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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3447
BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02 (https://dejure.org/2002,3447)
BayObLG, Entscheidung vom 21.08.2002 - 1Z AR 86/02 (https://dejure.org/2002,3447)
BayObLG, Entscheidung vom 21. August 2002 - 1Z AR 86/02 (https://dejure.org/2002,3447)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3 § 60
    Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst Feststellungsantrag bezüglich Kündigung des Gesellschaftsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Atypisch stille Gesellschaft; Außerordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses; Rückgewähr der gezahlten Einlage; Begriff der Streitgenossenschaft; Gerichtsstandsbestimmung; Bestimmungsantrag; Zuständiges Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, § 60
    Gerichtsstand für Klage gegen Kapitalanlagenvermittler und Gesellschaft

Verfahrensgang

  • LG München I - 23 O 11136/02
  • BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 134
  • DB 2003, 936
  • NZG 2003, 30
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.03.1980 - II ZR 258/78

    Gerichtsstand für Prospekthaftungsklagen

    Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
    Der Bundesgerichtshof hat diese Vorschrift zwar erweiternd dahingehend ausgelegt, dass Mitglieder von Anlagegesellschaften Ansprüche gegen den der Prospekthaftung unterliegenden Personenkreis - zu dem nicht nur Gesellschafter gehören können - in diesem besonderen Gerichtsstand geltend machen können (BGHZ 76, 231/234 f.;… Zöller/Vollkommer Rn. 8;… MünchKomm/Patzina ZPO 2. Aufl. Rn. 5;… Wieczorek/Schütze/Hausmann ZPO 3. Aufl. Rn. 13 jeweils zu § 22).

    Daher besteht im Sinne einer vernünftigen Rechtspflege und im Interesse der beteiligten Parteien ein Bedürfnis für eine prozessrechtliche Möglichkeit, über Lebenssachverhalte dieser Art durch ein und dasselbe - ortsnahe - Gericht entscheiden lassen zu können (BGHZ 76, 231/235).

  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
    Neben dem in § 59 ZPO geregelten Fall, dass der tatsächliche und rechtliche Grund der gegen die Beklagten erhobenen Ansprüche identisch ist, lässt er in § 60 ZPO auch schon die Gleichartigkeit von Ansprüchen aufgrund eines im wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grundes genügen (BGH NJW 1975, 1228).
  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90

    Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den …

    Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
    Auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend gemachten Ansprüche ist daher Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1991, 381; KG MDR 2000, 1394).
  • BayObLG, 18.07.2002 - 1Z AR 62/02

    Zuständiges Gericht bei Schadensersatzklage aus Prospekthaftung gegen …

    Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
    Aus diesen Überlegungen heraus hat der Senat auch schon in einem Falle, in dem Prospekthaftungsansprüche gegen den der Prospekthaftung unterliegenden Personenkreis und zugleich gegen den Vermittler geltend gemacht wurden, aus Zweckmäßigkeitsgründen nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als gemeinsames Gericht das Gericht des Sitzes der Publikumsgesellschaft bestimmt (Beschluss vom 18.7.2002 Az. 1Z AR 62/02).
  • KG, 27.06.2000 - 28 AR 171/99

    Voraussetzungen der Streitgenossenschaft

    Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
    Auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend gemachten Ansprüche ist daher Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1991, 381; KG MDR 2000, 1394).
  • BayObLG, 28.10.1997 - 1Z AR 74/97

    Zuständiges Gericht bei Geltendmachung einer Maklerprovision gegen mehrere …

    Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
    Das über den Bestimmungsantrag entscheidende Gericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines Tatbestands der Streitgenossenschaft schlüssig vorgetragen sind, auch wenn die Schlüssigkeit der Klage darüber hinaus nicht geprüft wird (BayObLG MDR 1998, 180/181; Beschluss vom 26.4.2002 Az. 1Z AR 30/02 unter 11.3.;… Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 18).
  • BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitgenossenschaft - …

    Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
    Das über den Bestimmungsantrag entscheidende Gericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines Tatbestands der Streitgenossenschaft schlüssig vorgetragen sind, auch wenn die Schlüssigkeit der Klage darüber hinaus nicht geprüft wird (BayObLG MDR 1998, 180/181; Beschluss vom 26.4.2002 Az. 1Z AR 30/02 unter 11.3.;… Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 18).
  • BayObLG, 22.02.1990 - AR 1 Z 12/90
    Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
    d) Dass die Klägerin gegen die Beklagte zu 2 auch einen Feststellungsantrag stellen will, ist unter den hier gegebenen Umständen unbeachtlich (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 742, 1020;… Zöller/Vollkommer § 60 Rn. 7), zumal der zusätzliche Feststellungsantrag gegen diejenige Beklagte gestellt wird, die ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem vom Senat bestimmten Gericht hat.
  • OLG Naumburg, 29.11.2012 - 1 AR 18/12

    Zuständigkeitsbestimmung: Prüfungsumfang im Bestimmungsverfahren; Bedeutung einer …

    Sie liegen schon dann vor, wenn die jeweiligen Ansprüche nach der Darstellung der klagenden Partei in einem inneren Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichwertig erscheinen lässt (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 381; BayObLG, NJW-RR 2003, 134).

    Auf die jeweilige Anspruchsgrundlage kommt es dabei nicht an (…vgl. Zöller-Vollkommer, 29. Aufl. 2012, § 36 Rn. 36, § 60 Rdn. 7; BayObLG, NJW-RR 1990, 742; 2003, 134).

    Hier prüft der Senat weder die Zulässigkeit noch die Schlüssigkeit der Klage (vgl. BayObLG, NJW-RR 1998, 1291; NJW-RR 2003, 134), sondern nur die Zulässigkeit des Gesuchs, im Falle des § 36 Abs. 1 Nr. 3 also vor allem, ob die §§ 559, 60 ZPO schlüssig vorgetragen sind.

  • OLG Celle, 08.07.2005 - 4 AR 68/05

    Grundlagen der Streitgenossenschaft im Fall von zwei unabhängigen …

    Das über den Bestimmungsantrag entscheidende Gericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines Tatbestands der Streitgenossenschaft schlüssig vorgetragen sind, auch wenn die Schlüssigkeit der Klage darüber hinaus im Bestimmungsverfahren nicht geprüft wird (BayObLG NJW-RR 2003, 134).

    Wohl aber muss bei einer Mehrheit von selbständigen Lebenssachverhalten auf Beklagtenseite ein innerer Zusammenhang bestehen (BGH NJW-RR 1991, 381; KG MDR 2000, 1394; BayObLG NJW-RR 2003, 134;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 60, Rdnr. 7).

  • OLG Naumburg, 14.12.2010 - 1 AR 33/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Hauptsacheverfahren nach vorangegangenem …

    Auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend gemachten Ansprüche ist daher Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (vgl. BGH NJW-RR 1991, 381; BayObLG NJW-RR 2003, 134 - 135 m. w. N. zitiert nach juris).

    Ob die Inanspruchnahme zu Recht erfolgt, ist hingegen von dem als zuständig bestimmten Gericht, nicht jedoch vom Senat im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung zu prüfen (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 134 - 135 zitiert nach juris;… OLG Koblenz MDR 2010, 589 zitiert nach juris, Vollkommer in Zöller, ZPO, 28. Aufl., Rn. 14 f.).

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