Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.02.2008 - 19 ZB 07.107 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ausweisung; Begriff des geringfügigen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften; generalpräventive Gründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener …
Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2008 - 19 ZB 07.107
Unter engen Voraussetzungen sind Ausnahmefälle möglich, etwa wenn ein strafrechtliches Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist (BVerwG vom 24.9.1996 BVerwGE 102, 63/66 zu § 46 Nr. 2 AuslG 1990). - BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …
Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2008 - 19 ZB 07.107
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ist geklärt, dass eine generalpräventiv begründete Ausweisung geeignet und erforderlich sein muss, bei konsequenter Anwendungspraxis die erhoffte Abschreckung zu erzielen und so die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen (BVerwG vom 3.5.1973 BVerwGE 42, 133; vgl. auch die Entscheidung des Senats vom 11.7.2007 Az. 19 CS 07.1276). - VGH Bayern, 11.07.2007 - 19 CS 07.1276
Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2008 - 19 ZB 07.107
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ist geklärt, dass eine generalpräventiv begründete Ausweisung geeignet und erforderlich sein muss, bei konsequenter Anwendungspraxis die erhoffte Abschreckung zu erzielen und so die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen (BVerwG vom 3.5.1973 BVerwGE 42, 133; vgl. auch die Entscheidung des Senats vom 11.7.2007 Az. 19 CS 07.1276).
- OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2017 - 4 LA 98/17
Entkräftung des Einwandes der fehlenden Klärungsfähigkeit
Rn. 5 Die Klärungsfähigkeit eine Rechtsfrage ist allerdings dann zu bejahen, wenn das Unterbleiben der maßgeblichen Feststellung auf einer unzureichenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht beruht (VGH München, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 19 ZB 07.107 -, juris Rn. 4). - VG München, 15.10.2008 - M 25 S 08.2961
Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Zudem hat der Antragsteller den Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG erfüllt, da seine vorsätzlichen unrichtigen Angaben keinen geringfügigen Rechtsverstoß darstellen (vgl. BayVGH, B. v. 22. Juli 2008 - 19 CS 08.733 Rz 5 u. B. v. 7. Februar 2008 - 19 ZB 07.107 Rz 3). - VG München, 13.11.2008 - M 25 S 08.2520
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; …
Er hat den Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG erfüllt, indem er mehrere vorsätzliche Straftaten begangen (vgl. BayVGH, B. v. 22. Juli 2008 - 19 CS 08.733 Rz 5 u. B. v. 7. Februar 2008 - 19 ZB 07.107 Rz 3) und damit auch nicht nur vereinzelt gegen Rechtsvorschriften verstoßen hat.
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