015 - 3 W 80/15
Gerichtliche Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Streitwert bei …
- BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung - …
- BGH, 05.11.2013 - II ZR 220/11
Streitwert im Zusammenhang mit Streit über die Ausschließung aus einem Verband
- LG Hamburg, 06.11.2013 - 318 S 130/12
Wohnungseigentumssache: Bepflanzung des gemeinschaftlichen Grundstücks; Anspruch …
- OLG München, 27.06.2006 - 32 Wx 72/06
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zum Abschluss eines Vertrages mit …
- OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässige unselbstständige Anschließung an …
- BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters
- BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 99/02
Beteiligung des entlasteten Verwalters am Verfahren über Anfechtung des …
- BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 178/01
Treu und Glauben bei Anspruch auf erstmalige Herstellung eines den Plänen …
- BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 27/96
Bauliche Änderung durch Bepflanzung einer zuvor bekiesten Dachterrasse
- LG Köln, 04.01.1989 - 30 T 209/88
- BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 4/96
Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands einer Wohnanlage
- BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 63/92
Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses wegen architektonischer Veränderung …
- AG Braunschweig, 29.10.2013 - 116 C 1448/13
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10
Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14
Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage
- BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete …
- BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13
Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft: …
- BGH, 13.10.2017 - V ZR 45/17
Wohnungseigentum: Gekorene Ausübungsbefugnis des Verbandes für Unterlassungs- und …
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 194/14
Wohnungseigentum: Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für eine …
- BGH, 21.12.1989 - IX ZR 234/88
Zulässigkeit einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage; Verzicht auf …
- OLG Stuttgart, 09.05.2011 - 5 U 7/11
Insolvenzverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage des einzigen …
- LG Stuttgart, 23.04.2020 - 19 S 23/20
Wohnungseigentum: Gültigkeit eines Vergemeinschaftungsbeschlusses; …
Rn. 3 "Das Vorgehen gegen den Eigentümer T., die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei G und die Tätigkeit im Verfahren AG Böblingen 23 C 1445/17 bzw. LG Stuttgart 19 S 11/18 wird genehmigt.".Rn. 8 Der angegriffene Beschluss ist nicht nichtig oder anfechtbar aufgrund mangelnder Aktivlegitimation der Eigentümergemeinschaft im Verfahren AG Böblingen 23 C 1445/17 bzw. LG Stuttgart 19 S 11/18 .
Rn. 27 Sofern der Kläger eine Anfechtbarkeit des verfahrensgegenständlichen Beschlusses aus einer Unbegründetheit des Verfahrens vor dem Landgericht Stuttgart 19 S 11/18 herleitet, führt dies ebenfalls nicht zum Erfolg der Berufung.
Rn. 31 Danach kommt es auf die vom Kläger gegen die Begründetheit der Klage im Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart 19 S 11/18 materiell-rechtlichen Einwände nicht an.
- AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21
Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!
Die übliche Gartenpflege, d.h. die für den Erhalt der Pflanzen notwendige Bewässerung, der übliche Baumschnitt, das Auslichten von Bäumen und Sträuchern, die Erneuerung abgestorbener Pflanzen sowie das Rasenmähen und das Beschneiden von Hecken, Büschen und Bäumen (BGH, Urteil vom 10.10.2014, Az.: V ZR 315/13; OLG Schleswig, Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 2 W 25/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2004, Az.: 10 U 70/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2003, Az.: 3 Wx 227/03; LG Stuttgart, Urteil vom 10.06.2020, Az.: 19 S 11/18; LG Hamburg, Urteil vom 10.09.2010, Az.: 318 S 24/09; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.11.2004, Az.: 2/11 S 64/04; LG Detmold, Urteil vom 07.12.1988, Az.: 2 S 180/88; LG Hamburg, Beschluss vom 29.9.2002, Az.: 316 T 66/02; LG Wuppertal, Urteil vom 16.09.1997, Az.: 16 S 54/97; AG Münster, Urteil vom 27.11.2009, Az.: 59 C 3852/09; AG Hamburg-Barmbek, Beschluss vom 22.07.2002, Az.: 816 C 284/02; AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 20.11.1995, Az.: 713b C 736/95; AG Detmold, Urteil vom 14.04.1988, Az.: 6 C 668/87) ist zunächst lediglich der Mietgebrauch und damit auch keine "Veränderungen am Mietobjekt" im Sinne von § 10 Ziffer 1 des hiesigen Mietvertrages (BGH, Urteil vom 10.10.2014, Az.: V ZR 315/13; BayObLG, Beschluss vom 18.01.1989, Az.: BReg …
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