Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 3-I-00, 4-IV-00 |
Volltextveröffentlichung
- VerfGH Sachsen
Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von Abgeordnetenrechten im Zusammenhang mit Regelungen über Aufwendungsersatz
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 3-I-00
Dieser Verfahrensgegenstand ergibt sich auch aus der Begründung des Antrages, die zur Feststellung des mit dem Antrag verfolgten prozessualen Begehrens zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 68, 1 [68]). - BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
Wahlkampfkostenerstattung - Organstreit zwischen politischer Partei und …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 3-I-00
Das verfassungsorganschaftliche Verhältnis setzt voraus, dass es bei dem Streit der Beteiligten um Rechte und Pflichten geht, die sich unmittelbar aus der Sächsischen Verfassung ergeben (vgl. BVerfGE 27, 152 [157]). - BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92
MfS/AfNS-Verzögerungsschaden
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 3-I-00
Mit Beschluss vom 25. November 1998 verwarf das BVerfG den von der Fraktion Linke Liste/PDS und einem Abgeordneten des 1. Sächsischen Landtages gegen den Sächsischen Landtag und gegen dessen Präsidenten gerichteten Antrag, mit dem sich die Antragsteller gegen die Neufassung des § 6 Abs. 4 AbgG wandten, als unzulässig (2 BvH 1/92). - OVG Berlin, 27.04.1999 - 8 A 2.98
Abgeordnete des Bundestages; Fraktion des Bundestages; Länderparlamente; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 3-I-00
Das Oberverwaltungsgericht Berlin stellte mit Beschluss vom 27. April 1999 (OVG 8 A 2.98) fest, dass der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR verpflichtet ist, dem Präsidium des Sächsischen Landtages Auskünfte über Mitarbeiter von Abgeordneten zu erteilen.
- VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von …
bb) Soweit sich die Antragsteller zu 1. bis 3., 5. bis 9., 11. bis 19. sowie 22. bis 24. gegen den Beschluss des Antragsgegners zu 2. vom 4. November 1999 wendeten, stehe der Zulässigkeit des Antrages bereits die materielle Rechtskraft der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 9. März 2000 im Verfahren Vf. 3-I-00 entgegen.Die Antragsteller zu 1.-3., 5.-9., 11.-19. sowie 22.-24. haben sich bereits mit am 19. Januar 2000 bei dem Verfassungsgerichtshof eingegangenen Antrag gegen die mit Beschluss des Antragsgegners zu 2. vom 4. November 1999 erlassenen Ziffern 7 Satz 1, 11 und 13 der Ausführungsbestimmungen des Präsidiums des Sächsischen Landtages für den Ersatz von Aufwendungen, die den Mitgliedern des Sächsischen Landtages durch die Beschäftigung von Mitarbeitern entstehen, gewandt (Vf. 3-I-00).
Im Übrigen kann weder eine Norm als solche noch der bloße Vollzug einer einfachgesetzlichen Regelung im Organstreitverfahren angegriffen werden; zulässiger Antragsgegenstand kann nur deren Erlass durch das Gesetzgebungsorgan sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. März 2000 - Vf. 3-I-00 und Vf. 4-I-00; vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; 20, 134 [141]).
Der Zulässigkeit des Antrages, mit dem sich die Antragsteller zu 1.-3., 5.-9., 11.-19. sowie 22.-24. gegen die durch Beschluss des Antragsgegners zu 2. vom 4. November 1999 erlassenen Ausführungsbestimmungen zu § 6 Abs. 4 SächsAbgG wenden, steht nicht bereits die materielle Rechtskraft der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 9. März 2000 entgegen (Vf. 3-I-00 und Vf. 4-I-00).
Der Antrag ist jedoch aus den Gründen der Entscheidung vom 9. März 2000 (Vf. 3-I-00 und Vf. 4-I-00) unzulässig.
Die Ausführungsbestimmungen zu § 6 Abs. 4 SächsAbgG, die der Antragsgegner zu 2. am 4. November 1999 beschlossen hat, betreffen nicht unmittelbar die verfassungsorganschaftliche Stellung der Antragsteller, sondern regeln lediglich den einfachgesetzlich bereits konkretisierten Anspruch des Abgeordneten auf eine angemessene Entschädigung (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. März 2000, Vf. 3-I-00 und Vf. 4-I-00).
- VerfGH Sachsen, 21.11.2008 - 95-I-08
Verletzung von Abgeordnetenrechten nach Art. 39 Abs. 3 Satz 2 SächsVerf durch …
Der Vollzug einfach-gesetzlicher Entschädigungsregelungen besitzt keinen verfassungsrechtlichen Charakter und kann darum nicht Gegenstand eines verfassungsgerichtlichen Organstreits sein (vgl. allgemein SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 25-I-00; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. März 2000 - Vf. 3-I-00 [HS]/Vf. 4-I-00 [e.A.]). - VerfGH Sachsen, 25.09.2008 - 95-I-08
Rechtmäßigkeit der Einführung einer zusätzlichen Voraussetzung für die …
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