Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.09.1989 - 19 U 19/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abwehranspruch auf Entfernung der Transformatorenstation wegen Beeinträchtigung des Eigentums; Recht des Versorgungsunternehmens zur Benutzung von fremden Grundstücken für ihre Anlagen ; Ersitzung eines Rechts zum Besitz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.12.1988 - 28 O 629/87
- OLG Köln, 22.09.1989 - 19 U 19/89
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 99
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74
Duldung von Niederspannungsleitungen
Auszug aus OLG Köln, 22.09.1989 - 19 U 19/89
Rn. 42 1. Als maßgebliche Anspruchsgrundlage kommt nicht etwa - wie den landgerichtlichen Entscheidungsgründen zu entnehmen sein könnte - erst ein vertraglich/schuldrechtliches Recht der Kläger in Ansehung von §§ 8 und 11, jeweils Absatz 1 oder 3, AVB in Frage (was auch von der Zufälligkeit abhinge, ob und wann der Erwerber eines Grundstücks dieses selbst bewohnt und daher einen Strombezugsvertrag abschließt; vgl. hierzu BGHZ 66, 37, 41).Rn. 43 Anspruchsgrundlage für das Klagebegehren ist vielmehr § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGHZ 66, 37, 39 = BGH JZ 76, 369 mit Anm. Pickert S. 370; BGH WM 81, 250).
Rn. 50 aa) Die Kläger sind nicht schon einer generellen Duldungspflicht aus Gründen des mit der Stromversorgung verbundenen Allgemeininteresses unterworfen (hierzu ablehnend schon BGHZ 66, 37, 41/42;… RGRK-Pikart, 12. Aufl., § 1004 Rdnr. 135; insoweit in sich wohl nicht widerspruchsfrei BGH WM 73, 237).
Auch ob der Rechtsvorgänger der Kläger die Anlage gestattet hat, ist nicht von entscheidender Bedeutung; eine Bindung der Kläger tritt, selbst wenn das der Fall gewesen sein sollte - was vorliegend ohnehin nicht einmal dem Vortrag der Beklagten zu entnehmen ist - nicht ohne weiteres ein (BGHZ 60, 119, 122; BGHZ 66, 37, 39;… Staudinger-Berg, BGB, 11. Aufl., § 1004 Rdnr.47).
Im übrigen stünde die von dem Beklagten vertretene Interpretation in Widerspruch dazu, daß der Grundstückseigentümer eben nicht generell einer Duldungspflicht wegen des mit der Stromversorgung vorhandenen Allgemeininteresses unterworfen ist (BGHZ 66, 37, 41/42; dazu oben zu 1 1 b aa) und daß nicht einmal eine Gestattung des Voreigentümers ohne dingliche Belastung binden würde (3GHZ GO, 119, 122; S6, 37, 39).
- BGH, 25.01.1973 - III ZR 61/70
Hochspannungsleitung - §§ 1004, 906 BGB, "bürgerlich-rechtlicher …
Auszug aus OLG Köln, 22.09.1989 - 19 U 19/89
Da das Elektroversorgungsunternehmen fremdes Eigentum nur in Anspruch nehmen darf, wenn die Eigentümer dies gestatten oder die Grundlagen für die Zulässigkeit dieser Maßnahme in einem Enteignungsverfahren gemäß § 11 des Energiewirtschaftsgesetzes geschaffen worden sind (BGHZ 60, 119, 122 = BGH WM 73, 235, 237; zu ergänzen wäre seit Inkrafttreten der AVB zum 1.04.1980: oder wenn eine Duldungspflicht nach AVB besteht), kommt es vornehmlich auf die - nicht erteilte - Einwilligung der Kläger an.Diese Einwilligung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch nicht allein darin gefunden werden, daß die Kläger das Eigentum an dem Grundstück in Kenntnis der vorhandenen Anlage erworben, deren Vorhandensein also hingenommen haben (BGHZ 60, 119, 122).
Auch ob der Rechtsvorgänger der Kläger die Anlage gestattet hat, ist nicht von entscheidender Bedeutung; eine Bindung der Kläger tritt, selbst wenn das der Fall gewesen sein sollte - was vorliegend ohnehin nicht einmal dem Vortrag der Beklagten zu entnehmen ist - nicht ohne weiteres ein (BGHZ 60, 119, 122; BGHZ 66, 37, 39;… Staudinger-Berg, BGB, 11. Aufl., § 1004 Rdnr.47).
