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| VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16 |
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 45-I-12
Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16
In zumutbarem Umfang ist hierbei auch abzuklären, ob jene Rechtsträger, zu deren Schutz sich die Antragsgegnerin berufen fühlte, einen solchen Schutz überhaupt erstrebten (zum Ganzen SächsVerfGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - Vf. 45-I-12).Auch im vorliegenden Verfahren bedarf die Frage, ob das Grundrecht aus Art. 33 SächsVerf über Art. 37 Abs. 3 SächsVerf auch inländischen juristischen Personen des Privatrechts zukommt, keiner Klärung (offengelassen im Urteil vom 21. Februar 2013 - Vf. 45-I-12;… zur Rechtsprechung des BVerfG vgl. Bannasch in: Giesen/Bannasch/ Naumann/Mauersberger/Dehoust, SächsDSG, 2011, § 1 Rn. 20 m.w.N.).
Insoweit liegt der Fall hier anders als im Verfahren Vf. 45-I-12 (SächsVerfGH, Urteil vom 21. Februar 2013).
- VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 63-I-15
Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16
Derartige Rechte müssten in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage so konkret benannt werden, dass sie vom Fragesteller nachvollzogen werden könnten (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15).Das Fragerecht soll den Abgeordneten die Teilhabe an diesen Informationen ermöglichen (SächsVerfGH, Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; st. Rspr.).
Da die in Art. 51 Abs. 2 SächsVerf genannten Rechtsgüter wie auch der parlamentarische Informationsanspruch auf der Ebene des Verfassungsrechts angesiedelt sind, müssen sie im konkreten Fall einander so zugeordnet werden, dass sie so weit wie möglich ihre Wirkungen entfalten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984, BVerfGE 67, 100 [143 f.]) Diese Bewertung hat die Antragsgegnerin einzelfallbezogen anhand der jeweiligen Gesamtumstände vorzunehmen (…vgl. SächsVerfGH, a.a.O.;… BVerfG, a.a.O.).
- VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 35-I-10
Verletzung eines Landtagsmitglieds in seinem Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 S. 1 …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16
a) Im kontradiktorischen Organstreitverfahren entfällt das im Zeitpunkt der Entscheidung erforderliche Rechtsschutzbedürfnis jedenfalls dann, wenn der Antragsgegner vorbehaltlos die vom Antragsteller behauptete Verpflichtung im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens anerkennt, die Berichtigung ihrerseits nach bestem Wissen und vollständig erfolgte und somit eine Heilung des zunächst eingetretenen Verfassungsverstoßes eingetreten ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 62-I-03; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10 - juris, dort Rn. 34).Das Fragerecht soll den Abgeordneten die Teilhabe an diesen Informationen ermöglichen (SächsVerfGH, Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 16.04.1998 - 14-I-97
Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen unvollständiger …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16
Andernfalls wäre es dem Abgeordneten nicht möglich zu beurteilen, ob die Verweigerung der Antwort verfassungsgemäß ist (SächsVerfGH…, Urteil vom 28. Januar 2016, a.a.O.;… Beschluss vom 20. April 2010, a.a.O.; Beschluss vom 5. Februar 1998 - Vf. 14-I-97).Insbesondere wenn entgegenstehende Rechte Dritter geltend gemacht werden, muss ferner deutlich werden, welcher Personenkreis betroffen sein soll (SächsVerfGH…, Urteil vom 28. Januar 2016, a.a.O.; Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 14-I-97).
- VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 54-I-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16
Da die in Art. 51 Abs. 2 SächsVerf genannten Rechtsgüter wie auch der parlamentarische Informationsanspruch auf der Ebene des Verfassungsrechts angesiedelt sind, müssen sie im konkreten Fall einander so zugeordnet werden, dass sie so weit wie möglich ihre Wirkungen entfalten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984, BVerfGE 67, 100 [143 f.]) Diese Bewertung hat die Antragsgegnerin einzelfallbezogen anhand der jeweiligen Gesamtumstände vorzunehmen (…vgl. SächsVerfGH, a.a.O.;… BVerfG, a.a.O.).Wegen des Widerstreits zwischen den Rechten Dritter einerseits und dem parlamentarischen Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf andererseits muss die Antragsgegnerin in einem solchen Fall die kollidierenden Interessen anhand der jeweiligen Gesamtumstände gegeneinander abwägen (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09).
- VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 69-I-13
Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16
Wie der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 30. September 2014 - Vf. 69-I-13 - bereits entschieden hat, ist der parlamentarische Informationsanspruch zwar auf Beantwortung gestellter Fragen gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt.Gegebenenfalls sind aber andere Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments und der Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014 - Vf. 69-I-13 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009, BVerfGE 124, 161 [193]).
