Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13530
VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00 (https://dejure.org/2001,13530)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.04.2001 - 25-I-00 (https://dejure.org/2001,13530)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. April 2001 - 25-I-00 (https://dejure.org/2001,13530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • VerfGH Sachsen

    Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von Abgeordnetenrechten im Zusammenhang mit Regelungen über Aufwendungsersatz

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 23 (Kurzinformation)

    Antrag gegen § 6 Abs. 4 SächsAbgG unzulässig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (18)

  • VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 3-I-00

    Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
    bb) Soweit sich die Antragsteller zu 1. bis 3., 5. bis 9., 11. bis 19. sowie 22. bis 24. gegen den Beschluss des Antragsgegners zu 2. vom 4. November 1999 wendeten, stehe der Zulässigkeit des Antrages bereits die materielle Rechtskraft der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 9. März 2000 im Verfahren Vf. 3-I-00 entgegen.

    Die Antragsteller zu 1.-3., 5.-9., 11.-19. sowie 22.-24. haben sich bereits mit am 19. Januar 2000 bei dem Verfassungsgerichtshof eingegangenen Antrag gegen die mit Beschluss des Antragsgegners zu 2. vom 4. November 1999 erlassenen Ziffern 7 Satz 1, 11 und 13 der Ausführungsbestimmungen des Präsidiums des Sächsischen Landtages für den Ersatz von Aufwendungen, die den Mitgliedern des Sächsischen Landtages durch die Beschäftigung von Mitarbeitern entstehen, gewandt (Vf. 3-I-00).

    Im Übrigen kann weder eine Norm als solche noch der bloße Vollzug einer einfachgesetzlichen Regelung im Organstreitverfahren angegriffen werden; zulässiger Antragsgegenstand kann nur deren Erlass durch das Gesetzgebungsorgan sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. März 2000 - Vf. 3-I-00 und Vf. 4-I-00; vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; 20, 134 [141]).

    Der Zulässigkeit des Antrages, mit dem sich die Antragsteller zu 1.-3., 5.-9., 11.-19. sowie 22.-24. gegen die durch Beschluss des Antragsgegners zu 2. vom 4. November 1999 erlassenen Ausführungsbestimmungen zu § 6 Abs. 4 SächsAbgG wenden, steht nicht bereits die materielle Rechtskraft der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 9. März 2000 entgegen (Vf. 3-I-00 und Vf. 4-I-00).

    Der Antrag ist jedoch aus den Gründen der Entscheidung vom 9. März 2000 (Vf. 3-I-00 und Vf. 4-I-00) unzulässig.

    Die Ausführungsbestimmungen zu § 6 Abs. 4 SächsAbgG, die der Antragsgegner zu 2. am 4. November 1999 beschlossen hat, betreffen nicht unmittelbar die verfassungsorganschaftliche Stellung der Antragsteller, sondern regeln lediglich den einfachgesetzlich bereits konkretisierten Anspruch des Abgeordneten auf eine angemessene Entschädigung (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. März 2000, Vf. 3-I-00 und Vf. 4-I-00).

  • BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94

    Rechtsverletzung durch Unterlassen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Antragsteller die Parteifähigkeit im Organstreitverfahren erst zu einem späteren Zeitpunkt erlangt oder die rechtlichen Wirkungen der Regelung ihn erst zu einem späteren Zeitpunkt betreffen (offengelassen in: BVerfGE 64, 301 [316]; 92, 80 [88] zu § 64 Abs. 3 BVerfGG; a.A. Staatsgerichtshof Baden- Württemberg, Urteil vom 9. April 1960 - GR 2/60, in: VBlBW 1960, 122 [123] zu § 45 Abs. 3 StGHG Baden-Württemberg).

    Dabei bedarf die Frage, ob ein Unterlassen i.S.d. § 18 Abs. 3 SächsVerfGHG auch ein gesetzgeberisches sein kann (so vgl. Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. November 1995 - VerfGH 21/94, in: NWVBl. 1996, 58; offengelassen in: BVerfGE 92, 80 [87]), keiner abschließenden Entscheidung.

    aa) Will der Antragsteller - was nach § 18 Abs. 1 SächsVerfGHG zulässig ist - ein Unterlassen des Antragsgegners zum Gegenstand des Verfahrens machen, muss die Begründung zumindest erkennen lassen, dass sich das Unterlassen der geforderten Handlung in objektiv fassbarer Weise manifestiert hat (vgl. für die Berechnung der Antragsfrist: BVerfGE 92, 80 [89]; Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. November 1995 - VerfGH 21/94, NVwBl.