Rn. 68 Die vom Landgericht getroffene Unterscheidung gegenüber einem langjährigen Grundstückseigentümer, dessen Raumbedürfnisse sich vergrößert haben, ist mit dem schon oben dargelegten, auf Art. 14 GG beruhender Grundsatz nicht vereinbar, wonach mangels einer dinglichen Belastung des Grundstücks Eigentumsabwehransprüche auch dem Erwerber von Grundstücken zustehen, die mit Versorgungsanlagen versehen sind, und wonach auch eine Gestattung des Rechtsvorgängers nicht ohne weiteres zu einer Bindung des Erwerbers führt (BGHZ 60, 119, 122; 3GHZ SS, 37, 39).
- BGH, 14.01.1981 - VIII ZR 337/79
Einordnung von Transformatoren als Einrichtung zu Hochspannungsnetz oder …
Auszug aus OLG Köln, 22.09.1989 - 19 U 19/89
Rn. 43 Anspruchsgrundlage für das Klagebegehren ist vielmehr § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGHZ 66, 37, 39 = BGH JZ 76, 369 mit Anm. Pickert S. 370; BGH WM 81, 250).Der vom Landgericht im Hinblick auf § 8 AVB herangezogenen Entscheidung BGH WM 81, 250 lag hingegen der besondere Fall eines Transformators zugrunde, der in 6 Meter Höhe an einem Strommast hing und der gar nicht auf dem Grundstück des Klägers aufgestellt werden sollte, sondern unbeabsichtigt in dieses hineinragte.
- OLG Hamburg, 15.06.1983 - 5 U 41/83
Teilunwirksamkeit einer Zweckbestimmungserklärung
Auszug aus OLG Köln, 22.09.1989 - 19 U 19/89
Rn. 69 Aus diesem Grund vermag sich der Senat auch nicht der Entscheidung des OLG Schleswig - 5 U 41/83 -vom 27.10.1983 anzuschließen, die die Beklagte während der Spruchfrist zu den Akten gereicht hat. - BGH, 11.07.1962 - V ZR 175/60
Versorgungsleitungen in Bundesstraßen
Auszug aus OLG Köln, 22.09.1989 - 19 U 19/89
Rn. 45 Die Entscheidung BGH NJW 62, 1817 (nicht: 1847) - welche das Landgericht dazu veranlaßt hat, auch den die Transformatoren umgebenden Gebäudeteil als Scheinbestandteil des Grundstücks anzusehen - betraf die Eigentumsverhältnisse an in der Erde liegenden Versorgungsleitungen.
- BGH, 16.05.2014 - V ZR 181/13
Inanspruchnahme eines Grundstücks durch den Nachbarn: Gestattungswiderruf und …
Dagegen begründet die Kenntnis des Käufers von einer Beeinträchtigung der Sache durch einen Dritten keine Verpflichtung, die Störung nach dem Erwerb des Eigentums zu dulden (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 1975 - V ZR 38/74 , NJW 1976, 416 unter 3 - insoweit nicht in BGHZ 66, 37 abgedruckt; OLG Köln, NJW-RR 1991, 99, 101 [OLG Köln 22.09.1989 - 19 U 19/89] ).Dagegen begründet die Kenntnis des Käufers von einer Beeinträchtigung der Sache durch einen Dritten keine Verpflichtung, die Störung nach dem Erwerb des Eigentums zu dulden (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 1975 - V ZR 38/74, NJW 1976, 416 unter 3 - insoweit nicht in BGHZ 66, 37 abgedruckt; OLG Köln, NJW-RR 1991, 99, 101 [OLG Köln 22.09.1989 - 19 U 19/89]).
- OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 27/02
Zur Duldungspflicht von Trafoanlagen auf Grundstücken
§ 11 AVBEltV wäre deshalb einschlägig, weil es sich hierbei in Ergänzung des § 8 AVBEltV um eine speziellere Norm für den Fall handelt, dass zur Versorgung eines Grundstücks allein oder mit anderen die Aufstellung eines Transformators erforderlich wird (vgl. OLG Hamm RdE 1996, 112; OLG Köln, NJW-RR 1991, 99 ff.).Das erstmalige Verlangen des Elektroversorgungsunternehmens auf Duldung einer erst zu bauenden Einrichtung ist im Rahmen des § 1004 Abs. 2 BGB dem Fall gleichzustellen, dass ein Versorgungsunternehmen den erstmals geäußerten Beseitigungsanspruch des Eigentümers seinerseits erstmals die Duldungspflicht auf Grund von § 8 AVBEltV oder einer entsprechenden Bestimmung entgegenhält (so OLG Köln, NJW-RR 1991, 99 ff.; OLG Dresden, RdE 1996, 240 ff.).
