Zivilprozessordnung
Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882i) |
Titel 2 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 - 863) |
Untertitel 3 - Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§§ 828 - 863) |
(1) Die gerichtlichen Handlungen, welche die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte zum Gegenstand haben, erfolgen durch das Vollstreckungsgericht.
(2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann.
(3) 1Ist das angegangene Gericht nicht zuständig, gibt es die Sache auf Antrag des Gläubigers an das zuständige Gericht ab. 2Die Abgabe ist nicht bindend.
gerichts § 829Pfändung einer Geldforderung § 829aVereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungs-
bescheiden § 830Pfändung einer Hypothekenforderung § 830aPfändung einer Schiffshypotheken-
forderung § 831Pfändung indossabler Papiere § 832Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen § 833Pfändungsumfang bei Arbeits- und Diensteinkommen § 833aPfändungsumfang bei Kontoguthaben § 834Keine Anhörung des Schuldners § 835Überweisung einer Geldforderung § 836Wirkung der Überweisung § 837Überweisung einer Hypothekenforderung § 837aÜberweisung einer Schiffshypotheken-
forderung § 838Einrede des Schuldners bei Faustpfand § 839Überweisung bei Abwendungsbefugnis § 840Erklärungspflicht des Drittschuldners § 841Pflicht zur Streitverkündung § 842Schadenersatz bei verzögerter Beitreibung § 843Verzicht des Pfandgläubigers § 844Andere Verwertungsart § 845Vorpfändung § 846Zwangsvollstreckung in Herausgabeansprüche § 847Herausgabeanspruch auf eine bewegliche Sache § 847aHerausgabeanspruch auf ein Schiff § 848Herausgabeanspruch auf eine unbewegliche Sache § 849Keine Überweisung an Zahlungs statt § 850Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen § 850aUnpfändbare Bezüge § 850bBedingt pfändbare Bezüge § 850cPfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen § 850dPfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen § 850eBerechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens § 850fÄnderung des unpfändbaren Betrages § 850gÄnderung der Unpfändbarkeits-
voraussetzungen § 850hVerschleiertes Arbeitseinkommen § 850iPfändungsschutz für sonstige Einkünfte § 850kPfändungsschutzkonto § 850lAnordnung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto § 851Nicht übertragbare Forderungen § 851aPfändungsschutz für Landwirte § 851bPfändungsschutz bei Miet- und Pachtzinsen § 851cPfändungsschutz bei Altersrenten § 851dPfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorge-
vermögen § 852Beschränkt pfändbare Forderungen § 853Mehrfache Pfändung einer Geldforderung § 854Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf bewegliche Sachen § 855Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf eine unbewegliche Sache § 855aMehrfache Pfändung eines Anspruchs auf ein Schiff § 856Klage bei mehrfacher Pfändung § 857Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte § 858Zwangsvollstreckung in Schiffspart § 859Pfändung von Gesamthandanteilen § 860Pfändung von Gesamtgutanteilen § 861- § 862 (weggefallen) § 863Pfändungs-
beschränkungen bei Erbschaftsnutzungen
Rechtsprechung zu § 828 ZPO
219 Entscheidungen zu § 828 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 31.05.2017 - VII ZB 2/17
Rechtsbeschwerdeverfahren wegen einer Forderungspfändung: Einstellung der ...
- OLG Hamm, 11.07.2017 - 32 SA 32/17
Arrest; Zwangsvollstreckung; Gerichtsstandbestimmung; Arrestpfandrecht; ...
- BayObLG, 29.10.2020 - 101 VA 107/20
Formelle Wirksamkeit einer erfolgten Hinterlegung - Fehlen eines materiellen ...
- BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 12/19
Erblasser, Eintragung, Rechtspfleger, Zwangsvollstreckung, Nachlass, Miterbe, ...
- OLG Hamm, 04.06.2019 - 32 SA 38/19
Gerichtsstandbestimmung; Vollstreckungssache; Wohnsitz; Zeitpunkt; Bestimmung der ...
- LG Frankfurt/Main, 07.03.2016 - 9 T 85/16
Besitzt der Schuldner keinen Gerichtsstand im Inland besteht eine Zuständigkeit ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - L 6 R 464/16
Verrechnung einer Forderung eines Sozialleistungsträgers nach einer bereits ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Rheinland-Pfalz, 15.01.2019 - L 6 R 464/16
Anspruch eines Gläubigers auf Auszahlung des pfändbaren Teils von ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 15.01.2019 - L 6 R 464/16
- BGH, 25.01.2018 - IX ZR 104/17
Pfändung einer Berufsunfähigkeitsversicherung des Geschäftsführers einer ...
- BGH, 03.04.2019 - VII ZB 24/17
Pfändung eines Anteils an einer Limited Liability Partnership (LLP) britischen ...
Querverweise
Auf § 828 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 4 (Erfolgsunabhängige Vergütung)
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- III. Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 309 (Pfändung einer Geldforderung)
Redaktionelle Querverweise zu § 828 ZPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 111c III 2 (Vollziehung der Beschlagnahme) (zu §§ 828 ff)