Rechtsprechung
| OLG Köln, 08.04.2014 - 19 W 41/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 269 Abs. 3
Rechtsnatur eines Parteiwechsels auf der Beklagtenseite - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Falsche Person verklagt: Kläger muss die Kosten tragen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.10.2013 - 18 O 19/09
- LG Köln, 26.11.2013 - 18 O 19/09
- OLG Köln, 08.04.2014 - 19 W 41/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.01.2013 - VII ZR 128/12
Auslegung der Klage: Beklagteneigenschaft bei tatsächlich gewolltem Vorgehen …
Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 19 W 41/13
Er greift auch dann, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist (BGH, Urt. v. 24.01.2013 - VII ZR 128/12, NJW-RR 2013, 294 ff;… Urt. v. 10.03.2011 - VII ZR 54/10, NJW 2011, 1453 ff.).Bei einer an sich korrekten Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person kommt ein objektives Verständnis, eine andere Person sei gemeint, deshalb nur in Betracht, wenn aus dem übrigen Inhalt der Erklärung unzweifelhaft deutlich wird, dass eine andere und welche Partei tatsächlich gemeint ist (BGH, Urt. v. 24.01.2013 - VII ZR 128/12, NJW-RR 2013, 294 ff).
- BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06
Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung
Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 19 W 41/13
Rn. 17 Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt (BGH, Urt. vom 27.11.2007 - X ZR 144/06, NJW-RR 2008, 582 m.w.N.). - BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10
Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der …
Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 19 W 41/13
Er greift auch dann, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist (…BGH, Urt. v. 24.01.2013 - VII ZR 128/12, NJW-RR 2013, 294 ff; Urt. v. 10.03.2011 - VII ZR 54/10, NJW 2011, 1453 ff.). - BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur …
Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 19 W 41/13
Denn in dem von den Parteien vorgenommenen Parteiwechsel liegt im Verhältnis der Kläger zu der Beschwerdegegnerin eine Klagerücknahme, die zur Auferlegung ihrer außergerichtlichen Kosten an die Kläger führt, § 269 Abs. 3 ZPO analog (BGH, Urt. v. 16.12.2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351 ff;… Greger in: Zöller, ZPO, 30. Auflage, § 263 Rz. 25).
- OLG Stuttgart, 16.02.2015 - 19 W 67/14
Zwangsvollstreckung zur Erzwingung einer Auskunft gegenüber einem …
Rn. 4 Die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB ist auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat, auch wenn die Mitwirkung eines Dritten - hier: des Notars - notwendig ist (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 30. Dezember 2013 - 19 W 41/13, S. 3 des Umdrucks).Sind diese Antragsteller aber gleichzeitig Schuldner eines Anspruchs - hier: eines Auskunftsanspruchs -, so obliegt es ihnen nicht nur, auf eine zeitnahe Erledigung mit Nachdruck hinzuwirken (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, NJW 2009, 2308 Tz. 12; BGH, Beschl. v. 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 Tz. 13; OLG Stuttgart, Beschl. v. 30. Dezember 2013, aaO), sondern - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - bei Erfolglosigkeit dieses Bestrebens gegebenenfalls Rechtsbehelfe gegen den Notar zu ergreifen oder einen anderen Notar zu beauftragen.
- OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 19 W 3/14
Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses: Vollstreckung …
Rn. 7 Was die Zulässigkeit des Antrags betrifft, so ist die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat, auch wenn die Mitwirkung eines Dritten - hier: des Notars - notwendig ist (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 30. Dezember 2013 - 19 W 41/13, S. 3 des Umdrucks).Sind diese Antragsteller aber gleichzeitig Schuldner eines Anspruchs - hier: eines Auskunftsanspruchs -, so obliegt es ihnen nicht nur, auf eine zeitnahe Erledigung mit Nachdruck hinzuwirken (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, NJW 2009, 2308 Tz. 12; BGH, Beschl. v. 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 Tz. 13; OLG Stuttgart, Beschl. v. 30. Dezember 2013, aaO), sondern - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - bei Erfolglosigkeit dieses Bestrebens gegebenenfalls Rechtsbehelfe gegen den Notar zu ergreifen oder einen anderen Notar zu beauftragen.
- LAG Düsseldorf, 11.03.2021 - 4 Ta 64/21
Rubrumsberichtigung, Parteiwechsel
Aus dem Schriftsatz vom 14.01.2021 könnte - gegebenenfalls nach Klarstellung durch den Kläger - ein Parteiwechsel zu entnehmen sein, mit dem zugleich vorsorglich die Rücknahme einer etwaig gegen die G. GmbH gerichteten Klage erklärt wurde (…vgl. hierzu Zöller/Greger ZPO, 33. Auflage, §§ 263 Rn. 23 ff; OLG Köln, 08.04.2014 - 19 W 41/13, juris, Rn. 11 mwN). - ArbG Köln, 14.03.2023 - 6 Ca 6954/21
Auskunftsansprüche aus ehemaligem Arbeitsverhältnis gegenüber Arbeitgeber
Bei einer an sich korrekten Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person kommt ein objektives Verständnis, eine andere Person sei gemeint, deshalb nur in Betracht, wenn aus dem übrigen Inhalt der Erklärung unzweifelhaft deutlich wird, dass eine andere und welche Partei tatsächlich gemeint ist (…BGH, Urt. v. 24.01.2013 - VII ZR 128/12, NJW-RR 2013, 294 ff; OLG Köln, Beschluss vom 8. April 2014 - 19 W 41/13 -, Rn. 12, juris).
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