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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 21.07.1994 - 19-I-93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11398
VerfGH Sachsen, 21.07.1994 - 19-I-93 (https://dejure.org/1994,11398)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21.07.1994 - 19-I-93 (https://dejure.org/1994,11398)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - 19-I-93 (https://dejure.org/1994,11398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Organstreitverfahren auf Antrag der FDP-Fraktion wegen Beschränkung der Redezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.1994 - 19-I-93
    Denn durch sie wird materielles Geschäftsordnungsrecht lediglich im Einzelfall aktualisiert und keine weitere, über den Beschluß hinausgehende Beschwer begründet (vgl. BVerfGE 80, 188 [209]).
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Frist- und Formerfordernisse

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.1994 - 19-I-93
    Die Sechsmonatsfrist des § 18 Abs. 3 SächsVerfGHG stellt nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine Ausschlußfrist dar, bei deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 24, 252 [257 ff.]; 27, 294 [297]; 71 199 [304]; 80, 188 [210 in Geschäftsordnungsangelegenheiten];… Clemens, in: Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, §§ 63, 64, Rn. 151).
  • BVerfG, 16.12.1969 - 2 BvK 2/69

    Ausschlußfrist bei Verfahren über Verfassungsstreitigkeit innerhalb eines Landes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.1994 - 19-I-93
    Die Sechsmonatsfrist des § 18 Abs. 3 SächsVerfGHG stellt nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine Ausschlußfrist dar, bei deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 24, 252 [257 ff.]; 27, 294 [297]; 71 199 [304]; 80, 188 [210 in Geschäftsordnungsangelegenheiten];… Clemens, in: Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, §§ 63, 64, Rn. 151).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 28-I-10

    Organstreitverfahren einer Fraktion wegen der Wahl der Vizepräsidenten zum 5. …

    a) Der Antrag ist entsprechend den Ausführungen der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung und in der Antragsbegründung dahingehend auszulegen, dass er sich gegen den Erlass von § 3 Abs. 2 GO richtet, da diese Regelung das Vorschlagsrecht für die Wahl des Ersten Vizepräsidenten zwingend der nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt als Erste berufenen Fraktion, vorliegend mithin jener der CDU, zuweist und daher nicht die Gewährung des Vorschlagsrechts, sondern die dieses normierende Bestimmung der Geschäftsordnung die verfassungsrechtlich relevante Beschwer der Antragstellerin begründet (SächsVerfGH, Urteil vom 23. Juni 1994 - Vf. 19-I-93, SächsVBl. 1994, 279 [279 f.]; vgl. BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989, BVerfGE 80, 188 [209]; zur Abgrenzung: Sächs- VerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 25-I-00).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.1996 - LVerfG 4/95

    Personalvertretungsgesetz

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  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00

    Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von …

    Obwohl Handlung i.S.d. § 18 Abs. 1 SächsVerfGH nicht die Anwendung, sondern der Erlass oder die Änderung der Geschäftsordnungsbestimmung ist, entsteht eine verfassungsorganschaftliche Streitigkeit zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Antragsteller erst durch das Hinzutreten weiterer Umstände von einzelnen Regelungen betroffen wird (siehe auch Sächs- VerfGH, Urteil vom 21. Juli 1994 - Vf. 19-I-93, in: JbSächsOVG 2, 94 [97 f.]).
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