Rechtsprechung
VerfGH Sachsen, 16.04.1998 - 19-I-97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen einer Bundeswehrübung in einem Landschaftsschutzgebiet der Sächsischen Schweiz; Möglichkeit eines generelles Verbot von Bundeswehrübungen in Landschaftsschutzgebieten im Freistaat Sachsen ; Generelle Ablehnung von Militärübungen in Landschaftsschutzgebieten ...
- VerfGH Sachsen
Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen unvollständiger Beantwortung einer mündlichen Anfrage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1998, 794 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- StGH Niedersachsen, 25.11.1997 - StGH 1/97
Voraussetzungen der Auskunftsverpflichtung der Landesregierung - Anforderungen an …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.04.1998 - 19-I-97
Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort (vgl. StGH Niedersachsen, Beschluß vom 25. November 1997, StGH 1/97).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - VerfGH 7/07
Landtagsabgeordneter Priggen im Organstreitverfahren gegen die Landesregierung …
Darüber hinaus begrenzt das Rücksichtnahmegebot die Antwortpflicht der Landesregierung auf solche Informationen, die ihr vorliegen oder von ihr mit zumutbarem Aufwand beschafft werden können (zur Begrenzung der exekutiven Informationsbeschaffungspflicht durch das Kriterium der Zumutbarkeit vgl. SächsVerfGH, LKV 1998, 315 ; BbgVerfG, LKV 2001, 167 ; MVVerfG, NJW 2003, 815 ). - VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 31/00
Verletzung des Fragerechts einer Landtagsabgeordneten wegen Verweigerung …
Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort (vgl. Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 16. April 1998 - Vf.19-I-97, LKV 1998, 315; Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Beschluß vom 25. November 1997 - StGH 1/97 -, S. 8 des Entscheidungsumdrucks).Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Landesregierung präsent ist, sowie jene Informationen mitgeteilt werden, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand eingeholt werden können (vgl. Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 19-I-97, LKV 1998, 315).
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2002 - LVerfG 5/02
Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter
Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die eine Landesregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden, das heißt nichts, was bekannt ist oder mit zumutbarem Aufwand hätte in Erfahrung gebracht werden können, verschwiegen wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, LKV 1998, S. 315; NdsStGH, Beschluss vom 25. November 1997 - StGH 1/97-; VfG Bbg, Beschluss vom 16. November 2000, DÖV 2001, 164).
- VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 133-I-08
Behandlung Kleiner Anfragen durch die Sächsische Staatsregierung; Verletzung der …
Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden, d.h. nichts, was bekannt ist oder was mit zumutbarem Aufwand hätte in Erfahrung gebracht werden können, verschwiegen wird (SächsVerfGH JbSächsOVG 6, 20 [24]; SächsVBl. 2004, 188 [189]; Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 19-I-97). - VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 62-I-02
Organstreitverfahren auf Antrag einer Abgeordneten wegen der Nichtbeantwortung …
Bereits die Formulierung "nach hiesiger Kenntnis ..." lässt aber nicht erkennen, dass die Antragsgegnerin sich mit einer Sorgfalt kundig gemacht hat, die den Anforderungen des Artikel 51 Abs. 2 SächsVerf genügt (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 19-I-97). - VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17
Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema "Grundstücke im Eigentum muslimischer …
Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort (SächsVerfGH, Urteil vom 28. März 2017 - Vf. 15-I-16 - juris; Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 19-I-97 - juris). - VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 15-I-16
Tagebücher: Kurt Biedenkopf gegen Stanislaw Tillich, wer sagt die Wahrheit?
Dieser wird mit einer lediglich ausweichenden Antwort nicht genüge getan, weil eine Antwort nur dann vollständig im obigen Sinne erfolgt ist, wenn alle Tatsachen und Umstände mitgeteilt werden, die für das Verständnis und den Inhalt der Antwort von wesentlicher Bedeutung sind (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998 - Vf.19-I-97; LVerfG M-V…, Urteil vom 30. Juni 2016 - 1/15 - juris Rn. 22; BBgVerfG…, Beschluss vom 16. November 2000 - 31/00 - juris Rn. 51). - VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17
Keine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch Beantwortung einer …
Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 19-I-97). - VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 29-I-01
Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen der Nichtbeantwortung …
Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort (SächsVerfGH Urt. V. 16. April 1998 Vf. 19-I-97).