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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 15-I-16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7889
VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 15-I-16 (https://dejure.org/2017,7889)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.03.2017 - 15-I-16 (https://dejure.org/2017,7889)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. März 2017 - 15-I-16 (https://dejure.org/2017,7889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.01.2017)

    Tagebücher: Kurt Biedenkopf gegen Stanislaw Tillich, wer sagt die Wahrheit?

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 35-I-10

    Verletzung eines Landtagsmitglieds in seinem Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 S. 1 …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 15-I-16
    Zwar entfällt im kontradiktorischen Organstreitverfahren das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Antragsgegner durch eine Berichtigung im parlamentarischen Verfahren vorbehaltlos die vom Antragsteller behauptete Verpflichtung im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens anerkennt, die Berichtigung ihrerseits zutreffend und vollständig erfolgte und somit eine Heilung des zunächst eingetretenen Verfassungsverstoßes eingetreten ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 62-I-03; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10 - juris Rn. 34).

    Entspricht diese Berichtigung den Vorgaben des Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf, so tritt hierdurch eine Heilung des zunächst eingetretenen Verfassungsverstoßes ein (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 62-I-03; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10 - juris Rn. 34).

  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 62-I-03

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen der Behandlung einer …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 15-I-16
    Zwar entfällt im kontradiktorischen Organstreitverfahren das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Antragsgegner durch eine Berichtigung im parlamentarischen Verfahren vorbehaltlos die vom Antragsteller behauptete Verpflichtung im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens anerkennt, die Berichtigung ihrerseits zutreffend und vollständig erfolgte und somit eine Heilung des zunächst eingetretenen Verfassungsverstoßes eingetreten ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 62-I-03;… Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10 - juris Rn. 34).

    Entspricht diese Berichtigung den Vorgaben des Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf, so tritt hierdurch eine Heilung des zunächst eingetretenen Verfassungsverstoßes ein (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 62-I-03;… Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10 - juris Rn. 34).

  • VerfGH Sachsen, 16.04.1998 - 19-I-97

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen unvollständiger …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 15-I-16
    Dieser wird mit einer lediglich ausweichenden Antwort nicht genüge getan, weil eine Antwort nur dann vollständig im obigen Sinne erfolgt ist, wenn alle Tatsachen und Umstände mitgeteilt werden, die für das Verständnis und den Inhalt der Antwort von wesentlicher Bedeutung sind (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998 - Vf.19-I-97; LVerfG M-V…, Urteil vom 30. Juni 2016 - 1/15 - juris Rn. 22; BBgVerfG…, Beschluss vom 16. November 2000 - 31/00 - juris Rn. 51).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 44-I-11

    Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Thema Sonderwirtschaftszonen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 15-I-16
    Mit dem Frage- und Informationsrecht korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Antragsgegnerin (vgl. zum Vorgenannten SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11; Urteil vom 21. Februar 2013 - Vf. 34-I-12; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 81-I-15).
  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 34-I-12

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 15-I-16
    Mit dem Frage- und Informationsrecht korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Antragsgegnerin (vgl. zum Vorgenannten SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11; Urteil vom 21. Februar 2013 - Vf. 34-I-12; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 81-I-15).
  • OLG Celle, 07.12.2015 - 1/15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 15-I-16
    Dieser wird mit einer lediglich ausweichenden Antwort nicht genüge getan, weil eine Antwort nur dann vollständig im obigen Sinne erfolgt ist, wenn alle Tatsachen und Umstände mitgeteilt werden, die für das Verständnis und den Inhalt der Antwort von wesentlicher Bedeutung sind (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998 - Vf.19-I-97; LVerfG M-V, Urteil vom 30. Juni 2016 - 1/15 - juris Rn. 22; BBgVerfG…, Beschluss vom 16. November 2000 - 31/00 - juris Rn. 51).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 81-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 15-I-16
    Mit dem Frage- und Informationsrecht korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Antragsgegnerin (vgl. zum Vorgenannten SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11; Urteil vom 21. Februar 2013 - Vf. 34-I-12; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 81-I-15).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17

    Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema "Grundstücke im Eigentum muslimischer …

    Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort (SächsVerfGH, Urteil vom 28. März 2017 - Vf. 15-I-16 - juris; Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 19-I-97 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche …

    Anders als in den Fällen, in denen sie eine entgegen Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf i.V.m. § 56 Abs. 6 Satz 1 GOLT zwar fristgerecht, aber unvollständig oder unrichtig erteilte Antwort auf eine Kleine Anfrage sodann im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich sowie vollständig und nach bestem Wissen berichtigt und damit den vorangegangenen Verfassungsverstoß geheilt hat (s. zu alledem SächsVerfGH, Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 42-I-16; Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 15-I-16, jeweils m.w.N.), fehlt es hier an einer solchen "Heilungswirkung".
  • OVG Sachsen, 07.10.2024 - 4 A 233/23

    Anfrage; Gemeinderat; Antwortpflicht; Rechtsschutzbedürfnis

    Das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers kann demzufolge nur dann fehlen, wenn das vom Antragsteller behauptete organschaftliche Recht auf Beantwortung der Frage vorbehaltlos anerkannt wird (vgl. zu dem vergleichbaren Organverhältnis zwischen Abgeordnetem und Staatsregierung und Art. 51 Abs. 1 SächsVerf SächsVerfGH, Urt. v. 28. März 2017 - Vf. 15-I-16 -, juris Rn. 29;… Urt. v. 5. November 2010 - Vf. 35-I-10 -, juris Rn. 34).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 115-I-16

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche …

    Anders als in den Fällen, in denen sie eine entgegen Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf i.V.m. § 56 Abs. 6 Satz 1 GOLT zwar fristgerecht, aber unvollständig oder unrichtig erteilte Antwort auf eine Kleine Anfrage sodann im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich sowie vollständig und nach bestem Wissen berichtigt und damit den vorangegangenen Verfassungsverstoß geheilt hat (s. zu alledem SächsVerfGH, Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 42-I-16; Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 15-I-16, jeweils m.w.N.), fehlt es hier an einer solchen "Heilungswirkung".
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17

    Keine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch Beantwortung einer …

    Anders als in den Fällen, in denen sie eine entgegen Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf i.V.m. § 56 Abs. 6 Satz 1 GOLT zwar fristgerecht, aber unvollständig oder unrichtig erteilte Antwort auf eine Kleine Anfrage im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich sowie vollständig und nach bestem Wissen berichtigt und damit den vorangegangenen Verfassungsverstoß geheilt hat (s. zu alledem SächsVerfGH, Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 42-I-16; Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 15-I-16, jeweils m.w.N.), fehlt es hier an einer solchen "Heilungswirkung".
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