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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.03.2024 - 19 ZB 23.1280   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,7647
VGH Bayern, 25.03.2024 - 19 ZB 23.1280 (https://dejure.org/2024,7647)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.03.2024 - 19 ZB 23.1280 (https://dejure.org/2024,7647)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. März 2024 - 19 ZB 23.1280 (https://dejure.org/2024,7647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 25b, § 104c Abs. 1 S. 1
    Chancen-Aufenthaltsrecht und (kurzfristige) Unterbrechung des Aufenthaltsstatus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 104c Abs. 1 S. 1
    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2024 - 19 ZB 23.1280
    Der Gesetzgeber hat sich gerade nicht dazu geäußert, ob dies auch für Unterbrechungen gilt, die den physischen Inlandsaufenthalt unberührt lassen und nur die geforderte Grundlage des Aufenthalts (geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis) betreffen (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 50 zur ähnlich formulierten Gesetzesbegründung zu § 25b AufenthG ).

    Rn. 9 Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 25b AufenthG (BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 49), wonach Duldungslücken von wenigen Tagen schon wegen ihres Bagatellcharakters als unschädlich zu bewerten sind, kann nicht auf § 104c AufenthG übertragen werden.

  • VGH Hessen, 23.12.2025 - 3 B 2782/25

    Erfolglose Beschwerde zur Erteilung einer Verfahrensduldung bis zum …

    Insoweit ist bereits fraglich, inwieweit angesichts des eindeutigen Wortlauts, der keinerlei Abweichungsmöglichkeit vorsieht, überhaupt eine Auslegungsmöglichkeit unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung zu vergleichbaren Rechtsvorschriften besteht (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. März 2024 - 19 ZB 23.1280 -, juris Rn. 6 zu § 104c AufenthG).

    Der Gesetzgeber hat sich gerade nicht dazu geäußert, ob dies auch für Unterbrechungen von Duldungszeiten gelten soll, die den physischen Aufenthalt im Bundesgebiet unberührt lassen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, juris Rn. 50; VGH München, Beschluss vom 25. März 2024 - 19 ZB 23.1280 -, juris Rn. 8 zu § 104c AufenthG).

  • VG Wiesbaden, 02.10.2024 - 4 K 1997/23

    Vorübergehende Ausreise eines geduldeten Ausländers im Zusammenhang der …

    Dabei kann das Gericht offenlassen, ob der eindeutige Wortlaut des § 104c Abs. 1 AufenthG, der verlangt, dass sich der Ausländer "ununterbrochen geduldet" im Bundesgebiet aufgehalten hat, überhaupt einer Auslegung unter Zuhilfenahme der Gesetzesbegründung, die eine kurzfristige Unterbrechung für unschädlich erklärt, zugänglich ist (kritisch: Bay. VGH…, Beschluss vom 23.01.2023 - 19 CE 22.2584 - juris Rn. 18 und Beschluss vom 25.03.2024 - 19 ZB 23.1280 -, juris Rn. 6).

    Anhaltspunkte dafür, dass dies nach dem Willen des Gesetzgebers auch für (bloß unerhebliche) Unterbrechungen des Aufenthaltsstatus unabhängig von einer tatsächlichen Aufenthaltsunterbrechung im Bundesgebiet gelten soll, ergeben sich nicht (Bay. VGH, Beschluss vom 25.03.2024 - 19 ZB 23.1280, BeckRS 2024, 7477 Rn. 9, beck-online;… BeckOK MigR/Röder, 18. Ed. 15.01.2024, AufenthG, § 104c Rn. 45).

    Rn. 34 Ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 25b AufenthG (BVerwG…, Urteil vom 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 49), wonach Duldungslücken von wenigen Tagen schon wegen ihres Bagatellcharakters als unschädlich zu bewerten sind, auf § 104c AufenthG übertragen werden kann (ablehnend: Bay. VGH, Beschluss vom 25.03.2024 - 19 ZB 23.1280, BeckRS 2024, 7477, Rn. 9, beck-online; VG Sigmaringen…, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 K 344/24 -, juris Rn. 38) bedarf vorliegend keiner Entscheidung, da der Kläger mehrere Wochen und damit mehr als nur wenige Tage in Frankreich war.

  • VG Bayreuth, 26.06.2024 - B 6 K 23.338

    Voraufenthaltszeit des § 104c Abs. 1 Satz 1 AufenthG, kurzzeitige (zweistündige) …

    Es erscheint deshalb zweifelhaft, ob eine einschränkende Auslegung dieser gesetzlichen Voraussetzung entgegen dem Wortlaut dahingehend, dass "kurzfristige" Unterbrechungen des Aufenthalts im Bundesgebiet von bis zu drei Monaten unschädlich sein sollen, die keine Verlegung des Lebensmittelpunktes zur Folge hatten (…so aber BT-Drs. 20/3717, S. 44), in Anknüpfung an die Gesetzesbegründung zulässig sein kann (offen gelassen: BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 19 ZB 23.1280 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Dieses Verständnis wird auch von den Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts (dort S. 3) gestützt, in denen der Zusatz erfolgt, dass "Unterbrechungen des Aufenthalts aufgrund einer vorherigen Rückführung wie auch Zeiten des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel oder Duldung […] hingegen nicht angerechnet" werden (BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 19 ZB 23.1280 - juris Rn. 8).

