Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.04.2009 - 19 W 10/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 485 Abs. 1; ZPO § 485 Abs. 2 S. 2
Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse zur Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse zur Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.01.2009 - 36 OH 2/08
- OLG Köln, 09.04.2009 - 19 W 10/09
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 15.11.2022 - 7 W 55/22
Antrag auf Durchführung des selbstständiges Beweisverfahrens: …
Rn. 14 3. Ist daher die beantragte Beweiserhebung unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung anzuordnen, wird insoweit von der Möglichkeit des § 572 Abs. 3 ZPO Gebrauch gemacht und die erforderliche konkrete Anordnung dem Landgericht überlassen, zumal noch Einzelheiten wie die endgültige Formulierung des Beschlusses, die Auswahl des Sachverständigen und die Anforderung eines Kostenvorschusses sowie dessen Höhe näher zu regeln sind, was durch das mit dem weiteren Verfahrensgang befasste Gericht zweckmäßiger durchgeführt werden kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.04.2009, Az.: 19 W 10/09, Rn. 3; OLG Koblenz…, Beschluss vom 03.01.2008, Az.: 8 W 878/07, Rn. 7; siehe zu § 575 ZPO a. F. auch OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13.12.2000, Az.: 4 W 4247/00, Rn. 7, jeweils zitiert nach juris).
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