    Abzustellen ist vielmehr auf den Zeitpunkt, zu dem sich das Nichthandeln des Antragsgegners gegenüber dem potentiellen Antragsteller in objektiv fassbarer Weise manifestiert (vgl. BVerfGE 92, 80 [89] zu § 64 Abs. 3 BVerfGG; Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 1994 - VerfGH 7/94, NWVBl. 1994, 453 [455]; Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. November 1995 - VerfGH 21/94, NWVBl. 1996, 58 [59]).

    Auch in diesem Fall beginnt die Frist mit der Verkündung des die gebotene Änderung oder Aufhebung nicht berücksichtigenden Gesetzes (vgl. BVerfGE 92, 80 [90] zu § 64 Abs. 3 BVerfGG).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.1995 - VerfGH 21/94

    5 %-Klausel in der Landschaftsverbandsordnung muß überprüft werden

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
    Dabei bedarf die Frage, ob ein Unterlassen i.S.d. § 18 Abs. 3 SächsVerfGHG auch ein gesetzgeberisches sein kann (so vgl. Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. November 1995 - VerfGH 21/94, in: NWVBl. 1996, 58; offengelassen in: BVerfGE 92, 80 [87]), keiner abschließenden Entscheidung.

    aa) Will der Antragsteller - was nach § 18 Abs. 1 SächsVerfGHG zulässig ist - ein Unterlassen des Antragsgegners zum Gegenstand des Verfahrens machen, muss die Begründung zumindest erkennen lassen, dass sich das Unterlassen der geforderten Handlung in objektiv fassbarer Weise manifestiert hat (vgl. für die Berechnung der Antragsfrist: BVerfGE 92, 80 [89]; Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. November 1995 - VerfGH 21/94, NVwBl.

    Abzustellen ist vielmehr auf den Zeitpunkt, zu dem sich das Nichthandeln des Antragsgegners gegenüber dem potentiellen Antragsteller in objektiv fassbarer Weise manifestiert (vgl. BVerfGE 92, 80 [89] zu § 64 Abs. 3 BVerfGG; Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 1994 - VerfGH 7/94, NWVBl. 1994, 453 [455]; Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. November 1995 - VerfGH 21/94, NWVBl. 1996, 58 [59]).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Anfechtbarkeit von Geschäftsordnungsvorschriften im Organstreitverfahren nicht entgegen (vgl. BVerfGE 80, 188 [209 f.] zu § 64 Abs. 3 BVerfGG), weil die Gründe, die für die Anknüpfung des Fristbeginns an die rechtliche Betroffenheit des Antragstellers bei der Anfechtung von Geschäftsordnungsvorschriften sprechen, nicht gelten, wenn der Erlass eines formellen Gesetzes Gegenstand des Organstreitverfahrens ist.

    Die Ausschlussfrist dient dazu, dass nach einer bestimmten Zeit im Organstreitverfahren angreifbare Maßnahmen außer Streit gestellt sind (vgl. BVerfGE 80, 188 [210] zu § 64 Abs. 3 BVerfGG).

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
    Rechte der Fraktion, der der Antragsteller zugehörig ist, kann dieser im Organstreitverfahren nicht geltend machen (vgl. BVerfGE 70, 324 [354] zu § 64 Abs. 1 BVerfGG).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
    Der Antrag richtet sich aber nunmehr gegen den Antragsgegner zu 2. und nicht, wie im vorausgegangenen Verfahren, gegen den Antragsgegner zu 1. Materielle Rechtskraft entfalten die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes jedoch nur im Verhältnis der Verfahrensbeteiligten untereinander, nicht gegenüber Dritten (vgl. BVerfGE 4, 31 [38 f.]; 78, 320 [328]).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94

    Der Verfassungsgerichtshof hält die 5 %-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
    Abzustellen ist vielmehr auf den Zeitpunkt, zu dem sich das Nichthandeln des Antragsgegners gegenüber dem potentiellen Antragsteller in objektiv fassbarer Weise manifestiert (vgl. BVerfGE 92, 80 [89] zu § 64 Abs. 3 BVerfGG; Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 1994 - VerfGH 7/94, NWVBl. 1994, 453 [455]; Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. November 1995 - VerfGH 21/94, NWVBl. 1996, 58 [59]).
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
    Der Antrag richtet sich aber nunmehr gegen den Antragsgegner zu 2. und nicht, wie im vorausgegangenen Verfahren, gegen den Antragsgegner zu 1. Materielle Rechtskraft entfalten die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes jedoch nur im Verhältnis der Verfahrensbeteiligten untereinander, nicht gegenüber Dritten (vgl. BVerfGE 4, 31 [38 f.]; 78, 320 [328]).
  • BVerfG, 30.05.1956 - 2 BvP 1/56

