Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 241/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 433 § 459; HGB § 377
Untersuchungs- und Rügepflicht im sogenannten Streckengeschäft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.08.1993 - 86 O 8/93
- OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 241/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 28
- VersR 1995, 1107
- BB 1994, 1959
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 185/97
Umfang der Prüfungs- und Rügepflicht von Computerdisketten, Prüfung, Rügepflicht, …
Selbst bei einem - hier nicht gegebenen - sogenannten Streckengeschäft, bei dem der Käufer die erworbene Ware weiter verkauft und deren Untersuchung dem Zweitabnehmer überlassen kann, muß er dafür sorgen, daß dieser ihn alsbald von deren Ergebnis benachrichtigt, damit er etwaige Mängel rechtzeitig dem Verkäufer anzeigen kann (vgl. BGH BB 1954, 954; vgl. auch das Senatsurteil vom 6.5.1994 - 19 U 241/93 -, abgedruckt in OLGR 1994, 227, 228).
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