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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 69-I-13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27351
VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 69-I-13 (https://dejure.org/2014,27351)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30.09.2014 - 69-I-13 (https://dejure.org/2014,27351)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30. September 2014 - 69-I-13 (https://dejure.org/2014,27351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter Verweigerung einer vollständigen Antwort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Staatsregierung hat den Abgeordneten des letzten Sächsischen Landtages Andreas Storr in seinem parlamentarischen Fragerecht verletzt

  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Urteilsverkündung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Storr gegen die Sächsische Staatsregierung

  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Storr gegen die Sächsische Staatsregierung

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VerfG Brandenburg, 21.07.2017 - VfGBbg 21/16

    Akteneinsichtsrecht nach Art 56 Abs 3 S 2 LV (juris: Verf BB) erstreckt sich nur …

    Denn der Abgeordnete kann die auch ihm übertragene Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle der Regierung nur dann effektiv wahrnehmen, wenn er anhand einer der jeweiligen Problemlage angemessenen Begründung beurteilen und entscheiden kann, ob er die Verweigerung der Antwort akzeptiert oder welche weiteren Schritte er unternimmt, um sein Verlangen ganz oder zumindest teilweise durchzusetzen (zum Bundesrecht vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15 -, Juris Rn. 143 f; BVerfGE 139, 194, 231; 124, 161, 193; 137, 185, 244; vgl. auch VerfGH Berlin…, Urteil vom 14. Juli 2010 - 57/08 -, Juris Rn. 90 ff; SächsVerfGH, Urteil vom 29. September 2014 - VF 69-I-13 -, Juris Rn. 27; SächsVerfGH…, Urteil vom 28. Januar 2016 - VF 63-I-15 -, Juris Rn. 47 f; BayVerfGH, NVwZ-RR 2011, 841, 843).

    Im Organstreitverfahren nachgeschobene Gründe können daher eine bereits erfolgte Ablehnung der Akteneinsicht nicht rechtfertigen (vgl. nur Urteil vom 9. Dezember 2004 - VfGBbg 6/04 -, LVerfGE 15, 124, 137 f; VerfGH Berlin…, Urteil vom 14. Juli 2010 - 57/08 -, Juris Rn. 102; VerfGH Berlin DVBl. 2015, 572, 573; SächsVerfGH, Urteil vom 29. September 2014 - VF 69-I-13, Juris Rn. 26, 40, m. w. Nachw.; BayVerfGH NVwZ-RR 2015, 81, 82, m. w. Nachw.;… BayVerfGH, Entscheidung vom 20. März 2014 - Vf. 72-IVa-12 -, Juris Rn. 87; NdsStGH…, Urteil vom 24. Oktober 2014 - StGH 7/13 -, Juris Rn. 90; VerfG MV…, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 2/15 -, Juris Rn. 35).

  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche …

    Mit dem Frage- und Informationsrecht korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Antragsgegnerin, die nicht nur gegenüber dem Fragesteller, sondern gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt ist (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; Urteil vom 29. September 2014 - Vf. 69-I-13; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10).

    Gegebenenfalls sind aber andere Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments und der Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014 - Vf. 69-I-13 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009, BVerfGE 124, 161 [193]).

    Dementsprechend ist die Antwortpflicht der Staatsregierung aus Art. 51 SächsVerf auch auf die Beantwortung gestellter Kleiner Anfragen nicht nur gegenüber dem Fragesteller, sondern gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt, soweit dem nicht im Einzelfall besondere Gründe im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen stehen (SächsVerfGH, Urteil vom 29. September 2014 - Vf. 69-I-13; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15).

  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 115-I-16

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche …

    Mit dem Frage- und Informationsrecht korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Antragsgegnerin, die nicht nur gegenüber dem Fragesteller, sondern gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt ist (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; Urteil vom 29. September 2014 - Vf. 69-I-13; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10).

    Gegebenenfalls sind aber andere Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments und der Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014 - Vf. 69-I-13 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009, BVerfGE 124, 161 [193]).

    Dementsprechend ist die Antwortpflicht der Staatsregierung aus Art. 51 SächsVerf auch auf die Beantwortung gestellter Kleiner Anfragen nicht nur gegenüber dem Fragesteller, sondern gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt, soweit dem nicht im Einzelfall besondere Gründe im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen stehen (SächsVerfGH, Urteil vom 29. September 2014 - Vf. 69-I-13; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15).

