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   BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 122/87   

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BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 122/87 (https://dejure.org/1987,3492)
BAG, Entscheidung vom 13.08.1987 - 2 AZR 122/87 (https://dejure.org/1987,3492)
BAG, Entscheidung vom 13. August 1987 - 2 AZR 122/87 (https://dejure.org/1987,3492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Unterstellen eines Geschäftswillen durch gesetzliche Vermutung einer Verlängerungsvereinbarung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Dienstzeit mit Wissen des anderen Teils - Vorliegen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.12.1960 - 3 AZR 588/58

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Tatbestand des schlüssigen Verhaltens -

    Auszug aus BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 122/87
    Die gesetzliche Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (Vergleiche BAG Urteil vom 01.12.1960 3 AZR 588/58 = AP Nr. 1 zu § 625 BGB und Urteil vom 11.11.1966 3 AZR 214/65 = AP Nr. 117 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Die gesetzliche Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG Urteil vom 1. Dezember 1960 - 3 AZR 588/58 - AP Nr. 1 zu § 625 BGB und Urteil vom 11. November 1966 - 3 AZR 214/65 - AP Nr. 117 zu § 242 BGB Ruhegehalt; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 625 BGB Rz 5; Soergel/Kraft, § 625 BGB Rz 8; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., § 625 Rz 6).

    Die Besonderheit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach § 625 BGB gegenüber einer echten Verlängerungsvereinbarung liegt darin, daß aufgrund der unwiderleglichen gesetzlichen Vermutung ein Geschäftswille ohne Rücksicht darauf, ob er tatsächlich vorgelegen hat, unterstellt wird (BAG Urteil vom 1. Dezember 1960, aaO; KR-Hillebrecht, aaO, Rz 7).

    Das gilt auch für das Recht der Stellvertretung nach § 164 ff. BGB (BAG Urteil vom 1. Dezember 1960, aaO).

  • BAG, 11.11.1966 - 3 AZR 214/65

    Arbeitnehmer - Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 122/87
    Die gesetzliche Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (Vergleiche BAG Urteil vom 01.12.1960 3 AZR 588/58 = AP Nr. 1 zu § 625 BGB und Urteil vom 11.11.1966 3 AZR 214/65 = AP Nr. 117 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Die gesetzliche Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG Urteil vom 1. Dezember 1960 - 3 AZR 588/58 - AP Nr. 1 zu § 625 BGB und Urteil vom 11. November 1966 - 3 AZR 214/65 - AP Nr. 117 zu § 242 BGB Ruhegehalt; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 625 BGB Rz 5; Soergel/Kraft, § 625 BGB Rz 8; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., § 625 Rz 6).

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Auszug aus BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 122/87
    Die Anscheinsvollmacht bewirkt, daß derjenige, der zwar nicht weiß, bei pflichtgemäßer Sorgfalt aber hätte erkennen und verhindern können, daß jemand, der hierzu nicht bevollmächtigt war, als sein Vertreter auftritt, sich im Interesse der Rechtssicherheit ebensowenig wie der Veranlasser der "Duldungsvollmacht" auf den Mangel der Vollmacht berufen kann, wenn der Vertragspartner nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte hatte annehmen dürfen, der Vertretene kenne und dulde das Auftreten des für ihn Handelnden (RGZ 170, 284; BGHZ 5, 111, 116; 17, 13, 18; RGRK-Steffen, aaO, § 167 Rz 12).
  • BGH, 11.03.1955 - I ZR 82/53

    Voraussetzungen der Haftung kraft Rechtsscheins

    Auszug aus BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 122/87
    Die Anscheinsvollmacht bewirkt, daß derjenige, der zwar nicht weiß, bei pflichtgemäßer Sorgfalt aber hätte erkennen und verhindern können, daß jemand, der hierzu nicht bevollmächtigt war, als sein Vertreter auftritt, sich im Interesse der Rechtssicherheit ebensowenig wie der Veranlasser der "Duldungsvollmacht" auf den Mangel der Vollmacht berufen kann, wenn der Vertragspartner nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte hatte annehmen dürfen, der Vertretene kenne und dulde das Auftreten des für ihn Handelnden (RGZ 170, 284; BGHZ 5, 111, 116; 17, 13, 18; RGRK-Steffen, aaO, § 167 Rz 12).
  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 479/17

