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   OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99   

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OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99 (https://dejure.org/1999,9783)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.06.1999 - 2 AR 27/99 (https://dejure.org/1999,9783)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - 2 AR 27/99 (https://dejure.org/1999,9783)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 929
  • Rpfleger 1999, 499
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 27.10.2005 - 27 U 167/03

    Abgesonderte Verhandlung und Entscheidung zur Zulässigkeit der Klage gem. § 280

    Es muss in diesem Fall nicht positiv feststehen, dass die Beklagte überhaupt keinen Wohnsitz hat (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 929; LG Hamburg, Rpfleger 2002, 467, jeweils m.w.N.) Das folgt aus dem Charakter des § 16 ZPO als Auffangtatbestand zu § 13 ZPO.
  • OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10

    Zwangsvollstreckung: Bestimmung der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts beim

    a) Für eine "Verweisung" (§ 281 ZPO) ist in Vollstreckungsverfahren, die § 828 ZPO unterfallen, kein Raum (§ 828 Abs. 3 ZPO; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 929).
  • OLG Hamm, 04.06.2019 - 32 SA 38/19

    Gerichtsstandbestimmung; Vollstreckungssache; Wohnsitz; Zeitpunkt; Bestimmung der

    Für eine Verweisung in diesem Sinne ist aber im Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht gem. § 828 Abs. 3 S. 1 ZPO kein Raum (vgl. OLG Zweibrücken , Beschl. v. 22.06.1999 - 2 AR 27/99 - NJW-RR 2000, 929; OLG München , Beschl. v. 23.06.2000, a.a.O., Rn. 3).
  • AG Köln, 19.01.2012 - 74 IN 108/10

    Insolvenzantrag eines Gläubigers: Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem

    Auch wenn die Vorschrift grundsätzlich nur den Fall regelt, dass jemand überhaupt keinen Wohnsitz hat, so bleibt § 16 ZPO bei feststehender Wohnsitzaufgabe und trotz entsprechender Nachforschungen fehlender Feststellungen dahingehend, dass der Schuldner einen neuen Wohnsitz begründet hat, solange anwendbar, bis klargestellt ist, dass ein neuer Wohnsitz begründet wurde (BGH, Beschl. v. 15.01.1992, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22.06.1999, 2 AR 27/99, NJW-RR 2000, 929; Thomas/Putzo, ZPO, § 16, Rn. 1).
  • LAG Düsseldorf, 23.04.1999 - 7 Ta 87/99

    Kostenfestsetzung: Begründungspflicht - Abhilfemöglichkeit

    Eine Entscheidung der Streitfrage, ob nach erfolgter Gesetzesänderung eine Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers im Falle einer sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß ausgeschlossen ist (dagegen OLG Stuttgart, Rpfleger 1999, 509 ablehnend Schneider Rpfleger 1999, 499 - = KostRsp. ZPO § 104 (B) Nr. 298 m. ablehnender Anmerkung von Eicken; OLG München MDR 1999, 58 m. ablehnender Anmerkung Schütt MDR 1999, 256 - = JurBüro 1999, 680 = Rpfleger 1999, 16 - m. ablehnender Anmerkung Riedel - OLG Köln MDR 1999, 321; dafür: OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18 = KostRsp.
  • BayObLG, 13.07.2005 - 1Z AR 143/05

    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit bei Forderungspfändung

    Für die Anwendung des § 281 ZPO ist daneben kein Raum mehr (OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 929; Zöller/Stöber § 828 Rn. 3).
  • LG Düsseldorf, 28.08.2009 - 25 T 287/09

    Annahme eines Wohnsitzes durch Sichtung der Person bei Spaziergängen und durch

    Es muss in diesem Fall nicht positiv feststehen, dass der Schuldner überhaupt keinen Wohnsitz hat (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 929 ; LG Hamburg, Rpfleger 2002, 467 , jeweils m.w.N.) Das folgt aus dem Charakter des § 16 ZPO als Auffangtatbestand zu § 13 ZPO .
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