    Baden-Abstimmung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
    Daher bedarf die Frage, ob durch diesen Beschluss der Lauf der Frist hätte gehemmt oder unterbrochen werden können, keiner weiteren Erörterung (vgl. hierzu BVerfGE 4, 250 [270 f.]; 5, 34 [49]).
  • BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54

    Gebietsbestand der Länder

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
    Daher bedarf die Frage, ob durch diesen Beschluss der Lauf der Frist hätte gehemmt oder unterbrochen werden können, keiner weiteren Erörterung (vgl. hierzu BVerfGE 4, 250 [270 f.]; 5, 34 [49]).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79

    Abgeordnetenentschädigung

  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65

    Haushaltsplan 1965

  • BVerfG, 16.12.1969 - 2 BvK 2/69

    Ausschlußfrist bei Verfahren über Verfassungsstreitigkeit innerhalb eines Landes

  • VerfGH Sachsen, 21.07.1994 - 19-I-93

    Organstreitverfahren auf Antrag der FDP-Fraktion wegen Beschränkung der Redezeit

  • OVG Berlin, 27.04.1999 - 8 A 2.98

    Abgeordnete des Bundestages; Fraktion des Bundestages; Länderparlamente; …

  • VerfGH Sachsen, 21.11.2008 - 95-I-08

    Verletzung von Abgeordnetenrechten nach Art. 39 Abs. 3 Satz 2 SächsVerf durch …

    Als Angriffsgegenstand im Verfahren nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 1 SächsVerfGHG kommt auch der Erlass einer Rechtsnorm in Betracht (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 25-I-00; vgl. auch BVerfGE 99, 332 [336 f.]); er stellt insoweit eine Handlung im Sinne des § 18 Abs. 1 SächsVerfGHG dar.

    Der Vollzug einfach-gesetzlicher Entschädigungsregelungen besitzt keinen verfassungsrechtlichen Charakter und kann darum nicht Gegenstand eines verfassungsgerichtlichen Organstreits sein (vgl. allgemein SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 25-I-00; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. März 2000 - Vf. 3-I-00 [HS]/Vf. 4-I-00 [e.A.]).

    Ist der Erlass eines formellen Gesetzes Gegenstand des Organstreits, beginnt die Antragsfrist regelmäßig nicht schon mit dem Tage der Beschlussfassung darüber, sondern erst mit dessen ordnungsgemäßer Verkündung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 25-I-00; siehe auch BVerfGE 118, 277 [320 f.]); erst mit diesem Zeitpunkt ist die Maßnahme endgültig.

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2008 - 95-I-08

    Rechtmäßigkeit der Einführung einer zusätzlichen Voraussetzung für die …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VerfGH Sachsen, 27.03.2009 - 74-I-08

    Organstreit; Pflicht des Landesgesetzgebers zur Anpassung von Normen des …

    Ein Gesetz gilt grundsätzlich mit seiner Verkündung als allgemein bekannt gegeben (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 21. November 2008 - Vf. 95-I-08 (HS)/Vf. 96-I-08 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 25-I-00; siehe auch BVerfGE 118, 277 [320 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 28-I-10

    Organstreitverfahren einer Fraktion wegen der Wahl der Vizepräsidenten zum 5. …

    a) Der Antrag ist entsprechend den Ausführungen der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung und in der Antragsbegründung dahingehend auszulegen, dass er sich gegen den Erlass von § 3 Abs. 2 GO richtet, da diese Regelung das Vorschlagsrecht für die Wahl des Ersten Vizepräsidenten zwingend der nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt als Erste berufenen Fraktion, vorliegend mithin jener der CDU, zuweist und daher nicht die Gewährung des Vorschlagsrechts, sondern die dieses normierende Bestimmung der Geschäftsordnung die verfassungsrechtlich relevante Beschwer der Antragstellerin begründet (SächsVerfGH, Urteil vom 23. Juni 1994 - Vf. 19-I-93, SächsVBl. 1994, 279 [279 f.]; vgl. BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989, BVerfGE 80, 188 [209]; zur Abgrenzung: Sächs- VerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 25-I-00).
  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 73-I-07

    Erstmalige Kenntnisnahme als Beginn des Fristenlaufs bei fortdauernden Maßnahmen; …

    Das Organstreitverfahren dient allerdings nicht der Klärung abstrakter Rechtsfragen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 25-I-00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VerfGH Sachsen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht