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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43890
OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21 (https://dejure.org/2021,43890)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.07.2021 - 19 Verg 2/21 (https://dejure.org/2021,43890)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - 19 Verg 2/21 (https://dejure.org/2021,43890)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde Spezifische Beschaffung von Apple iPads Grundsätzliches Gebot der produktneutralen Ausschreibung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine produktspezifische Ausschreibung gerechtfertigt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer produktspezifischen Ausschreibung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde; Spezifische Beschaffung von Apple iPads; Grundsätzliches Gebot der produktneutralen Ausschreibung

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Gebot der Produktneutralität - Werden Ausnahmen zur Regel?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unter welchen Voraussetzungen ist eine produktspezifische Ausschreibung zulässig? (VPR 2021, 179)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unter welchen Voraussetzungen ist eine produktspezifische Ausschreibung zulässig? (IBR 2022, 35)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2022, 53
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Digitale …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21
    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 31. Mai 2017 - VII-Verg 36/16, Drohnen, Rn. 40 m. w. N.; OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19, Meldeempfänger, Rn 39; jew. zit. nach juris), also das Verfahren, in welchen ein Vertragspartner für den unabhängig von vergaberechtlichen Bindungen festgelegten Beschaffungsbedarf ausgewählt wird.

    Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - VII Verg 66/18 Rn 52; Beschluss vom 13.04.2016 - VII Verg 47/15 Rn 21, 23; Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 10/12, Warnsystem; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 - Verg 22/19 Rn 121; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 Verg 1/14 Rn 47; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 Rn 41; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).

    Die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - VII-Verg 66/18 Rn 52; OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 Rn 42; jew. zit. nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21
    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2017 - VII-Verg 36/16, Drohnen, Rn. 40 m. w. N.; OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19, Meldeempfänger, Rn 39; jew. zit. nach juris), also das Verfahren, in welchen ein Vertragspartner für den unabhängig von vergaberechtlichen Bindungen festgelegten Beschaffungsbedarf ausgewählt wird.

    Im Bereich der EDV ist es grundsätzlich gerechtfertigt, im Interesse der Systemsicherheit und -funktion das Risikopotential für Fehlfunktionen oder Kompatibilitätsprobleme zu verringern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 Rn 52; Beschluss vom 13.04.2016 - VII - Verg 47/156; 31.05.2017 - VII-Verg 36/16; 22.05.2013 - VII - Verg 16/12; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020 Rn 45; jew. zit. nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21
    Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - VII Verg 66/18 Rn 52; Beschluss vom 13.04.2016 - VII Verg 47/15 Rn 21, 23; Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 10/12, Warnsystem; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 - Verg 22/19 Rn 121; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 Verg 1/14 Rn 47; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 Rn 41; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).

    Die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - VII-Verg 66/18 Rn 52; OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 Rn 42; jew. zit. nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21
    Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - VII Verg 66/18 Rn 52; Beschluss vom 13.04.2016 - VII Verg 47/15 Rn 21, 23; Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 10/12, Warnsystem; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 - Verg 22/19 Rn 121; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 Verg 1/14 Rn 47; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 Rn 41; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).

    Außerdem ist der Auftraggeber, wie ausgeführt, im Rahmen seiner Beschaffungsentscheidung zu einer Markterkundung ohnehin nicht verpflichtet (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/18, Meldeempfänger, Rn 42; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2016 - VII Verg 47/15 Rn 27; vom 01.08.2012 - VII Verg 10/12, Warnsystem, Rn 46; jew. zit. nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21
    Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - VII Verg 66/18 Rn 52; Beschluss vom 13.04.2016 - VII Verg 47/15 Rn 21, 23; Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 10/12, Warnsystem; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 - Verg 22/19 Rn 121; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 Verg 1/14 Rn 47; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 Rn 41; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).

    Außerdem ist der Auftraggeber, wie ausgeführt, im Rahmen seiner Beschaffungsentscheidung zu einer Markterkundung ohnehin nicht verpflichtet (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/18, Meldeempfänger, Rn 42; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2016 - VII Verg 47/15 Rn 27; vom 01.08.2012 - VII Verg 10/12, Warnsystem, Rn 46; jew. zit. nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21
    Dieser Beschaffungsansatz ist nachvollziehbar, in dem Grundsatz der Sparsamkeit der Verwaltung begründet und ohne diskriminierende Wirkung (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2013 - 15 Verg 5/13 Rn 115; zit. nach juris).

    Es stellt jedenfalls keine sachfremde Erwägung dar, den Beschaffungsbedarf anhand der bereits vorhandenen Technologie auszurichten, nachdem die Verträge zum Pilotprojekt wegen Zeitablaufes - ungeachtet der Art des damals gewählten Verfahrens - von Dritter Seite nicht mehr anfechtbar sind (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2013 - 15 Verg 5/13, Rn 116).