Zwar kann die Zumutbarkeit schließlich auch dann entfallen, wenn die Stromversorgungsanlage der Durchführung eines Umbaus im Wege steht, für den bereits eine Baugenehmigung vorliegt ( BGHZ 83, 61,67; OLG Köln, NJW-RR 1991, 99, 101, Recknagel a. a. O., § 8 Rn. 72;… Ludwig/Cordt/Stech/Odenthal, a. a. O., § 8 AVBEltV Rn. 27, 30 jeweils zu § 8 Abs. 3).
- OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 16 U 29/03
Duldungspflichten des Grundstückseigentümers hinsichtlich einer …
Die Absätze 3 dieser beiden Vorschriften sind als Anspruchsgrundlage nachrangig für solche Fälle bestimmt, in denen zuvor die Einrichtung von Versorgungs- und Transformatorenanlagen wirksam erfolgt war (vgl. OLG Köln NJW-RR 1991, 99, 100).§ 11 AVBEltV ist hier deswegen einschlägig, weil es sich bei dieser Bestimmung in Ergänzung des § 8 AVBEltV um die speziellere Norm für den Fall handelt, dass zur Versorgung eines Grundstücks allein oder mit anderen die Aufstellung eines Transformators erforderlich wird (vgl. OLG Düsseldorf RdE 1987, 204, 205; OLG Köln NJW-RR 1991, 99, 100; OLG Hamm, OLGR 1995, 170; vgl. a. OLG Celle OLGR 2000, 237).
Dort war die Transformatorenstation zu einem Zeitpunkt errichtet worden, als es die AVBELtV noch nicht gab und auch die Vorgängerregelung noch nicht in Kraft war (vgl. NJW-RR 1991, 99, 100).
- OLG Düsseldorf, 27.08.2007 - 24 U 40/07
Auslegung einer Klausel im Pachtvertrag zur Änderung des Pachtgegenstandes …
Diese Norm ist einschlägig, denn sie stellt gegenüber § 8 AVBltV die speziellere Norm für den Fall dar, dass zur Versorgung eines Grundstücks allein oder mit anderen die Aufstellung eines Transformators erforderlich wird (vgl. OLG Düsseldorf, OLG Report 2005, 254 ff.; RdE 1987, 204 (205); OLG Köln, NJW-RR 1991, 99 (100); OLG Hamm, OLGR 1995, 170). - LG Köln, 29.04.2008 - 8 O 184/07
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entfernung einer Stromleitungen von einem …
Rn. 29 Vielmehr ist der Grundstückseigentümer nicht schon aus Gründen des mit der Stromversorgung verbundenen Allgemeininteresses einer generellen Duldungspflicht von Leitungen unterworfen, sondern dem Stromversorger steht gerade grundsätzlich nicht das Recht zu, fremde Grundstücke ohne Ermächtigung (oder sonst: Enteignung) für seine Anlagen zu nutzen (so explizit OLG Köln, Urt. vom 22.09.1989 - 19 U 19/89 - NJW-RR 1991, 99). - VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95
Begründungserfordernis; Subsidiarität; Zivilprozeßrecht
Die rechtliche Grundlage für den von der Beschwerdeführerin geltend zu machenden prozessualen Anspruch auf Beseitigung ergibt sich aus § 1004 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - (vgl. grundlegend BGHZ 66, 37, 39 sowie für vergleichbare Fälle OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1208; OLG Köln, NJW-RR 1991, 99). - OLG Dresden, 21.02.1995 - 13 U 1383/93 Dem erstmaligen Verlangen eines Elektroversorgungsunternehmens auf Duldung einer neu zu bauenden Einrichtung ist im Rahmen des § 1004 Abs. 2 BGB vielmehr der Fall gleichzustellen, daß ein Versorgungsunternehmen dem erstmals geäußerten Beseitigungsanspruch des Eigentümers seinerseits erstmals die Duldungspflicht aufgrund von § 8 AVBEltV oder eine entsprechende Bestimmung entgegenhält (so OLG Köln NJW-RR 1991, 99, 100 f).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".