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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.02.2010 - 19 U 105/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9839
OLG Köln, 12.02.2010 - 19 U 105/09 (https://dejure.org/2010,9839)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.02.2010 - 19 U 105/09 (https://dejure.org/2010,9839)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 19 U 105/09 (https://dejure.org/2010,9839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Axa 9 -, Wirksamkeit einer Provisionsverzichtsklausel, Anspruch auf Provision für nachvertragliche Aufstockung von Direktversicherungen, Entstehung des Provisionsanspruchs, bAV-Geschäft, bAV, Durchführungsweg Direktversicherung, ERA-Strukturkomponente, ERA-Komponente, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zum Erhalt aller Informationen eines Buchauszugs gem. § 87c Abs. 2 HGB; Anforderungen an Form und Inhalt eines Buchauszuges; Ein Buchauszug muss gem. § 87c Abs. 2 HGB alle Informationen enthalten; Pflicht zur Erteilung eines vollständig neuen Buchauszugs bei schweren ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • LG Köln, 19.06.2009 - 89 O 34/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Provisionsabrechnung für eine …

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 19 U 105/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts Köln vom 19.06.2009 - 89 O 34/07 - aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen, soweit durch das erstinstanzliche Teilurteil der Klageantrag zu 3) (unbezifferter Leistungsantrag) hinsichtlich der Zahlung von Provisionen aus vom Kläger vermittelten Betriebsrentenverträgen zwischen der I.-KABEL GmbH & Co. KG und der Q. AG abgewiesen worden ist.

    Im Übrigen wird das Teilurteil des Landgerichts Köln vom 19.06.2009 - 89 O 34/07 - auf die Berufungen der Parteien abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Rn. 207 die Beklagten unter Abänderung des am 18.06.2009 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln zu dem Aktenzeichen 89 O 34/07 zu verurteilen,.

    Rn. 261 das Teilurteil des LG Köln vom 19.06.2009 (89 O 34/07) im Umfang der Verurteilung der Beklagten als Gesamtschuldner zur Erteilung eines Buchauszugs an den Kläger, der Auskunft gibt über die durch den Kläger in der Zeit vom 01.01.2003 bis 30.06.2005 für die Beklagten vermittelten und/oder betreuten Versicherungen und Geschäfte, abzuändern und die Klage zum Klageantrag zu 7.) insgesamt abzuweisen.

  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 286/07

    Unwirksame Provisionsklausel in Handelsvertretervertrag

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 19 U 105/09
    § 87 HGB, der gemäß § 92 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 HGB bis auf hier nicht einschlägige Ausnahmen auch für Versicherungsvertreter gilt, ist nicht zwingend und kann grundsätzlich auch zu Lasten des Versicherungsvertreters abbedungen werden (BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 286/07 -, zitiert nach Juris, Rz. 21 m.w.N.).

    Ferner war die Provisionsregelung so ausgestaltet, dass ein Provisionsanspruch erst mit der Erwirtschaftung von Umsätzen aus den von dem Handelsvertreter vermittelten Verträgen entstand (vgl. BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 286/07 -, zitiert nach Juris, Rz. 1 ff.).

  • OLG Köln, 02.03.2001 - 19 U 235/00

    Zur Verfügungstellung eines Buchausdrucks zwecks Nachweis der Richtigkeit und …

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 19 U 105/09
    Insoweit kann auf die Ausführungen im erstinstanzlichen Urteil und im Beschluss des Senats vom 02.03.2001 - 19 U 235/00 - (Anlage K 44, AH II) verwiesen werden.
  • BGH, 22.03.2002 - V ZR 405/00

    Anwendung der Unklarheitenregel

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 19 U 105/09
    Dies ergibt sich daraus, dass die Parteien die Klausel bislang übereinstimmend anders verstanden haben und dieses vom Wortlaut abweichende übereinstimmende Verständnis eine vorrangige Individualabrede darstellt (BGH, Urteil vom 22.03.2002 - V ZR 405/00 - zitiert nach Juris, Rz. 12 m.w.N.).
  • OLG Köln, 01.08.2003 - 19 U 39/02

    Abrechnung von Provisionen für vermittelte dynamische …

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 19 U 105/09
    Dort ging es um dynamische, an die Entwicklung des Lebenshaltungsindex gekoppelte Erhöhungen von Lebensversicherungen, wobei diese Erhöhungen bereits beim ursprünglichen Vertragsschluss voll wirksam vereinbart worden waren und nur unter Vorbehalt des späteren Widerspruchs des Versicherungsnehmers als auflösende Bedingung standen (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 01.08.1003 - 19 U 39/02 - , zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 03.05.1995 - 3 W 10/95

    Vollstreckung des Titels auf Erteilung einer Provisionsabrechnung - …

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 19 U 105/09
    Der Kläger hatte damit substantiiert dargetan, dass der Buchauszug im Hinblick auf die I.-Vorträge unvollständig ist (zur Darlegungslast vgl. z.B. OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2005 - 3 W 10/95 -, NJW-RR 1996, 100).
  • OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09

