Zivilprozessordnung
Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
Abschnitt 3 - Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen (§§ 883 - 898) |
Befindet sich eine herauszugebende Sache im Gewahrsam eines Dritten, so ist dem Gläubiger auf dessen Antrag der Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der Sache nach den Vorschriften zu überweisen, welche die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung betreffen.
sauftrag § 886Herausgabe bei Gewahrsam eines Dritten § 887Vertretbare Handlungen § 888Nicht vertretbare Handlungen § 888aKeine Handlungs-
vollstreckung bei Entschädigungs-
pflicht § 889Eidesstattliche Versicherung nach bürgerlichem Recht § 890Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen § 891Verfahren; Anhörung des Schuldners; Kostenentscheidung § 892Widerstand des Schuldners § 892a(weggefallen) § 893Klage auf Leistung des Interesses § 894Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung § 895Willenserklärung zwecks Eintragung bei vorläufig vollstreckbarem Urteil § 896Erteilung von Urkunden an Gläubiger § 897Übereignung; Verschaffung von Grundpfandrechten § 898Gutgläubiger Erwerb
Rechtsprechung zu § 886 ZPO
61 Entscheidungen zu § 886 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19
Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.
- BGH, 30.04.2020 - I ZB 61/19
Grenzen der Zuständigkeit des vollbesetzten Spruchkörpers nach sofortige ...
- OLG Frankfurt, 12.06.2023 - 26 W 5/23
Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich ohne Räumungsverpflichtung
- BGH, 17.06.2021 - I ZB 68/20
Zwangsvollstreckungverfahren: Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers bei ...
- BGH, 04.04.2012 - I ZB 19/11
Räumungsvollstreckung: Behandlung von auf dem Grundstück befindlichen Tieren; ...
- BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 24/04
Vollstreckung eines Titels auf Übertragung von Aktien in einem Sammeldepot
- LG Essen, 24.08.2021 - 7 T 216/21
Eröffnungsbeschluss, Titel
- AG Potsdam, 11.11.2015 - 48 M 1580/15
Zwangsvollstreckung: Pfändung von Herausgabeansprüchen
- LAG Baden-Württemberg, 30.05.2012 - 5 Ta 33/12
Kostenansatz in einem arbeitsgerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren
- AG Krefeld, 04.04.2013 - 3 C 486/11
Zwangsverwaltung bricht nicht Miete!
Querverweise
Auf § 886 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Vorschuss und Vorauszahlung
- § 12 (Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren nach der Zivilprozessordnung)
Redaktionelle Querverweise zu § 886 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- §§ 828 ff. (Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts)