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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 07.10.1997

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.09.1997 - 19 W 1/97 AktE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,22761
OLG Düsseldorf, 26.09.1997 - 19 W 1/97 AktE (https://dejure.org/1997,22761)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.09.1997 - 19 W 1/97 AktE (https://dejure.org/1997,22761)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. September 1997 - 19 W 1/97 AktE (https://dejure.org/1997,22761)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1997, 2371
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Stuttgart, 04.05.2011 - 20 W 11/08

    Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung einer angemessenen Abfindung …

    Abgesehen davon wäre - nachdem das Landgericht bereits eine Sachentscheidung getroffen hatte - eine Zurückverweisung analog § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO ohnehin nur dann in Betracht gekommen, wenn - was hier nicht der Fall ist - das Verfahren an einem wesentlichen Mangel gelitten hätte und zur Entscheidung eine umfangreiche und aufwändige Beweiserhebung notwendig geworden wäre (OLG Düsseldorf, AG 1998, 37, 39 [juris Rn. 47 ff.];… Drescher in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 17 m.w.N.;… vgl. auch OLG Stuttgart, ZIP 2010, 1641 [juris Rn. 79]).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 26 W 3/11

    Maßgeblicher Unternehmenswert im Spruchverfahren; Berücksichtigung neuerer und …

    Rn. 74 Die Durchführung der hier noch nicht abgeschlossenen Beweisaufnahme und weiteren Sachaufklärung durch den Senat würde bedeuten, dass der eigentliche Streitstoff in wesentlichen Teilen in der Beschwerdeinstanz erstmalig behandelt werden würde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, Az. 19 W 1/97 AktE, AG 1998, 37).

    Rn. 75 Eine Korrektur der landgerichtlichen Entscheidung hat daher dadurch zu erfolgen, dass der angefochtene Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, Az. 19 W 1/97 AktE, AG 1998, 37 m. w. Nachw.).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 26 W 2/11

    Anforderungen an das Verfahren der gerichtlichen Überprüfung der Abfindung der …

    Rn. 70 Die Durchführung der hier noch nicht abgeschlossenen Beweisaufnahme und weiteren Sachaufklärung durch den Senat würde bedeuten, dass der eigentliche Streitstoff in wesentlichen Teilen in der Beschwerdeinstanz erstmalig behandelt werden würde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, Az. 19 W 1/97 AktE, AG 1998, 37).

    Rn. 71 Eine Korrektur der landgerichtlichen Entscheidung hat daher dadurch zu erfolgen, dass der angefochtene Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, Az. 19 W 1/97 AktE, AG 1998, 37 m. w. Nachw.).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 26 W 7/09

    Anwendbarkeit der Vorschriften des Spruchgesetzes analog auf ein …

    Rn. 135 Die Durchführung der Beweisaufnahme und Sachaufklärung durch den Senat würde bedeuten, dass der eigentliche Streitstoff in der Beschwerdeinstanz erstmalig behandelt würde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, Az. 19 W 1/97 AktE, AG 1998, 37).

    Rn. 136 Eine Korrektur der fehlerhaft ergangenen Entscheidung hat daher dadurch zu erfolgen, dass der angefochtene Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, Az. 19 W 1/97 AktE, AG 1998, 37 m. w. Nachw.).

  • OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/01

    Sachverständiger/ Ersetzung der Zustimmung - Spruchverfahren

    Mit dem Rechtsinstitut des "Gutachtenzwangs" (§§ 407, 409 ZPO iVm § 15 FGG) sind diese Fälle nicht zu bewältigen (…ebenso BayObLG aaO;… a.A. KG aaO 275f; OLG Düsseldorf DB 1997, 2371 = AG 1998, 37, 38; Seetzen WM 1999, 565, 567; MünchKommAktG / Bilda, § 306 Rn 24, 134).

    cc) Die nach Ansicht des Senats gebotene gerichtliche Reaktion auf diese Gegebenheit kann freilich nicht etwa die Antragsabweisung sein (so aber LG Köln AG 1997, 187 - aufgehoben durch OLG Düsseldorf AG 1998, 37).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2013 - 26 W 28/12
    Vorliegend gebietet die Abwägung der Interessen die Zurückverweisung, da das Recht der Antragsteller an dem Erhalt einer weiteren Tatsacheninstanz Vorrang gegenüber dem Beschleunigungsinteresse hat (s.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, - 19 W 1/97 AktE -, AG 1998, 37; Senat, Beschlüsse vom 21.12.2011, - I-26 W 2/11 und 3/11 (AktE) -).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 26 W 15/12

    Auswirkungen des Abschlusses eines Vergleichs mit einzelnen Antragstellern im …

    Vorliegend gebietet die Abwägung der Interessen die Zurückverweisung, da das Recht des Antragstellers an dem Erhalt einer weiteren Tatsacheninstanz Vorrang gegenüber dem Beschleunigungsinteresse hat (s.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, - 19 W 1/97 AktE -, AG 1998, 37; Senat, Beschlüsse vom 21.12.2011, - I-26 W 2/11 und 3/11 (AktE) -).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 20 W 2/09

