Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 12c) |
Die Vergütung für eine Tätigkeit, die der Rechtsanwalt nicht persönlich vornimmt, wird nach diesem Gesetz bemessen, wenn der Rechtsanwalt durch einen Rechtsanwalt, den allgemeinen Vertreter, einen Assessor bei einem Rechtsanwalt oder einen zur Ausbildung zugewiesenen Referendar vertreten wird.
vereinbarung § 4Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung § 4aErfolgshonorar § 4bFehlerhafte Vergütungs-
vereinbarung § 5Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts § 6Mehrere Rechtsanwälte § 7Mehrere Auftraggeber § 8Fälligkeit, Hemmung der Verjährung § 9Vorschuss § 10Berechnung § 11Festsetzung der Vergütung § 12Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe § 12aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 12bElektronische Akte, elektronisches Dokument § 12cRechtsbehelfs-
belehrung
Rechtsprechung zu § 5 RVG
55 Entscheidungen zu § 5 RVG in unserer Datenbank:
- LG Lübeck, 22.06.2021 - 7 T 280/21
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei Vertretung durch den Abwickler ...
- BGH, 22.05.2023 - VIa ZB 22/22
Zur Frage des Erstattungsanspruchs für die Kosten eines Terminsvertreters, der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 12.08.2022 - 11 W 467/22
Kosten des vom Hauptbevollmächtigten in eigenem Namen beauftragten ...
- OLG München, 12.08.2022 - 11 W 467/22
- OLG Stuttgart, 21.07.2017 - 8 W 321/15
Vergütung des Rechtsanwalts: Umfang der erstattungsfähigen Kosten bei ...
- LAG Sachsen-Anhalt, 07.04.2022 - 3 Ta 72/21
Kostenfestsetzung - Beiordnung Terminvertreter - fiktive Reisekosten - ...
- BGH, 09.05.2023 - VIII ZB 53/21
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der ...
- AG Frankfurt/Main, 27.10.2023 - 31 C 4486/22
- AG Schweinfurt, 02.10.2023 - 1 C 507/22
Rechtsanwaltsvergütung - Umfang der erstattungsfähigen Kosten bei ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 26 Ta 6009/19
Keine Erstattung der durch die Beauftragung einer Terminsvertreterin ersparten ...
- OLG Bamberg, 29.09.2022 - 1 W 43/22
Umfang der erstattungsfähigen Kosten bei Terminsvertretung