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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 22.12.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.01.2011 - I-19 U 155/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6437
OLG Hamm, 28.01.2011 - I-19 U 155/10 (https://dejure.org/2011,6437)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.01.2011 - I-19 U 155/10 (https://dejure.org/2011,6437)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - I-19 U 155/10 (https://dejure.org/2011,6437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Stellung von Sicherheiten bei Abschluss eines Nachunternehmervertrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wechselseitiger Verzicht auf Sicherheiten unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wechselseitiger Verzicht auf Sicherheiten schließt Rechte gemäß § 648a BGB nicht aus! (IBR 2011, 211)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1056
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • LG Hagen, 27.07.2010 - 21 O 83/10

    Anspruch des Werkunternehmers gegen den Besteller auf Sicherheitsleistung für die …

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2011 - 19 U 155/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.07.2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen (21 O 83/10) wird zurückgewiesen.
  • OLG Naumburg, 13.03.2017 - 1 U 128/16

    Bauhandwerkersicherung: Sicherungsfähiger Vergütungsanspruch bei …

    Unter Hinweis auf Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 28. Januar 2011 zu 19 U 155/10 und Urteil vom 8. Oktober 2015 zu 21 U 71/15) vertritt das Landgericht die Auffassung, dass § 648a Abs. 7 BGB entnommen werden könne, dass das Sicherheitsverlangen des Auftragnehmers nicht von der Gewährung eigener Sicherheiten abhänge.
  • LG Paderborn, 09.06.2011 - 3 O 521/10

    Bauunternehmer hat gegen den Besteller des Werkes Anspruch auf …

    Denn selbst wenn die Behauptung zuträfe, wäre ein solcher Verzicht nach § 648a BGB unwirksam (vgl. OLG Hamm, IBR 2011, 211).
  • LG Koblenz, 26.11.2013 - 4 HKO 25/13

    Sicherheit nach § 648a BGB trotz Verzichts?

    Nach dem Forderungssicherungsgesetz sollte gewährleistet sein, dass der Werkunternehmer bis zur oftmals langjährigen Klärung der Berechtigung der Vergütungsansprüche im Zahlungsprozess ausreichend gesichert ist (vgl. OLG Hamm IBR 2011, 211; LG Düsseldorf BauR 2012, 688).
  • LG Kiel, 26.07.2012 - 9 O 128/12

    Höhe der Sicherheit: Vereinbarte Vergütung maßgeblich!

    Aufgrund der Neufassung des § 648 a BGB hat die Klägerin als Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber einen isoliert einklagbaren Anspruch auf Sicherheit für eine vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung (vgl. LG Hagen, IBR 2011, 20; Berufung gegen das Urteil zurückgewiesen durch OLG Hamm, B. v. 28.01.2011 - 19 U 155/10).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.12.2010 - 19 U 155/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33895
OLG Hamm, 22.12.2010 - 19 U 155/10 (https://dejure.org/2010,33895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.12.2010 - 19 U 155/10 (https://dejure.org/2010,33895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 19 U 155/10 (https://dejure.org/2010,33895)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Wechselseitiger Verzicht auf Sicherheiten unwirksam!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2010 - 19 U 155/10
    Widersprüchliches Verhalten ist nach ständiger Rechtsprechung erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere, besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH NJW 1997, 3377 (3379) m.w.N.).
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