  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 92/14

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts

    Begrenzt wird der Informationsanspruch des Abgeordneten ferner durch das Gewaltenteilungsprinzip, das den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schützt (vgl. Bundesverfassungsgericht…, Urteil vom 21. Oktober 2014, a. a. O., juris Rn. 136; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Urteil vom 30. September 2014 - Vf. 69-I-13 -, juris Rn. 24), das Staatswohl (vgl. Bundesverfassungsgericht…, Urteil vom 21. Oktober 2014, a. a. O., juris Rn. 150; Hamburgisches Verfassungsgericht…, Urteil vom 6. November 2013 - HVerfG 6/12 -, juris Rn. 55), Grundrechte Dritter (vgl. Bundesverfassungsgericht…, Urteil vom 21. Oktober 2014, a. a. O., juris Rn. 154) sowie den aus dem Verfassungsgebot zu gegenseitiger Rücksichtnahme der Verfassungsorgane folgenden Schutz der Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Regierung (vgl. Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 23. Januar 2014 - LVerfG 8/13 -, juris Rn. 22; Hamburgisches Verfassungsgericht…, Urteil vom 6. November 2013, a. a. O.).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 126-I-16

    Keine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch die Beantwortung einer …

    Mit dem Frage- und Informationsrecht korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Antragsgegnerin, die nicht nur gegenüber dem Fragesteller, sondern gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt ist (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; Urteil vom 29. September 2014 - Vf. 69-I-13; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10).

    Gegebenenfalls sind aber andere Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments und der Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014 - Vf. 69-I-13 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009, BVerfGE 124, 161 [193]).

    Dementsprechend ist die Antwortpflicht der Staatsregierung aus Art. 51 SächsVerf auch auf die Beantwortung gestellter Kleiner Anfragen nicht nur gegenüber dem Fragesteller, sondern gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt, soweit dem nicht im Einzelfall besondere Gründe im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen stehen (SächsVerfGH, Urteil vom 29. September 2014 - Vf. 69-I-13; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15).

  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16

    Nur teilweise öffentlich erfolgte Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema …

    Wie der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 30. September 2014 - Vf. 69-I-13 - bereits entschieden hat, ist der parlamentarische Informationsanspruch zwar auf Beantwortung gestellter Fragen gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt.

    Gegebenenfalls sind aber andere Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments und der Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014 - Vf. 69-I-13 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009, BVerfGE 124, 161 [193]).

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 63-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter …

    c) Da die Antwortpflicht der Staatsregierung aus Art. 51 SächsVerf auf die Beantwortung gestellter Kleiner Anfragen nicht nur gegenüber dem Fragesteller, sondern gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt ist (SächsVerfGH, Urteil vom 29. September 2014 - Vf. 69-I-13; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10), kann ein bloßer Verweis auf Internet-Veröffentlichungen diese Pflicht in formeller Hinsicht nur dann erfüllen, wenn in der in Bezug genommenen Internet-Quelle selbst bzw. bei ihrer Inbezugnahme durch die schriftliche Antwort der Staatsregierung Vorkehrungen dafür getroffen worden sind, dass diese Quelle sowohl im Zeitpunkt des Zugangs der Antwort an den Fragesteller als auch in der Folgezeit für alle Abgeordneten und die Öffentlichkeit mit eben demjenigen Inhalt zur Verfügung steht, den die Staatsregierung bei Abfassung ihrer Antwort in dieselbe einbeziehen wollte.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2016 - LVerfG 2/15

    Begründeter Antrag im Organstreitverfahren - Verletzung der Antwortpflicht (Art …

    Die unterschiedlichen Belange müssen einander im Wege der praktischen Konkordanz so zugeordnet werden, dass jeder für sich so weit wie möglich seine Wirkung entfaltet (vgl. SächsVerfGH, Urt. v. 29.09.2014 - Vf. 69-I-13-, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 67-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter …

    Andernfalls wäre es den Abgeordneten nicht möglich zu beurteilen, ob die Verweigerung der Antwort verfassungsgemäß ist (SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014 - Vf. 69-I-13; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09; Beschluss vom 5. Februar 1998 - Vf. 14-I-97).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 68-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter …

    Andernfalls wäre es den Abgeordneten nicht möglich zu beurteilen, ob die Verweigerung der Antwort verfassungsgemäß ist (SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014 - Vf. 69-I-13; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09; Beschluss vom 5. Februar 1998 - Vf. 14-I-97).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 81-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter …

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