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21
    Im Bereich der EDV ist es grundsätzlich gerechtfertigt, im Interesse der Systemsicherheit und -funktion das Risikopotential für Fehlfunktionen oder Kompatibilitätsprobleme zu verringern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 Rn 52; Beschluss vom 13.04.2016 - VII - Verg 47/156; 31.05.2017 - VII-Verg 36/16; 22.05.2013 - VII - Verg 16/12; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020 Rn 45; jew. zit. nach juris).
  • OLG München, 26.03.2020 - Verg 22/19

    Vergabeverstoß wegen Verletzung der Verpflichtung zur produktneutralen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21
    Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - VII Verg 66/18 Rn 52; Beschluss vom 13.04.2016 - VII Verg 47/15 Rn 21, 23; Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 10/12, Warnsystem; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 - Verg 22/19 Rn 121; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 Verg 1/14 Rn 47; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 Rn 41; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).
  • OLG Jena, 25.06.2014 - 2 Verg 1/14

    Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21
    Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - VII Verg 66/18 Rn 52; Beschluss vom 13.04.2016 - VII Verg 47/15 Rn 21, 23; Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 10/12, Warnsystem; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 - Verg 22/19 Rn 121; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 Verg 1/14 Rn 47; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 Rn 41; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).
  • VK Brandenburg, 01.06.2021 - VK 6/21

    Wann ist eine produktspezifische Ausschreibung gerechtfertigt?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21
    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 01. Juni 2021 - VK 6/21 - bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 02.09.2026 - Verg 38/25

    Vergabeverfahren zur Beschaffung von Schul-Tablets: Beschänkung auf iPads (hier) …

    § 31 Abs. 6 VgV regelt somit in richtlinienkonformer Umsetzung von Art. 42 Abs. 4 der Vergaberichtlinie 2014/24/EU nach einhelliger Auffassung der Vergabesenate (vgl. nur OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53, Rn 22; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52 jeweils m.w.N.) und der Literatur (…Trutzel/Meeßen, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 5. Aufl., § 31 VgV Rn 49 ff;… Seebo, in: MüKo Wettbewerbsrecht, 4. Aufl., § 31 VgV Rn 62 ff. jeweils m.w.N.) zwei Alternativen und zwar in Satz 1 eine durch den Auftragsgegenstand ausnahmsweise gerechtfertigte Vorgabe eines bestimmten Produkts im Sinne einer produktscharfen Ausschreibung und in Satz 2 die Verwendung eines bestimmten Produkts zur Beschreibung der Leistung im Sinne eines Leitfabrikats.

    Rn. 54 Herstellerverweise nach § 31 Abs. 6 S. 1, 2. HS VgV sind nur dann durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (st. Rspr., vgl. Senat, Beschl. v. 10.07.2024 - VII Verg 2/24, juris Rn 80; OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53, Rn 22; OLG München, Beschl. v. 26.03.2020 - Verg 22/19, juris Rn 128; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52; Senat, Beschl. v. 31.05.2017 - VII Verg 36/16, Drohnen, juris Rn 48; Senat, Beschl. v. 13.04.2016 - VII Verg 47/15, Voice over IP, juris Rn 26; Senat, Beschl. v. 22.05.2013 - VII Verg 16/12, Hochschulverwaltungssoftware, juris Rn 40; Senat, Beschl. v. 01.08.2012 - VII Verg 10/12, Warnsystem, juris Rn 40 ff).

    Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Einschätzung, ob die Vorgabe eines bestimmten Herstellers gerechtfertigt ist, ein Beurteilungsspielraum zu (OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53, Rn 22; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52; Senat, Beschl. v. 06.07.2005 - VII Verg 26/05 - juris Rn 6; Traupel, in: Müller-Wrede, VgV/UVgO Kommentar, 2017, § 31 VgV Rn 69;… Prieß/Friton, in Röwekamp/Kus/Marx/Protz/Prieß, VgV Kommentar, 2. Aufl., § 31 Rn. 62).

