Rechtsprechung
| LG Heilbronn, 30.05.1995 - 1b T 79/95 Be |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der Kosten für einen Unterbevollmächtigten als notwendige Kosten; Pauschalierte Entschädigung des Anwalts für einen Rechtsreferendar als Unterbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Besigheim, 03.01.1995 - 1 C 590/94
- LG Heilbronn, 30.05.1995 - 1b T 79/95 B
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 51
- MDR 1995, 968
- FamRZ 1996, 678
- AnwBl 1995, 560
Wird zitiert von ...
- LG Darmstadt, 03.09.2008 - 23 O 42/06
Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts bei Übertragung der anwaltlichen Tätigkeit …
Eine dritte Auffassung steht schließlich auf dem Standpunkt, dass die Vorschriften der BRAGO und des RVG eine abschließende Regelung darstellen und gerade in Ansehung von § 4 BRAGO oder § 5 RVG einen Rückgriff auf die Vorschriften des BGB (§§ 612 oder 315, 316) nicht zulassen, dem Rechtsanwalt daher grundsätzlich kein Vergütungsanspruch zusteht, wenn er seine Tätigkeit auf Personen delegiert, die in § 4 BRAGO oder § 5 RVG nicht als zulässige Vertreter anerkannt sind (so Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.1991, 11 WF 24/90, zitiert nach juris, dort Rn.3; Beschluss vom 31.03.2005, 10 WF 40/04, zitiert nach juris, dort Rn.4; vgl. auch Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 08.05.1978, 1 (s) Sbd 12 - 30/77, zitiert nach juris, dort Rn.2 ff.; Landgericht Oldenburg Beschluss vom 04.07.1983, 9 T 112/82 zitiert nach juris, dort Leitsatz; Landgericht Heilbronn Beschluss vom 30.05.1995, 1b T 79/95, zitiert nach juris, dort Leitsatz).
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