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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.02.2005 - 1Z AR 20/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,72773
BayObLG, 09.02.2005 - 1Z AR 20/05 (https://dejure.org/2005,72773)
BayObLG, Entscheidung vom 09.02.2005 - 1Z AR 20/05 (https://dejure.org/2005,72773)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 1Z AR 20/05 (https://dejure.org/2005,72773)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 10.09.2026 - 101 AR 122/26

    Streitgenossenschaft, Gerichtsstandsvereinbarung, Gewährleistungsansprüche, …

    Im Übrigen hätte eine solche, erst nach Rechtshängigkeit getroffene, Gerichtsstandsvereinbarung an der örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts Nürnberg-Fürth gemäß § 29 ZPO nichts mehr ändern können (…§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, vgl. BGH NJW-RR 2010, 891 Rn. 9 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 9. Februar 2005, 1Z AR 20/05, juris Rn. 8;… Beschluss vom 17. Juli 2002, 1Z AR 74/02, juris Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 4 AR 9/07

    Vorlage zum BGH: Willkür bei einem Verweisungsbeschluss nach unaufgefordertem …

    Zu den Fallgruppen, in denen Willkürlichkeit angenommen wird, gehört auch der Fall, dass das verweisende Gericht eine offenkundig gegebene eigene Zuständigkeit übersieht bzw. der Verweisungsbeschluss jede Begründung der eigenen Unzuständigkeit vermissen lässt; denn nach der gesetzlichen Regelung ist die eigene Unzuständigkeit des zunächst angegangenen Gerichts die erste Voraussetzung einer Verweisung (BGH NJW 2006, 847; BGH NJW 2002, 3634; BayObLG Beschl. v. 9.2.2005 - 1Z AR 20/05 - n.v., zit. nach juris; BayObLG, NJW-RR 1994, 891; KG, NJW-RR 1999, 1011; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1996, 1403; OLG München, MDR 2007, 1278; OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 2006, 652; vgl. auch Tombrink , NJW 2003, 2364 [2366 zu Fn. 36], Fischer , MDR 2005, 1091 zu VI.).
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