    Die Entscheidung muss aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein; wenngleich eine vorherige Markterkundung nicht erforderlich ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53, Rn 22; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52; Senat, Beschl. v. 01.08.2012, Verg 10/12, Warnsystem, juris; ebenso OLG München, Beschl. v. 09.09.2010 - Verg 10/10 und OLG Jena, Beschl. v. 25.06.2014 - 2 Verg 1/14, juris Rn 46;… Prieß/Friton, in Röwekamp/Kus/Marx/Protz/Prieß, VgV Kommentar, 2. Aufl., § 31 Rn. 61 f.).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2024 - Verg 2/24

    Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von …

    § 31 Abs. 6 VgV regelt somit in richtlinienkonformer Umsetzung von Art. 42 Abs. 4 der Vergaberichtlinie 2014/24/EU nach einhelliger Auffassung der Vergabesenate (vgl. nur OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53, Rn 22; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52 jeweils m.w.N.) und der Literatur (…Trutzel/Meeßen, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 5. Aufl., § 31 VgV Rn 49 ff;… Seebo, in: MüKo Wettbewerbsrecht, 4. Aufl., § 31 VgV Rn 62 ff. jeweils m.w.N.) zwei Alternativen und zwar in Satz 1 eine durch den Auftragsgegenstand ausnahmsweise gerechtfertigte Vorgabe eines bestimmten Produkts im Sinne einer produktscharfen Ausschreibung und in Satz 2 die Verwendung eines bestimmten Produkts zur Beschreibung der Leistung im Sinne eines Leitfabrikats.

    Herstellerverweise sind nur dann durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (st. Rspr., vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53, Rn 22; OLG München, Beschl. v. 26.03.2020 - Verg 22/19, juris Rn 128; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52; Senat, Beschl. v. 31.05.2017 - VII Verg 36/16, Drohnen, juris Rn 48; Senat, Beschl. v. 13.04.2016 - VII Verg 47/15, Voice over IP, juris Rn 26; Senat, Beschl. v. 22.05.2013 - VII Verg 16/12, Hochschulverwaltungssoftware, juris Rn 40; Senat, Beschl. v. 01.08.2012 - VII Verg 10/12, Warnsystem, juris Rn 40 ff).

    Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Einschätzung, ob die Vorgabe eines bestimmten Herstellers gerechtfertigt ist, ein Beurteilungsspielraum zu (OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53, Rn 22; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52; Senat, Beschl. v. 06.07.2005 - VII Verg 26/05 - juris Rn 6; Traupel, in: Müller-Wrede, VgV/UVgO Kommentar, 2017, § 31 VgV Rn 69;… Prieß/Friton, in Röwekamp/Kus/Marx/Protz/Prieß, VgV Kommentar, 2. Aufl., § 31 Rn. 62).

    Die Entscheidung muss aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein; wenngleich eine vorherige Markterkundung nicht erforderlich ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53, Rn 22; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52; Senat, Beschl. v. 01.08.2012, Verg 10/12, Warnsystem, juris; ebenso OLG München, Beschl. v. 09.09.2010 - Verg 10/10 und OLG Jena, Beschl. v. 25.06.2014 - 2 Verg 1/14, juris Rn 46;… Prieß/Friton, in Röwekamp/Kus/Marx/Protz/Prieß, VgV Kommentar, 2. Aufl., § 31 Rn. 61 f.).

    Ungeachtet dessen sind vorliegend auch die produktspezifischen Vorgaben in Bezug auf die Hardware unter Zugrundelegung der oben dargestellten Grundsätze (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53, Rn 22; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52; Senat, Beschl. v. 01.08.2012, Verg 10/12, Warnsystem, juris; ebenso OLG München, Beschl. v. 09.09.2010 - Verg 10/10 und OLG Jena, Beschl. v. 25.06.2014 - 2 Verg 1/14, juris Rn 46;… Prieß/Friton, in Röwekamp/Kus/Marx/Protz/Prieß, VgV Kommentar, 2. Aufl., § 31 Rn. 61 f.) vergaberechtlich nicht zu beanstanden.

    Auch diese Entscheidung ist vorliegend seitens der Antragsgegnerin sachlich gerechtfertigt und mit objektiven und auftragsbezogenen Gründen nachvollziehbar und diskriminierungsfrei getroffen worden, indem die Antragsgegnerin auf Kompatibilitätsprobleme verweist, die die Funktionalität in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigen würden und einen unverhältnismäßigen Mehraufwand entstehen ließen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 55;… Prieß/Friton, in Röwekamp/Kus/Marx/Protz/Prieß, VgV Kommentar, 2. Aufl., § 31 Rn 59), den die Antragsgegnerin durch die getroffene produktspezifische Ausschreibung ausschließen möchte, um im schulischen Umfeld eine gleichförmige Funktion einer Vielzahl von Endgeräten bei der Nutzung durch unterschiedliche Schülergruppen gewährleisten zu können (vgl. so auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, juris Rn 34).

    Rn. 98 Diese dargelegten Kompatibilitätsprobleme sowie der dargestellte Mehraufwand stellen vorliegend mit Blick auf den Umstand, dass im schulischen Umfeld zur Gewährleistung eines reibungslosen Unterrichts eine gleichförmige Funktion einer Vielzahl von Endgeräten bei der Nutzung durch unterschiedliche Schülergruppen zu gewährleisten ist (vgl. auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, juris Rn 34) einen unverhältnismäßigen Mehraufwand dar, wobei auch die Funktionalität für die Gewährleistung eines reibungslosen Unterrichts in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt ist.

