Rechtsprechung
| BayObLG, 10.04.1996 - 1Z AR 19/96 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- BayObLGZ 1996 Nr. 21
- BayObLGZ 1996, 88
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.02.2000 - X ARZ 522/99
Bestimmung eines abweichenden Gerichtsstandes bei gemeinsamem Gerichtsstand
Das Oberlandesgericht Köln will von Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 10. April 1996 (1Z AR 19/96, BayObLGZ 1996, 88) und vom 13. Juni 1996 (1Z AR 39/96) abweichen. - OLG München, 13.02.2008 - 31 AR 274/07
Vorlage zum BGH: Gerichtsstandsbestimmung bei Erweiterung der Widerklage auf …
Die Bestimmung, die der Senat vornehmen würde, ließe die Befugnis des Prozessgerichts unberührt, über die Sachdienlichkeit der Drittwiderklage gemäß § 263 ZPO selbst zu befinden (vgl. BGH NJW 1991, 2838; BayObLGZ 1996, 88/90). - BayObLG, 09.09.1999 - 4Z AR 33/99
Zuständigkeit bei einer Widerklage
Dieser Rechtsprechung hat sich das Bayerische Oberste Landesgericht im Interesse an einheitlicher Anwendung dieser Vorschrift angeschlossen (vgl. BayObLGZ 1996, 88).
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