    Eine vergleichbare Formulierung enthält § 104c AufenthG nicht, sodass Zeiträume ohne Duldung/materiellen Duldungsanspruch schädlich sind (BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 19 ZB 23.1280 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 02.05.2024 - 19 CE 24.303

    Chancen-Aufenthaltsrecht und kurzfristige Unterbrechung des Aufenthaltsstatus

    Es erscheint deshalb zweifelhaft, ob eine einschränkende Auslegung dieser gesetzlichen Voraussetzung entgegen dem Wortlaut dahingehend, dass "kurzfristige" Unterbrechungen des Aufenthalts im Bundesgebiet von bis zu drei Monaten unschädlich sein sollen, die keine Verlegung des Lebensmittelpunktes zur Folge hatten (…so aber BT-Drs. 20/3717, S. 44), in Anknüpfung an die Gesetzesbegründung zulässig sein kann (offen gelassen: BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 19 ZB 23.1280 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Ein "ununterbrochener Voraufenthalt" im Sinne des § 104c Abs. 1 Satz 1 AufenthG liegt auch schon bei nur kurzfristig vollstreckbarer Ausreisepflicht nicht mehr vor (BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 19 ZB 23.1280 - juris Rn. 7 f.).

  • VG München, 02.07.2026 - M 27 K 26.708

    Chancen-Aufenthaltsrecht, Qualifizierte Voraufenthaltszeit, Unterbrechung, …

    Es ist fraglich, ob angesichts des eindeutigen Wortlauts, der keinerlei Abweichungsmöglichkeiten von diesem Tatbestandsmerkmal vorsieht, überhaupt eine Auslegungsmöglichkeit unter Zuhilfenahme der Gesetzesbegründung (…BT-Drs. 20/3717, S. 44) besteht (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 19 ZB 23.1280 - juris Rn. 6).

    Damit kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Bundesgesetzgeber auf eine durchgehende Statuskette verzichtet hat (BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 19 ZB 23.1280 - juris Rn. 7 f.).

  • OVG Hamburg, 03.02.2026 - 6 Bs 176/25
    Insofern kann es im vorliegenden Fall offen bleiben, ob diese Rechtsprechung auf § 104c Abs. 1 AufenthG a.F. übertragen werden kann (verneinend VGH München, Beschl. v. 25.3.2024, 19 ZB 23.1280, KommunalPraxis BY 2024, 226 (Ls.), juris Rn. 9;… Urt. v. 17.9.2025, 10 B 24.1980, KommunalPraxis BY 2025, 388 (Ls.), juris Rn. 21;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 3.7.2025, 2 M 60/25, juris Rn. 11;… Niehaus in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 15. Aufl. 2025, § 104c AufenthG Rn. 17).
  • VG Ansbach, 18.11.2025 - AN 5 K 24.758

    Chancenaufenthaltsrecht, Unterbrechung des Aufenthalts im Bundesgebiet während …

    Es erscheint deshalb schon zweifelhaft, ob überhaupt eine einschränkende Auslegung dieser gesetzlichen Voraussetzung entgegen dem Wortlaut dahingehend, dass "kurzfristige" Unterbrechungen des Aufenthalts im Bundesgebiet von bis zu drei Monaten unschädlich sein sollen, die keine Verlegung des Lebensmittelpunktes zur Folge haben (…so aber BT-Drs. 20/3717, S. 44), in Anknüpfung an die Gesetzesbegründung zulässig sein kann (offen gelassen: BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 19 ZB 23.1280 - juris Rn. 6 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 2.5.2024 - 19 CE 24.303 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 19 ZB 23.1280 - juris Rn. 6).

    Diese Rechtsprechung ist jedoch auf § 104c Abs. 1 Satz 1 AufenthG aufgrund des von § 25b Abs. 1 Satz 2 AufenthG abweichenden Wortlautes nicht anwendbar (BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 19 ZB 23.1280 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 17.09.2025 - 10 B 24.1980

    Verpflichtungsklage auf Gewährung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, …

    Allerdings fehlt in § 104c Abs. 1 Satz 1 AufenthG die relativierende Tatbestandsvoraussetzung "regelmäßig"; folglich ist gemäß dem Wortlaut dieser Vorschrift eine Duldungslücke, die auch nicht durch den Anspruch auf die Erteilung einer Duldung geschlossen wird, nicht nur im Regelfall, sondern stets eine anrechnungsschädliche Unterbrechung der Voraufenthaltszeiten (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 19 ZB 23.1280 - juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 29.06.2026 - 2 B 277/25

    Ausländerrecht; verfahrensbezogene Duldung, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach …

    Der Wortlaut "ununterbrochen geduldet" schließt grundsätzlich jede Unterbrechung aus (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 25.03.2024 - 19 ZB 23.1280, juris Rn. 6 ff.;… OVG S-A, Beschl. v. 03.07.2025 - 2 M 60/25, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2025 - 2 M 60/25

    Unterbrechung des im Rahmen des § 104c AufenthG 2004 erforderlichen …

    Sowohl der eindeutige und - kurzfristige Unterbrechungen schon nicht ausnehmende - Wortlaut von § 104c Abs. 1 Satz 1 AufenthG als auch die Gesetzesbegründung legen vielmehr nahe, dass, wenn überhaupt kurzzeitige Unterbrechungen des Aufenthalts unschädlich sein sollen (…kritisch hierzu: BayVGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2023 - 19 CE 22.2584 - juris Rn. 18; vom 25. März 2024 - 19 ZB 23.1280 - juris Rn. 6;… vom 2. Mai 2024 - 19 CE 24.303 - juris Rn. 11), nur solche Unterbrechungen in Betracht kommen können, die mit einem unveränderten ausländerrechtlichen Status einhergehen.
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