    Einer solchen bedarf es bei der Ermittlung des Beschaffungsbedarfs nach ständiger Rechtsprechung nicht (OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53, Rn 22; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52; Senat, Beschl. v. 01.08.2012, Verg 10/12, Warnsystem, juris Rn 46; ebenso OLG München, Beschl. v. 09.09.2010 - Verg 10/10 und OLG Jena, Beschl. v. 25.06.2014 - 2 Verg 1/14, juris Rn 46;… Prieß/Friton, in Röwekamp/Kus/Marx/Protz/Prieß, VgV Kommentar, 2. Aufl., § 31 Rn. 61 f.).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2026 - Verg 23/25

    "Geschmeidigeres Rutscherlebnis" rechtfertigt produktspezifische Ausschreibung!

    Produktspezifische Vorgaben sind gemäß § 7 Abs. 2 S. 2 Halbsatz 1 VOB/A EU durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (st. Rspr., vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53, Rn 22; OLG München, Beschl. v. 26.03.2020 - Verg 22/19, juris Rn 128; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52; Senat, Beschl. v. 31.05.2017 - VII Verg 36/16, Drohnen, juris Rn 48; Senat, Beschl. v. 13.04.2016 - VII Verg 47/15, Voice over IP, juris Rn 26; Senat, Beschl. v. 22.05.2013 - VII Verg 16/12, Hochschulverwaltungssoftware, juris Rn 40; Senat, Beschl. v. 01.08.2012 - VII Verg 10/12, Warnsystem, juris Rn 40 ff).

    Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Einschätzung, ob die Vorgabe eines bestimmten Herstellers gerechtfertigt ist, ein Beurteilungsspielraum zu (OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53, Rn 22; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52; Senat, Beschl. v. 06.07.2005 - VII Verg 26/05 - juris Rn 6; Traupel, in: Müller-Wrede, VgV/UVgO Kommentar, 2017, § 31 VgV Rn 69;… Prieß/Friton, in: Röwekamp/Kus/Marx/Protz/Prieß, VgV Kommentar, 2. Aufl., § 31 Rn 62).

    Die Entscheidung muss aber nachvollziehbar begründet sein (OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53 Rn 22; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52; Senat, Beschl. v. 01.08.2012, Verg 10/12, Warnsystem, juris; ebenso OLG München, Beschl. v. 09.09.2010 - Verg 10/10 und OLG Jena, Beschl. v. 25.06.2014 - 2 Verg 1/14, juris Rn 46;… Prieß/Friton, in Röwekamp/Kus/Marx/Protz/Prieß, VgV Kommentar, 2. Aufl., § 31 Rn. 61 f.).

  • VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22

    Vergabe von Bodenbelagsarbeiten - Vergabekammer überprüft ästhetische Erwägungen …

    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur wie (vgl. jüngst und statt vieler: OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).

    Nach dieser Vorschrift darf in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt oder der Auftragsgegenstand kann nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).

  • VK Bund, 08.03.2022 - VK 2-16/22

    Wettbewerbseinschränkende bzw. produktspezifische Vorgaben gerechtfertigt durch …

    Er trägt für das Vorliegen der Gründe die Darlegungslast (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019 VII-Verg 66/18 m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08. Juli 2021 19 Verg 2/21; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25. März 2021 Verg 4/21).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2023 - 10 U 2/23

    Ersatzauftrag öffentlich ausgeschrieben: Kein Verstoß gegen …

    Denn eine derartige produktspezifische Ausschreibung (vgl. zu den vergaberechtlichen Anforderungen Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 19 Verg 2/21 -, Rn. 30, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25. März 2021 - Verg 4/21 -, juris) beschränkt auf das Trampolin Eurotramp wäre schon deshalb untunlich gewesen, weil es bereits der Beklagten über einen langen Zeitraum nicht gelungen ist, das von ihr angebotene Trampolin Eurotramp zu beschaffen.
  • VK Niedersachsen, 18.08.2023 - VgK-23/23

    Wann darf der Auftraggeber "produktscharf" ausschreiben?

    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur wie (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).
  • VK Niedersachsen, 05.09.2023 - VgK-20/23

    Auftraggeber hat die Wahl unter verschiedenen Bewertungsmethoden!

    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur wie (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).
  • VK Thüringen, 11.07.2024 - 5090-250-4003/430

    "Direktvergabe" setzt vorherige EU-weite Marktanalyse voraus!

    Die Wahl unterliege der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert sei (OLG Brandenburg, Beschluss vom 8.7.2021 - 19 Verg 2/21).
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