Versicherungsvertragsgesetz
| Teil 3 - Schlussvorschriften (§§ 209 - 216) |
(1) 1Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht ausschließlich zuständig.
(2) § 33 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ist auf Widerklagen der anderen Partei nicht anzuwenden.
(3) Eine von Absatz 1 abweichende Vereinbarung ist zulässig für den Fall, dass der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
police § 211Pensionskassen, kleinere Versicherungs-
vereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen § 212Fortsetzung der Lebensversicherung nach einer Beschäftigungszeit ohne Entgelt § 213Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten § 214Schlichtungsstelle § 215Gerichtsstand § 216Prozessstandschaft bei Versicherermehrheit
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Rechtsprechung zu § 215 VVG
378 Entscheidungen zu § 215 VVG in unserer Datenbank:
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Urheberrechtsverletzung durch KI-Musikgenerator SUNO durch Memorisierung und ...
- BGH, 08.03.2017 - IV ZR 435/15
Versicherungsvertrag: Anwendbarkeit der neuen Gerichtsstandsregelung auf ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Bamberg, 20.08.2015 - 1 U 106/14
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen ...
- OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 120/14
Schadensersatzbegehren im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Lebensversicherung ...
- OLG Bamberg, 20.08.2015 - 1 U 106/14
- BGH, 08.11.2017 - IV ZR 551/15
Besonderer Gerichtsstand des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers: Anwendbarkeit ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 17.12.2015 - 14 U 3409/14
Gerichtsstand des § 215 Abs. 1 VVG: Zeitlicher und persönlicher Anwendungsbereich
- OLG München, 17.12.2015 - 14 U 3409/14
- BayObLG, 22.02.2024 - 102 AR 247/23
Gerichtsstand für den Innenausgleich zwischen Gebäudeversicherer und ...
- OLG Jena, 30.10.2020 - 4 U 196/20
Direktklage aus abgetretenem Recht gegen die ...
- BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung der Wahl des örtlich ...
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Gerichtsstand bei Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag: Übernahme der ...