Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.04.2010 - 19 U 9/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 520 Abs. 3
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Fristenkontrolle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist
Verfahrensgang
- LG Aachen, 27.11.2009 - 43 O 52/09
- LG Aachen, 09.03.2010 - 43 O 52/09
- OLG Köln, 20.04.2010 - 19 U 9/10
- BGH, 13.10.2011 - VII ZB 30/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.10.2007 - XI ZB 14/07
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 19 U 9/10
Zu den Aufgaben eines Prozessbevollmächtigten gehört es deshalb, durch entsprechende Organisation seines Büros dafür zu sorgen, dass die Fristen ordnungsgemäß eingetragen und beachtet werden, und dabei sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Fristen auszuschließen (vgl. BGH v. 09.10.2007 - XI ZB 14/07 - Rn. 6; zitiert nach juris).Einer Kontrolle der Fristennotierung bedarf es zwar nicht bei solchen Angestellten, denen während ihrer langjährigen Tätigkeit weder ein Fristversäumnis noch eine Ungenauigkeit im Zusammenhang mit Terminen oder Fristen unterlaufen ist (vgl. BGH vom 09.10.2007 - XI ZB 14/07 - Rn. 9, zitiert nach juris).
- LG Aachen, 27.11.2009 - 43 O 52/09
Messevertreter ist dem Auftraggeber gegenüber im Falle seiner Entlassung zur …
Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 19 U 9/10
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.11.2009 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 O 52/09 - wird als unzulässig verworfen.Rn. 8 unter Abänderung des am 27.11.2009 verkündeten Urteils des Landgerichts Aachen - 43 O 52/09 - die Klage abzuweisen und die Klägerin auf die Widerklage zu verurteilen, an sie 6.956,38 EUR nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 06.05.2009 zu zahlen.
- BGH, 04.04.2007 - III ZB 85/06
Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung zur Wahrung …
Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 19 U 9/10
Vor allem besonders wichtige Fristen wie die Berufungsbegründungsfrist sind dabei auf oder in den Handakten sowie in einem zu führenden Fristenkalender zu notieren (vgl. BGH NJW 2009, 1083, 1085; NJW-RR 2007, 1430, 1431;… Greger in: Zöller, ZPO, 28. Auflage, § 233 Rn. 23 "Fristenbehandlung").
- BGH, 23.11.2000 - IX ZB 83/00
Einzelanweisung an eine erfahrene Bürokraft; Büroorganisation hinsichtlich …
Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 19 U 9/10
Ein Rechtsanwalt kann die Aufgabe der Fristennotierung an eine sorgfältig ausgewählte Bürokraft übertragen, wenn er diese ausreichend überprüft und dabei laufend ihre Eignung und ihr ordnungsgemäßes Arbeiten bestätigt gefunden hat (vgl. BGH NJW 2001, 1578, 1579; VersR 1965, 188). - BGH, 26.01.2009 - II ZB 6/08
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde als Folge der Verletzung des Anspruchs des …
Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 19 U 9/10
Vor allem besonders wichtige Fristen wie die Berufungsbegründungsfrist sind dabei auf oder in den Handakten sowie in einem zu führenden Fristenkalender zu notieren (vgl. BGH NJW 2009, 1083, 1085; NJW-RR 2007, 1430, 1431;… Greger in: Zöller, ZPO, 28. Auflage, § 233 Rn. 23 "Fristenbehandlung"). - BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/00
Versäumung der Beschwerdefrist nach zugelassener weiterer Beschwerde gegen eine …
Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 19 U 9/10
Auch wenn sich seine Mitarbeiterin bislang Stresssituationen im regelmäßigen Kanzleibetrieb gewachsen gezeigt hatte und dieser gegebenenfalls hinreichend Zeit zur Erledigung sämtlicher Aufgaben zur Verfügung gestanden hat, durfte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten angesichts der zusätzlichen, sonst nicht anfallenden Tätigkeiten über einen längeren Zeitraum nicht darauf vertrauen, dass seine Mitarbeiterin dieser außergewöhnlichen und besonderen Belastung stand halten werde, ohne Fehler zu begehen (vgl. dazu BGH vom 23.11.2000 - I ZB 34/00 - Rn. 15, zitiert nach juris).
- BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 5/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten - …
Rn. 16 Ebenso ist anerkannt, dass mit Blick auf einen anstehenden Umzug der Kanzlei in ein neues Bürogebäude und der absehbaren Möglichkeit einer damit ggf verbundenen Beeinträchtigung der Geschäftsabläufe in besonderem Maße Veranlassung bestand, geeignete Vorkehrungen für eine ordnungsgemäße, namentlich fristgerechte Weiterbearbeitung der Sache zu treffen (so OVG für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 21.12.2010 - 1 A 1993/09 - RdNr 58 - Juris; in diesem Sinne auch BGH Beschluss vom 2.3.1978 - VII ZB 17/77 - RdNr 7 - Juris = VersR 1978, 644; BGH Beschluss vom 24.3.1982 - IVa ZB 6/82 - RdNr 5 - Juris = VersR 1982, 651; BGH Beschluss vom 8.2.2012 - XII ZB 165/11 - RdNr 33 - Juris = NJW 2012, 1591; s auch OLG Köln Beschluss vom 20.4.2010 - 19 U 9/10 - RdNr 15 - Juris).
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