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   BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95   

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BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95 (https://dejure.org/1996,3903)
BAG, Entscheidung vom 09.05.1996 - 2 AZR 465/95 (https://dejure.org/1996,3903)
BAG, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - 2 AZR 465/95 (https://dejure.org/1996,3903)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Neustrukturierung einer Hochschule im Beitrittsgebiet - Mitwirkung des Personalrats bei Kündigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters und fehlender Vergleichbarkeit zu anderen Mitarbeitern - Der Kündigung vorrangiger Anspruch auf ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringendes Erfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74

    Arbeitsverhältnis: Rationalisierungskündigung

    Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95
    Die damit getroffenen Organisationsentscheidungen sind von den Arbeitsgerichten grundsätzlich hinzunehmen und nicht auf Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern allenfalls darauf zu überprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und zuletzt Senatsurteil vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95
    Im übrigen könnte sich die Klägerin auf einen diesbezüglichen Mangel ohnehin nicht berufen, weil der Personalrat die Vertretung durch den Personalabteilungsleiter nicht beanstandet hat (vgl. zum Beteiligungsverfahren nach dem PersVG-DDR/BPersVG Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - PersR 1996, 129).
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten

    Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95
    Die damit getroffenen Organisationsentscheidungen sind von den Arbeitsgerichten grundsätzlich hinzunehmen und nicht auf Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern allenfalls darauf zu überprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und zuletzt Senatsurteil vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 868/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Beteiligung der Personalvertretung

    Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95
    Diese Rüge bleibt jedoch deshalb erfolglos, weil es bei der Beklagten keine Möglichkeit zur Vorlage an eine übergeordnete Dienststelle und zur Einschaltung einer Stufenvertretung gibt (vgl. BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - PersR 1996, 76, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v.).
  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

    Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95
    Da es sich um die Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs handelt, kann das Revisionsgericht nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht den Begriff der Sozialwidrigkeit verkannt hat und ob die Unterordnung des Sachverhalts unter die Vorschrift des § 1 KSchG Denkgesetzen oder Erfahrungregeln widerspricht; wenn das Berufungsgericht von dem richtigen Begriff der Sozialwidrigkeit ausgegangen ist, beruhen die Erwägungen, ob die dafür maßgeblichen tatsächlichen Voraussetzungen vorgelegen haben, nur dann auf einer Rechtsverletzung, wenn der Tatsachenrichter nicht alle maßgebenden Umstände berücksichtigt, den ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraum überschritten hat oder wenn ihm bei den tatsächlichen Feststellungen Verfahrensverstöße unterlaufen sind, die von der Revision ordnungsgemäß gerügt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 225, m.w.N.).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94

    Personalratsanhörung: Benennung der Sozialdaten auch der nicht gekündigten

    Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95
    Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß hinsichtlich der Mitteilung der Kündigungsgründe einschließlich der Sozialauswahl und der insoweit berücksichtigten vergleichbaren Arbeitnehmer und ihrer Sozialdaten der Grundsatz der subjektiven Determination gilt (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - DStR 1995, 1885, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.), durfte das Landesarbeitsgericht zu Recht von einer ausreichenden Unterrichtung des Personalrats ausgehen.
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

    Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95
    Diese Rüge bleibt jedoch deshalb erfolglos, weil es bei der Beklagten keine Möglichkeit zur Vorlage an eine übergeordnete Dienststelle und zur Einschaltung einer Stufenvertretung gibt (vgl. BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - PersR 1996, 76, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v.).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95
    Die Umsetzung oder Versetzung (vgl. oben b) wäre nach dem das gesamte Kündigungsrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zur Vermeidung einer Kündigung sogar dann geboten, wenn ein geeigneter freier Arbeitsplatz nur in einer anderen Dienststelle desselben Verwaltungszweiges an demselben Dienstort einschließlich seines Einzugsgebietes bestünde (vgl. BAG Urteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - AP Nr. 66 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; KR-Etzel, a.a.O., Rz 510, m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1986 - III ZR 121/85

    Auslegung einer in englischer Sprache abgefaßten Vertragsklausel

    Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95
    Allerdings ist hier die Klägerin beweispflichtig (§ 1 Abs. 3 Satz 3 KSchG); bislang hat sie keinen Beweis angeboten, doch kann eine Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten ggf. auch von Amts wegen geboten sein (vgl. BGHZ 107, 236, 246; BGH Urteil vom 16. Oktober 1986 - III ZR 121/85 - NJW 1987, 591; Thomas/Putzo, ZPO, 19. Aufl., Vorbem. § 402 Rz 3).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95
    Allerdings ist hier die Klägerin beweispflichtig (§ 1 Abs. 3 Satz 3 KSchG); bislang hat sie keinen Beweis angeboten, doch kann eine Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten ggf. auch von Amts wegen geboten sein (vgl. BGHZ 107, 236, 246; BGH Urteil vom 16. Oktober 1986 - III ZR 121/85 - NJW 1987, 591; Thomas/Putzo, ZPO, 19. Aufl., Vorbem. § 402 Rz 3).
  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • LAG Berlin, 26.05.1995 - 7 Sa 145/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringendes betriebliches Erfordernis

  • BGH, 18.04.2019 - III ZR 191/18

    Die Beklagte, die eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen im Bundesgebiet

    Der Ausdruck "zum nächstmöglichen Kündigungstermin" bezeichnet sowohl nach gewöhnlichem als auch juristischem Sprachgebrauch den nächstmöglichen Beendigungszeitpunkt eines Vertrags (vgl. BAG, Urteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 465/95, juris Rn. 29; LAG Hessen, Urteil vom 19. April 1999 - 9 Sa 2591/98, juris Rn. 39).
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 Sa 616/05

    Keine geringere soziale Schutzwürdigkeit eines Arbeitnehmers nach dem Kündigungs-

    Unter dieser Prämisse kann nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts schließlich eine Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten in Betracht kommen (BAG, Urteil vom 09.05.1996, 2 AZR 465/95, n.v.).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2006 - 12 Sa 1765/03

    Erledigung der Hauptsache - Kostenentscheidung

    Wäre etwa die fachliche Eignung von Bewerbern nach ihrer Ausbildung, ihrem beruflichen Werdegang und Erfahrungswissen sowie aufgrund ihres persönlichen Potentials festzustellen, könnte nach einer komplexen Sachverhaltsaufklärung eine Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten ggf. auch von Amts wegen geboten sein (vgl. BAG, Urteil vom 09.06.1996, 2 AZR 465/95, n.v.).
  • ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - Durchführung eines betrieblichen

    Soweit Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen notwendig sind, sind sie dem Arbeitnehmer anzubieten (BAG [09.05.1996] - 2 AZR 465/95 - juris [Rn. 37]).
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