Rechtsprechung
| OLG Köln, 15.11.1991 - 19 W 49/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordungsbeschluss für eine Zwangsvollstreckung bei fehlender vollstreckbarer Ausfertigung eines Titels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.10.1991 - 21 O 485/90
- OLG Köln, 15.11.1991 - 19 W 49/91
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 842 (Ls.)
- VersR 1992, 723
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 08.05.2014 - 4 W 81/13
Gegenstandswert eines isolierten Antrags auf Androhung von Ordnungsmitteln
Nach einhelliger Auffassung in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung handelt es sich bei der (isolierten) Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO bereits um einen Akt der Zwangsvollstreckung, in der Androhung von Ordnungsmitteln durch besonderen Beschluss liegt bereits der Beginn der Zwangsvollstreckung (BGH, NJW 1979, 217; BayObLG, Beschluss vom 15.02.1996 - 2Z BR 17/96 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 11.02.1986 - 14 W 197/85 - ; OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2004 - 6 W 6/04 - ; OLG Köln, Beschluss vom 15.11.1991 - 19 W 49/91 - ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2001 - 6 W 101/01 - ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.08.1989 - 3 W 85/89 - ).
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