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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.03.1999 - 1Z AR 16/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15434
BayObLG, 30.03.1999 - 1Z AR 16/99 (https://dejure.org/1999,15434)
BayObLG, Entscheidung vom 30.03.1999 - 1Z AR 16/99 (https://dejure.org/1999,15434)
BayObLG, Entscheidung vom 30. März 1999 - 1Z AR 16/99 (https://dejure.org/1999,15434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Gerichtsstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 10 O 5896/98
  • BayObLG, 30.03.1999 - 1Z AR 16/99
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1999 - 1Z AR 16/99
    Diese Behauptungen sind für die Zuständigkeitsprüfung als zutreffend zu unterstellen, da von ihrer Richtigkeit zugleich die Begründetheit der Klage abhängt (BGH NJW 1994, 1413 ;… Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. 1 Rn. 20 ff.).
  • BGH, 14.05.1969 - I ZR 24/68

    Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1999 - 1Z AR 16/99
    Auch der Ort, an dem der Verletzungserfolg eintritt, begründet den Gerichtsstand des § 32 ZPO , wenn die Rechtsverletzung zum Tatbestand der unerlaubten Handlung gehört (BGHZ 52, 108/111;… Stein/Jonas/Schumann § 32 Rn. 30).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 1Z AR 37/95

    Klage wegen Anlagebetrugs - § 32 ZPO, im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung …

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1999 - 1Z AR 16/99
    Im Fall der Ablehnung eines Bestimmungsantrags bedarf es einer Kostenentscheidung entsprechend § 91 ZPO (BGH NJW-RR 1987, 747; BayObLGZ 1995, 301/305).
  • LG Frankfurt/Main, 30.03.1987 - 24 S 268/86
    Auszug aus BayObLG, 30.03.1999 - 1Z AR 16/99
    Im Fall der Ablehnung eines Bestimmungsantrags bedarf es einer Kostenentscheidung entsprechend § 91 ZPO (BGH NJW-RR 1987, 747; BayObLGZ 1995, 301/305).
  • BayObLG, 09.06.2021 - 101 AR 46/21

    Zuständigkeit durch Verzicht auf die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit

    Rn. 32 Selbst wenn man erst dem Verhandeln zur Hauptsache gemäß § 39 Satz 1 ZPO zuständigkeitsbegründende Wirkung beimessen wollte (so noch: OLG Schleswig…, Beschluss vom 11. Juli 2012, 2 W 187/11, juris Rn. 29; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 22. April 2010, 2 AR 12/10, MDR 2010, 832 [juris Rn. 7]), bestünde infolge der eingetretenen verfahrensrechtlichen Bindungswirkungen kein Bedürfnis mehr für eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, denn eine gemeinsame Rechtsverfolgung der in Streitgenossenschaft klagenden Antragstellerinnen zu 1) bis 6) gegen die Antragsgegnerinnen zu 1) bis 4) als Streitgenossinnen ist aufgrund der Verzichtserklärungen gesichert (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 30. März 1999, 1Z AR 16/99, juris Rn. 8 f.).
  • ArbG Würzburg, 28.09.2016 - 3 Ca 38/16

    Verjährung - grob fahrlässige Unkenntnis - Voraussetzungen

    Soweit Schadensersatzansprüche auf § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266 StGB geschützt werden, ist die Nachteilszufügung ein am Wohnort der Antragstellerin verwirklichtes wesentliches Tatbestandsmerkmal (BayObLG vom 30.3.1999, 1Z AR 16/99).
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