Zivilprozessordnung
Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
Abschnitt 1 - Gerichte (§§ 1 - 49) |
Titel 2 - Gerichtsstand (§§ 12 - 37) |
In dem Gerichtsstand der Erbschaft können auch Klagen wegen anderer Nachlassverbindlichkeiten erhoben werden, solange sich der Nachlass noch ganz oder teilweise im Bezirk des Gerichts befindet oder die vorhandenen mehreren Erben noch als Gesamtschuldner haften.
bezogenen Klagen; Verordnungs-
ermächtigung § 20Besonderer Gerichtsstand des Aufenthaltsorts § 21Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung § 22Besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft § 23Besonderer Gerichtsstand des Vermögens und des Gegenstands § 23a(weggefallen) § 24Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand § 25Dinglicher Gerichtsstand des Sachzusammenhanges § 26Dinglicher Gerichtsstand für persönliche Klagen § 27Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft § 28Erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft § 29Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts § 29aAusschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen § 29b(weggefallen) § 29cBesonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte § 30Gerichtsstand bei Beförderungen § 30aGerichtsstand bei Bergungsansprüchen § 31Besonderer Gerichtsstand der Vermögensverwaltung § 32Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung § 32aAusschließlicher Gerichtsstand der Umwelteinwirkung § 32bAusschließlicher Gerichtsstand bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarkt-
informationen § 32c(weggefallen) § 33Besonderer Gerichtsstand der Widerklage § 34Besonderer Gerichtsstand des Hauptprozesses § 35Wahl unter mehreren Gerichtsständen § 35a(weggefallen) § 36Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit § 37Verfahren bei gerichtlicher Bestimmung
Rechtsprechung zu § 28 ZPO
74 Entscheidungen zu § 28 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 22.03.2021 - 17 AR 3/21
Örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte für die Geltendmachung von Ansprüchen ...
- OLG Hamm, 16.01.2018 - 32 SA 57/17
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- BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10
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- OLG München, 07.09.2011 - 7 U 2176/11
Internationale Zuständigkeit für die Klage einer Münchner Aktiengesellschaft ...
- OLG Karlsruhe, 02.10.2002 - 15 AR 35/02
Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft: Rechtsstreitigkeiten unter Miterben über ...
- OLG Naumburg, 27.11.2013 - 1 AR 25/13
Gerichtsstand der Erbschaft: Ansprüche eines Lebenspartners wegen zu Gunsten des ...
- AG Schleiden/Eifel, 03.04.2013 - 10 C 181/12
- AG Rheinbach, 24.10.2012 - 3 C 386/12
Anspruch der Ehefrau des Erblassers gegenüber den Miterben auf Untersagung des ...
- OLG Köln, 19.08.2023 - 7 VA 7/23
- BGH, 24.06.2008 - X ARZ 69/08
Gerichtsstand der Widerklage bei Drittwiderklage; Bestimmung des gemeinsam ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 28 ZPO:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Mehrheit von Erben
- Rechtsverhältnis zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern
- §§ 2058 ff. (Gesamtschuldnerische Haftung)