Zivilprozessordnung

   Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252)   
   Abschnitt 1 - Gerichte (§§ 1 - 49)   
   Titel 2 - Gerichtsstand (§§ 12 - 37)   
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§ 33
Besonderer Gerichtsstand der Widerklage

(1) Bei dem Gericht der Klage kann eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht.

(2) Dies gilt nicht, wenn für eine Klage wegen des Gegenanspruchs die Vereinbarung der Zuständigkeit des Gerichts nach § 40 Abs. 2 unzulässig ist.

§ 12Allgemeiner Gerichtsstand; Begriff § 13Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes § 14(weggefallen) § 15Allgemeiner Gerichtsstand für exterritoriale Deutsche § 16Allgemeiner Gerichtsstand wohnsitzloser Personen § 17Allgemeiner Gerichtsstand juristischer Personen § 18Allgemeiner Gerichtsstand des Fiskus § 19Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz § 19aAllgemeiner Gerichtsstand des Insolvenzverwalters § 19bAusschließlicher Gerichtsstand bei restrukturierungs-
bezogenen Klagen; Verordnungs-
ermächtigung
§ 20Besonderer Gerichtsstand des Aufenthaltsorts § 21Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung § 22Besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft § 23Besonderer Gerichtsstand des Vermögens und des Gegenstands § 23a(weggefallen) § 24Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand § 25Dinglicher Gerichtsstand des Sachzusammenhanges § 26Dinglicher Gerichtsstand für persönliche Klagen § 27Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft § 28Erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft § 29Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts § 29aAusschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen § 29b(weggefallen) § 29cBesonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte § 30Gerichtsstand bei Beförderungen § 30aGerichtsstand bei Bergungsansprüchen § 31Besonderer Gerichtsstand der Vermögensverwaltung § 32Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung § 32aAusschließlicher Gerichtsstand der Umwelteinwirkung § 32bAusschließlicher Gerichtsstand bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarkt-
informationen
§ 32c(weggefallen) § 33Besonderer Gerichtsstand der Widerklage § 34Besonderer Gerichtsstand des Hauptprozesses § 35Wahl unter mehreren Gerichtsständen § 35a(weggefallen) § 36Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit § 37Verfahren bei gerichtlicher Bestimmung

Rechtsprechung zu § 33 ZPO

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Querverweise

Auf § 33 ZPO verweisen folgende Vorschriften:

Redaktionelle Querverweise zu § 33 ZPO:

    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Allgemeine Vorschriften
        Gerichte
          Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
            § 5 (Mehrere Ansprüche)
        Verfahren
          Mündliche Verhandlung
            § 145 II (Prozesstrennung)
     
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Verfahren bis zum Urteil
            § 256 II (Feststellungsklage) (zu § 33 I)
          Versäumnisurteil
            § 347 I (Verfahren bei Widerklage und Zwischenstreit)
        Verfahren vor den Amtsgerichten
          § 506 (Nachträgliche sachliche Unzuständigkeit)
     
      Rechtsmittel
        Berufung
          § 533 (Klageänderung; Aufrechnungserklärung; Widerklage)
     
      Urkunden- und Wechselprozess
        § 595 I (Keine Widerklage; Beweismittel) (zu § 33 I)
    Gerichtskostengesetz (GKG) 
      Vorschuss und Vorauszahlung
        § 12 II Nr. 1 (Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren nach der Zivilprozessordnung)
     
      Kostenansatz
        § 19 (Kostenansatz)
     
      Wertvorschriften
        Allgemeine Wertvorschriften
          § 45 (Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung)
Was ist das?

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