    Antrag des Minderheitsaktionärs auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung: …

    Wenn dies bejaht wird, kann davon abgesehen werden, weitere Ermittlungen anzustellen (vgl. etwa OLG Düsseldorf AG 1998, 37; OLG Frankfurt NZG 2007, 875;… Bilda in MünchKomm., AktG, 2. Aufl., § 306 Rn. 16 ff, insb. Rn. 20, vgl. auch Rn. 56; ders. NZG 2000, 296, 298 ff., insb. S. 300; Ehricke/Roth DStR 2001, 1120, 1127).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 26 W 17/12

    Einigung auf Vergleichsbetrag im Spruchverfahren hat keine Indizwirkung für die …

    Vorliegend gebietet die Abwägung der Interessen die Zurückverweisung, da das Recht des Antragstellers an dem Erhalt einer weiteren Tatsacheninstanz Vorrang gegenüber dem Beschleunigungsinteresse hat (s. a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, - 19 W 1/97 AktE -, AG 1998, 37; Senat, Beschlüsse vom 21.12.2011, - I-26 W 2/11 und 3/11 (AktE) -).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 19 W 1/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14265
OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 19 W 1/97 (https://dejure.org/1997,14265)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.1997 - 19 W 1/97 (https://dejure.org/1997,14265)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 1997 - 19 W 1/97 (https://dejure.org/1997,14265)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1649
  • DB 1997, 2477
  • NZG 1998, 75
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • LG Dortmund, 14.02.1996 - 20 AktE 3/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 19 W 1/97
    Die Beschwerdeführerinnen (Hoffmann's Stärkefabriken AG) und die übrigen Beteiligten sind Beteiligte des beim LG Dortmund anhängig gewesenen Spruchstellenverfahrens nach §§ 304, 305, 306 AktG , in dem das LG am 14.2.1996 ( AG 1996, 278 ) eine abschließende Sachentscheidung getroffen und die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1)-12) den Beschwerdeführerinnen auferlegt hat.
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2018 - 26 W 1/18

    Bewertung eines Versicherungsunternehmens

    Bei dieser Sachlage kommt es auf die Einwände gegen den Geschäftswert nicht an, weil als Beziehungswert nach "alter" Verfahrensweise der Bruchteil des gerichtlichen Geschäftswertes anzusetzen ist, der sich nach dem Verhältnis des jeweiligen Aktienbesitzes zu der Gesamtzahl der Aktien aller außenstehenden Aktionäre bemisst (…vgl. schon OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, Beschlüsse v. 3.02.2003 - I-19 W 1/96 (AktE) Rn. 7, 15, AG 2003, 640 f.;… v. 20.11.2001 - I-19 W 2/00 (AktE) Rn. 18, AG 2002, 403; v. 7.10.1997 - 19 W 1/97 (AktE) Rn. 38, AG 1998, 39).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 20 W 1/01

    Gesamtstreitwert bei mehreren Anfechtungsklagen - Vertretung durch verschiedene …

    Trotz Identität des Streitgegenstands kann der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Sinne der §§ 9, 10 BRAGO von demjenigen der gerichtlichen Tätigkeit abweichen (für den vergleichbaren Fall des Geschäftswerts der anwaltlichen Tätigkeit im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren nach § 306 AktG vgl. BGH AG 1999, 181; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1649; OLG Zweibrücken AG 1995, 41).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2018 - 26 W 10/17

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes einer anwaltlichen …

    Als Beziehungswert ist nach "alter" Verfahrensweise der Bruchteil des gerichtlichen Geschäftswertes anzusetzen, der sich nach dem Verhältnis des jeweiligen Aktienbesitzes zu der Gesamtzahl der Aktien der außenstehenden Aktionäre bemisst (…vgl. schon OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, Beschlüsse v. 3.02.2003 - I-19 W 1/96 AktE Rn. 7, 15, AG 2003, 640 f.;… v. 20.11.2001 - I-19 W 2/00 AktE Rn. 18, AG 2002, 403; v. 7.10.1997 - 19 W 1/97 Rn. 38, AG 1998, 39).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 10 W 30/03

    Zur Frage der Entschädigung eines Sachverständigen im aktienrechtlichen …

    Eine Beteiligtenvereinbarung über eine die Sätze der §§ 3, 5 ZSEG übersteigende Sachverständigenvergütung nach § 7 ZSEG kommt grundsätzlich auch im aktienrechtlichen Spruch(stellen)verfahren nach § 306 AktG in Betracht (OLG Düsseldorf - 19 W 1/97 - OLG R 1998, 56, 58).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2003 - 19 W 1/96
    Der Senat folgt seit seiner Entscheidung vom 7.10.1997 ( DB 1997, 2477 = AG 1998, 39 ), die im.
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