    Vollstreckung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 19 U 105/09
    Insoweit lag dem Senat unter dem Aktenzeichen 19 W 24/09 eine sofortige Beschwerde der Beklagten vor, über die mit Beschluss vom 22.12.2009 entschieden worden ist.
  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09-, zitiert nach juris) genügt ein Buchauszug der Vorschrift des § 87c Abs. 2 HGB, wenn er den Handelsvertreter in die Lage versetzt, sich umfassend über die zustande gekommenen Geschäftsabschlüsse zu informieren und anhand des Buchauszugs die früher oder gleichzeitig erteilten Provisionsabrechnungen für jedes einzelne provisionspflichtige Geschäft zu überprüfen.

    Grundsätzlich ist zwar die Angabe der Fälligkeit des Jahresbeitrages bzw. der Jahresversicherungsprämie erforderlich (Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09-, zitiert nach juris) und damit korrespondierend das Datum des Eingangs des Beitrages/der Prämie; das setzt freilich voraus, dass es auch einen fälligen Jahresbeitrag bzw. eine fällige Jahresprämie gibt, was hier offenbar nicht der Fall ist, weil die Versicherungskunden monatliche Beiträge zahlen, wie von der Beklagten unwidersprochen vorgetragen worden ist.

    Rn. 135 (e) Ohne Erfolg bleibt die Berufung in Bezug auf die Verpflichtung zur Angabe des Eingangs der Beiträge/Prämien, da der Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters gemäß § 92 Abs. 4 HGB endgültig erst mit Zahlung der Beiträge/Prämie entsteht (Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09;… Senat Urt. v. 02.06.2006, -19 U 207/05-, beide zitiert nach juris).

    Rn. 136 (f) Die Berufung hat hingegen Erfolg soweit die Beklagte darauf hinweist, dass die Verurteilung zur Angabe der Wertungssumme (vgl. Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09-, zitiert nach juris), die für die Provisionserrechnung relevant ist, zu Unrecht erfolgt ist, als diese Angabe in der Spalte "provisionspflichtiger Betrag" bereits angegeben worden ist.

    Rn. 137 (g) Mit zutreffenden Erwägungen hat das Landgericht entschieden, dass die Beklagte in den Buchauszügen im Falle von Vertragsstornierungen auch das Datum, den Grund und die ergriffenen, jedenfalls durch schlagwortartige Beschreibung (Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09-) erkennbar gemachten, Bestands-erhaltungsmaßnahmen anzugeben habe (…OLG MÜNCHEN, Urt. v. 01.07.2003, -23 U 1637/03-, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2021 - 16 U 215/20

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs; Zweck eines …

    Eine Ergänzung des Buchauszuges kommt nur bei Unvollständigkeit eines Buchauszugs in Betracht (OLG Köln, Urteil vom 12. Februar 2010 - 19 U 105/09 -, Rn. 185, juris m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.05.2012 - 19 U 169/11

    Anspruch des Handelsvertreters auf Ergänzung des Buchauszugs

    Rn. 4 1. Es ist anerkannt, dass ein Anspruch auf Ergänzung des Buchauszugs besteht, wenn der gemäß § 87 c Abs. 2 HGB erteilte Buchauszug nicht gänzlich unbrauchbar sondern lediglich in Teilen unvollständig ist (BGH, Urteil vom 20.02.1964 - VII ZR 147/62, BeckRS 1964, 31190906; Senat, Urteil vom 12.02.2010 - 19 U 105/09, zitiert nach juris, Rn. 184 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 14.05.2003 - 35 U 36/02, BeckRS 2003, 30318315; OLG Bamberg, Beschluss vom 27.05.2008 - 4 W 68/07, NJW-RR 2008, 1422;… Hopt in: Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage 2012, § 87c Rn. 20).
  • OLG Köln, 02.07.2010 - 19 U 2/10

    Umfang des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

    Nach der Rechtsprechung des Senats muss die Anschrift des Kunden im Buchauszug enthalten sein -Senatsurteil vom 02.03.2001 (19 U 105/00); Senatsurteil vom 12.02.2010 Seite 49 (19 U 105/09)-.
  • LG Düsseldorf, 21.04.2020 - 6 O 43/18

    Wirksamkeit einer Provisionsverzichtsklausel, unangemessene Benachteiligung, …

    In solchen Fällen haben Mutter- bzw. Schwestergesellschaften die Unterlagen, die sie für den geschuldeten Buchauszug benötigen, sich erforderlichenfalls von ihren Partnergesellschaften zu besorgen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2008, I-16 W 52/08, 16 W 52/08, eingestellt bei: juris; OLG Köln, Urteil vom 12.02.2010, 19 U 105/09, eingestellt bei: juris).
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