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16
Da die in Art. 51 Abs. 2 SächsVerf genannten Rechtsgüter wie auch der parlamentarische Informationsanspruch auf der Ebene des Verfassungsrechts angesiedelt sind, müssen sie im konkreten Fall einander so zugeordnet werden, dass sie so weit wie möglich ihre Wirkungen entfalten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984, BVerfGE 67, 100 [143 f.]) Diese Bewertung hat die Antragsgegnerin einzelfallbezogen anhand der jeweiligen Gesamtumstände vorzunehmen (…vgl. SächsVerfGH, a.a.O.;… BVerfG, a.a.O.). - BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06
Überwachung von Bundestagsabgeordneten
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16
Gegebenenfalls sind aber andere Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments und der Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014 - Vf. 69-I-13 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009, BVerfGE 124, 161 [193]). - VerfGH Bayern, 20.03.2014 - 72-IVa-12
Verfassungsstreitigkeit: Umfang und Grenzen der Antwortpflicht auf …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16
Daher ist es in Fällen außerordentlicher Geheimhaltungsbedürftigkeit auch denkbar, die Antwort auf entsprechende Fragen ausschließlich an den Fragesteller unter Geheimschutzbedingungen zu erteilen und anderen Abgeordneten nicht zur Kenntnis zu bringen (SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014, a.a.O. unter Verweis auf BayVerfGH, Entscheidung vom 20. März 2014 - Vf. 72-IVa-12 - juris Rn. 85). - VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 102-I-11
Kleine Anfrage zur Errichtungsanordnung für die Integrierte Vorgangsbearbeitung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16
Angesichts der Bedeutung, die die Anzahl der Geheimnisträger für das Risiko einer ungewollten Preisgabe geheimhaltungsbedürftiger Informationen hat (vgl. SächsVerfGH…, Urteil vom 30. September 2014, a.a.O.; Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 121-I-04;… Wolff, JZ 2010, S. 176), kann besonderen Geheimhaltungsinteressen mittels einer Begrenzung des Kreises der zu informierenden Abgeordneten Rechnung getragen werden, indem etwa auf ein vertrauliches Verfahren im fachlich zuständigen Ausschuss zurückgegriffen wird (vgl. SächsVerfGH…, Urteil vom 30. September 2014, a.a.O.; Urteil vom 19. Juli 2012 - Vf. 102-I-11;… Teuber, Parlamentarische Informationsrechte, 2007, S. 198 f.). - VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 44-I-11
Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Thema Sonderwirtschaftszonen
- VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
Organstreitverfahren auf Antrag der NPD-Fraktion wegen Nichtzulassung von …
- VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 62-I-03
Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen der Behandlung einer …
- VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16
Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche …
Anders als in den Fällen, in denen sie eine entgegen Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf i.V.m. § 56 Abs. 6 Satz 1 GOLT zwar fristgerecht, aber unvollständig oder unrichtig erteilte Antwort auf eine Kleine Anfrage sodann im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich sowie vollständig und nach bestem Wissen berichtigt und damit den vorangegangenen Verfassungsverstoß geheilt hat (s. zu alledem SächsVerfGH, Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 42-I-16; Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 15-I-16, jeweils m.w.N.), fehlt es hier an einer solchen "Heilungswirkung".Dies bedeutet notwendigerweise in der Regel auch, sie in und gegenüber der Öffentlichkeit verwerten zu können (vgl. dazu auch schon SächsVerfGH, Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 42-I-16).
- VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 115-I-16
Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche …
Anders als in den Fällen, in denen sie eine entgegen Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf i.V.m. § 56 Abs. 6 Satz 1 GOLT zwar fristgerecht, aber unvollständig oder unrichtig erteilte Antwort auf eine Kleine Anfrage sodann im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich sowie vollständig und nach bestem Wissen berichtigt und damit den vorangegangenen Verfassungsverstoß geheilt hat (s. zu alledem SächsVerfGH, Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 42-I-16; Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 15-I-16, jeweils m.w.N.), fehlt es hier an einer solchen "Heilungswirkung".Dies bedeutet notwendigerweise in der Regel auch, sie in und gegenüber der Öffentlichkeit verwerten zu können (vgl. dazu auch schon SächsVerfGH, Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 42-I-16).
- VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17
Keine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch Beantwortung einer …
Anders als in den Fällen, in denen sie eine entgegen Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf i.V.m. § 56 Abs. 6 Satz 1 GOLT zwar fristgerecht, aber unvollständig oder unrichtig erteilte Antwort auf eine Kleine Anfrage im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich sowie vollständig und nach bestem Wissen berichtigt und damit den vorangegangenen Verfassungsverstoß geheilt hat (s. zu alledem SächsVerfGH, Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 42-I-16; Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 15-I-16, jeweils m.w.N.), fehlt es hier an einer solchen "Heilungswirkung". - VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 126-I-16
Keine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch die Beantwortung einer …
Dies bedeutet notwendigerweise in der Regel auch, sie in und gegenüber der Öffentlichkeit verwerten zu können (vgl. dazu auch schon SächsVerfGH, Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 42-I-16).
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