    Arbeitsverhältnis durch Beschäftigung nach Berufsausbildung

    Die Besonderheit der Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch Weiterbeschäftigung nach § 24 BBiG gegenüber einer echten Vertragsverlängerung liegt darin, dass aufgrund der unwiderleglichen gesetzlichen Vermutung ein Geschäftswille ohne Rücksicht darauf, ob er tatsächlich vorgelegen hat, unterstellt wird (vgl. zu § 625 BGB BAG 13. August 1987 - 2 AZR 122/87 - zu B I der Gründe) .
  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 -BAGE 107, 237 = AP TzBfG § 14 Nr. 4 = EzA TzBfG § 14 Nr. 4, zu 4 a der Gründe; vgl. zu § 625 BGB: 1. Dezember 1960 - 3 AZR 588/58 - AP BGB § 625 Nr. 1; 13. August 1987 - 2 AZR 122/87 -, zu B I der Gründe; 18. September 1991 - 7 AZR 364/90 -, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Schriftform

    Die Regelungen in § 15 Abs. 5 TzBfG und § 625 BGB beruhen auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 1. Dezember 1960 - 3 AZR 588/58 - AP BGB § 625 Nr. 1; 13. August 1987 - 2 AZR 122/87 -, zu B I der Gründe; 18. September 1991 - 7 AZR 364/90 -, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - BAGE 107, 237 = AP TzBfG § 14 Nr. 4 = EzA TzBfG § 14 Nr. 4, zu 4 a der Gründe; vgl. zu § 625 BGB: BAG 1. Dezember 1960 - 3 AZR 588/58 - AP BGB § 625 Nr. 1; 13. August 1987 - 2 AZR 122/87 -, zu B I der Gründe; 18. September 1991 - 7 AZR 364/90 -, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 197/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - BAGE 107, 237 = AP TzBfG § 14 Nr. 4 = EzA TzBfG § 14 Nr. 4, zu 4 a der Gründe; vgl. zu § 625 BGB: BAG 1. Dezember 1960 - 3 AZR 588/58 - AP BGB § 625 Nr. 1; 13. August 1987 - 2 AZR 122/87 -, zu B I der Gründe; 18. September 1991 - 7 AZR 364/90 -, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 751/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - BAGE 107, 237 = AP TzBfG § 14 Nr. 4 = EzA TzBfG § 14 Nr. 4, zu 4 a der Gründe; vgl. zu § 625 BGB: BAG 1. Dezember 1960 - 3 AZR 588/58 - AP BGB § 625 Nr. 1; 13. August 1987 - 2 AZR 122/87 -, zu B I der Gründe; 18. September 1991 - 7 AZR 364/90 -, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 26.09.2002 - 5 Sa 748/02

    Befristung, Schriftformerfordernis, Verlängerung des befristeten

    Dazu soll insbesondere die Kenntnis gehören, dass der Arbeitnehmer über die Vertragszeit hinaus seine Dienste weiter erbringt (BAG, Urteil vom 13.08.1987 - 2 AZR 122/87 - n. v.).
  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 654/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Haushaltsmittel

    Die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses i.S.d. § 625 BGB ist ein Tatbestand des schlüssigen Verhaltens kraft gesetzlicher Fiktion, dessen Besonderheit darin liegt, daß aufgrund einer unwiderleglichen gesetzlichen Vermutung ein Geschäftswille auf eine dauerhafte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unterstellt wird (vgl. BAG Urteile vom 1. Dezember 1960 - 3 AZR 588/58 - AP Nr. 1 zu § 625 BGB; vom 13. August 1987 - 2 AZR 122/87 - n.v.).
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 750/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - BAGE 107, 237 = AP TzBfG § 14 Nr. 4 = EzA TzBfG § 14 Nr. 4, zu 4 a der Gründe; vgl. zu § 625 BGB: BAG 1. Dezember 1960 - 3 AZR 588/58 - AP BGB § 625 Nr. 1; 13. August 1987 - 2 AZR 122/87 -, zu B I der Gründe; 18. September 1991 - 7 AZR 364/90 -, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 23.05.2014 - 4 Sa 69/14

    Kündigung; Betriebsratsanhörung

    Der Widerspruch ist zwar eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung (BAG 13.08.1987 - 2 AZR 122/87), er muss aber nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern kann auch konkludent erfolgen (BAG 03.12.1997 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196).
  • ArbG Trier, 10.06.2015 - 5 Ca 219/14

    Plangemäße Weiterbeschäftigung eines bis zum Beginn der Sommerferien befristeten

  • BAG, 18.09.1991 - 7 AZR 364/90

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Weiterarbeit einer

  • BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 650/88
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