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| BayObLG, 09.06.1998 - 1St RR 115/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Jena, 17.09.2008 - 1 Ss 167/08
Nötigung - Straßenverkehrsgefährdung - Verkehrsstrafrecht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21
Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des …
Da bei der Bemessung dieser Schadensgrenze nur diejenigen Schadenspositionen berücksichtigungsfähig sind, die zivilrechtlich erstattungsfähig sind (…vgl. OLG Hamm und OLG Düsseldorf a.a.O.;… Weiland in juris-PK Straßenverkehrsrecht, § 69 Rdn. 53;… Valerius in LK-StGB 13. Aufl., § 69 Rdn. 127 m.w.N.;… von Heintschel-Heinegg/Huber in MüKo-StGB 4. Aufl., § 69 Rdn. 71 m.w.N.), muss das Tatgericht jedenfalls bei Unfallgeschehen, bei denen - wie hier - nicht bereits von vornherein ersichtlich ist, dass ein bedeutender Schaden entstanden ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 9. Juni 1998 - 1St RR 115/98 -, juris), nicht nur mitteilen, welche unfallbedingten Fremdschäden entstanden sind, sondern auch, wie diese wertmäßig zu beziffern sind. - KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21
Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des …
Da bei der Bemessung dieser Schadensgrenze nur diejenigen Schadenspositionen berücksichtigungsfähig sind, die zivilrechtlich erstattungsfähig sind (…vgl. OLG Hamm und OLG Düsseldorf a.a.O.;… Weiland in juris-PK Straßenverkehrsrecht, § 69 Rdn. 53;… Valerius in LK-StGB 13. Aufl., § 69 Rdn. 127 m.w.N.;… von Heintschel-Heinegg/Huber in MüKo-StGB 4. Aufl., § 69 Rdn. 71 m.w.N.), muss das Tatgericht jedenfalls bei Unfallgeschehen, bei denen - wie hier - nicht bereits von vornherein ersichtlich ist, dass ein bedeutender Schaden entstanden ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 9. Juni 1998 - 1St RR 115/98 -, juris), nicht nur mitteilen, welche unfallbedingten Fremdschäden entstanden sind, sondern auch, wie diese wertmäßig zu beziffern sind. - KG, 27.02.2024 - 3 ORs 81/23
Tragweite einer Berufungsbeschränkung; Begründungsanforderungen für minder …
Rn. 23 aa) Dass die vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen keine Angaben zu dem Wert der gefährdeten fremden Sachen im Sinne von § 315c Abs. 1 StGB enthält, steht der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung schon deswegen nicht entgegen, weil eine genaue Bezeichnung und Bezifferung der gefährdeten Sachen und deren (Gefährdungs-) Wert jedenfalls dann entbehrlich sind, wenn von vornherein ersichtlich ist, dass fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 3. August 2021 - (3) 121 Ss 60/21 (32/21) -, juris; BayObLG, Beschluss vom 9. Juni 1998 - 1St RR 115/98 -, juris), wobei die dafür maßgebliche Wertgrenze bei 750,- Euro liegt (vgl. BGH NStZ 2019, 677 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 1. August 2022 - 1 OLG 53 Ss 51/22 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juni 2021 - III-4 RVs 40/21, 4 RVs 40/21 -, juris m.w.N. ).
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