Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 12.04.2018 - 19 T 486/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8616
LG Stuttgart, 12.04.2018 - 19 T 486/17 (https://dejure.org/2018,8616)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 12.04.2018 - 19 T 486/17 (https://dejure.org/2018,8616)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 12. April 2018 - 19 T 486/17 (https://dejure.org/2018,8616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,8616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.08.2009 - I ZB 91/08

    Zulässigkeit einer Erinnerung nach § 766 Zivilprozessordnung ( ZPO ) aufgrund …

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.04.2018 - 19 T 486/17
    Materielle Einwendungen werden im Erinnerungsverfahren nicht geprüft (BGH NJW-RR 2010, 281).

    Unzulässig ist die Vollstreckungserinnerung des Schuldners jedoch dann, wenn er sich lediglich auf die Verletzung einer ausschließlich drittschützenden Norm beruft (BGH NJW-RR 2010, 281).

  • BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvL 8/11

    Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.04.2018 - 19 T 486/17
    Das gilt selbst für zur Unwirksamkeit des Titels führende Mängel (BVerfG WM 2013, 255).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15

    Zwangsvollstreckung bei Zug um Zug Verurteilung: Schadenersatz gegen Abtretung …

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.04.2018 - 19 T 486/17
    Ein Schuldner kann sich mittels der Vollstreckungserinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO somit gegen die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft richten (vgl. BGH NJW 2016, 3455).
  • LG Neuruppin, 24.02.2021 - 2 T 30/21

    Berechtigung einzelner Miterben zur Geltendmachung einer zum Nachlass gehörenden …

    Es ist noch nicht abgeschlossen, weil ein unentschuldigtes Nichterscheinen zum Erlass eines Haftbefehls nach § 802g ZPO führen kann (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 1985 - 25 T 233/85 -, juris; LG Bonn, Beschluss vom 26.04.2013 - 4 T 140/13, das - allein - wegen des zwischenzeitlichen Erlasses eines Haftbefehls ein Rechtsschutzbedürfnis für die Erinnerung gegen die Terminsladung verneint; die Zulässigkeit der gegen die Erinnerung gerichteten sofortigen Beschwerde ohne weitere Problematisierung bejahend LG Stuttgart, Beschluss vom 12.4.2018 - 19 T 486/17, BeckRS 2018, 36374 Rn. 14; ein Rechtsschutzbedürfnis hingegen verneinend LG Dortmund…, Beschluss vom 10. April 2014 - 9 T 89/14 -, Rn. 3, juris, sowie AG Dortmund, Beschluss vom 6. Dezember 2013 - 245 M 1487/13 -, juris, wobei die Entscheidungsgründe so aufgefasst werden, dass der Schuldner zum Termin nicht erschienen ist).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Stuttgart
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht